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Direktversicherung

Die beliebteste Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Direktversicherung

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
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Die gesetzliche Rente reicht in vielen Fällen nicht mehr aus. Damit im Alter keine finanziellen Sorgen ausbrechen, kann und sollten Sie sich mit der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigen. Bei dieser Vorsorgevariante sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen eine zusätzliche Rente fürs Alter an. Eine Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung.

Für wen ist die Direktversicherung sinnvoll?

Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter ist bei den heutigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung jedem zu empfehlen. Für 
unbefristet angestellte Mitarbeiter,
Teilzeitkräfte,
Auszubildende,
Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag und
Geschäftsführer (oftmals Unterstützungskasse sinnvoll)
besteht ein Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Die Direktversicherung kann diesen erfüllen und bietet eine sehr gute Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen.
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Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser Variante schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Der Begünstigte dieser Versicherung ist dann der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen.
© STC Research
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Die Hauptleistung einer Direktversicherung besteht in der Regel aus einer lebenslang garantierten Rentenleistung. Eine vollständige Kapitalauszahlung ist ebenfalls möglich. Zusätzlich kann eine Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung vereinbart werden.

Beitragszahlungen in der Direktversicherung

Arbeitgeberfinanzierung
Der Arbeitgeber bezahlt alleine die Beiträge der Versicherung. Die daraus entstehenden Leistungen stehen trotz allem alleine dem Arbeitnehmer
Arbeitnehmerfinanzierung
Die Beiträge der Versicherung werden allein durch den Arbeitnehmer getragen. Das geschieht in Form der Entgeltumwandlung.

Mischfinanzierung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten beide Beitragszahlungen. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden dabei durch die Entgeltumwandlung geleistet. Die daraus entstehenden Leistungen stehen allein dem Arbeitnehmer zu.

Gründe für eine Direktversicherung

Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung meistens viel zu niedrig sind, ist eine zusätzliche Vorsorge auf jeden Fall zu empfehlen. Der Durchführungsweg der Direktversicherung bietet dabei Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

Einsparungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen

Beiträge zur Direktversicherung lassen sich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze völlig steuer- und sozialversicherungsfrei aus Ihrem Bruttogehalt umwandeln. Aktuell sind das 2.976,- € pro Jahr! Zusätzlich steht Ihnen für Neuzusagen seit dem Jahr 2005 ein weiterer steuerfreier Festbetrag von 1.800,- € pro Jahr zur Verfügung. Insgesamt lassen sich somit bis zu 4.776,- € jährlich steuerfrei in Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge investieren. Praxisbeispiele, die Ihnen zeigen, was das für Sie bedeutet finden Sie hier: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Weitere Vorteile der Direktversicherung

Die Vorteile einer Direktversicherung sind vielfältig. Neben der Einsparung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen sprechen weitere Gründe für diesen Durchführungsweg.
private Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel möglich
sichere Kapitalanlage durch Versicherungsaufsicht gegeben
Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung möglich
Beitragszusage mit Mindestleistung ist möglich
Versorgung junger Mitarbeiter (unter 28 Jahre) möglich
Die Direktversicherung kann als „Allzweckwaffe“ beschrieben werden. Sie ist grundsätzlich für jeden geeignet, der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge hat. Ob für Berufsanfänger, Angestellte der Steuerklasse 1 & 5 oder Familien – die Direktversicherung bietet oftmals die besten Möglichkeiten für eine zusätzliche Vorsorge.

Eine Allzweckwaffe, die für jeden geeignet ist.

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Pensionszusage

Pensionszusage

Der Arbeitgeber (AG) stellt Mittel für spätere Versorgungsleistungen zurück (Pensionsrückstellungen). Der Arbeitnehmer (AN) kann sich daran durch Entgeltumwandlung beteiligen. Meist sichert sich der Arbeitgeber durch eine Rückdeckungsversicherung zusätzlich ab. Im Versorgungsfall zahlt der Arbeitgeber dann selbst die Leistungen an die Arbeitnehmer aus.
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Pensionskasse

Pensionskasse

Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an eine Pensionskasse. Diese können arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein. Im Versorgungsfall zahlt die Pensionskasse dann die vereinbarten Leistungen direkt an den Arbeitnehmer (AN).
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Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber (AG) lässt seinen Arbeitnehmern (AN) Versorgungsleistungen durch eine Unterstützungskasse zukommen. Die Zuwendungen (Beiträge) können vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Meist sichert sich die Unterstützungskasse zusätzlich durch eine Rückdeckungsversicherung ab.
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Wie kann STC Ihnen helfen?

Wir prüfen Ihre aktuellen Vorsorge- sowie Risikosituation, ermitteln Ihre Versorgungslücken und zeigen Ihnen ihre derzeitigen Leistungen im Rentenalter anhand eines Altersvorsorgeprognose auf.
Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Vorsorgeplan nach dem drei Schichten Modell, um Ihre Versorgungslücken zu schließen.
STC erstellt Ihnen Angebote von mehreren Versicherern nach Ihren individuellen Bedürfnissen - Sie wählen aus!
Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsabwicklung sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Vertäge.

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