Mit dem Kostenerstattungsprinzip erscheinen Sie bei Ihrem Arzt nicht als Gesetzlich Versicherter, sondern erhalten den Status eines Privatpatienten. Eine Einschränkung auf die Teilbereiche „ambulant“, „stationär“ und „Zahn“ ist möglich.
Die Behandlung wird wie bei einem Privatpatienten (Selbstzahler) nach der amtlichen Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Sie bezahlen Ihre Rechnung direkt an den Arzt und lassen sich den erstattungsfähigen Teil von Ihrer Krankenkasse auszahlen. Nur der Anteil, der beim Sachleistungsprinzip angefallen wäre, ist erstattungsfähig. Hiervon wird noch eine Verwaltungsgebühr von ca. 5-10 % abgezogen.
Aufgrund der umgangenen Budgetierung der GKV, erhalten Sie Behandlungen, die Ihnen als „Normal-Patient“ sehr wahrscheinlich nicht gewährt worden wären. Durch diese zusätzlichen Behandlungsmethoden, ist eine bessere medizinische Versorgung möglich.
Außerdem können Sie sich von Privat-Ärzten behandeln lassen.
Wenn Sie sich für das Prinzip der Kostenerstattung entscheiden, benötigen Sie eine geeignete ambulante Krankenversicherung, die die anfallenden Differenzkosten deckt. Bei vielen Versicherern erhalten Sie sogar bei Gesundheit einen Großteil Ihrer Beiträge zurück.
Eine Einschränkung der Leistungen ist auf folgende Bereiche möglich: