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Private Krankenversicherung 

Sichern Sie das, was wirklich zählt.
Krankenzusatzversicherung

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Private Krankenversicherung: Gesundheit ist eines der höchsten Güter, die ein Mensch haben kann. Sie sichert nicht nur Ihre Arbeitsfähigkeit, sondern entscheidet direkt über Ihre Lebensqualität und darüber, wie Sie Ihre Zeit nutzen können. Dementsprechend kann es ein Schock sein, wenn zu einer Krankheit oder Verletzung auch noch hohe Behandlungskosten kommen. Damit kein Mensch – unabhängig vom Einkommen – auf ärztliche Behandlung verzichten muss, gibt es in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die verpflichtend und auf Basis eines Solidaritätssystems jedem Bürger eine medizinische Grundversorgung garantiert. Da diese Grundversorgung dem Patienten vergleichsweise wenig Freiraum bietet und viele Leistungen gar nicht abgedeckt werden, entscheiden sich immer mehr Menschen für eine erhöhte Sicherheit auf privatem Weg: Entweder durch eine Krankenzusatzversicherung oder durch eine private Krankenversicherung (PKV).

Was macht eine private Krankenversicherung aus? Wo liegen die Unterschiede zur GKV, und für wen lohnt es sich? STC verschafft Ihnen einen Überblick.
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Unterschied zwischen gesetzliche und private Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip: Jeder Versicherungspflichtige zahlt einen aus dem Bruttoeinkommen berechneten Beitrag in die Krankenkasse ein und erhält dafür die Leistungen der medizinischen Grundsicherung.

Eine Möglichkeit, diese Grundsicherung zu erweitern – z.B. um bestimmte Risiko- oder Leistungsbausteine – bietet die private Zusatzversicherung. Mit dieser behält der Versicherungsnehmer seine gesetzliche Krankenversicherung, zahlt aber zusätzlich in eine private Krankenversicherung ein und erhält durch diese entsprechende Zusatzleistungen.

Mehr Informationen über die private Zusatzversicherung finden Sie hier.
Krankenzusatzversicherung
Wem jedoch die Zusatzversicherung nicht reicht oder wer gänzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig sein will, für den gibt es die private Krankenversicherung. Diese funktioniert wie jede andere private Versicherung: Je nach Risiken und abgedeckten Leistungen werden individuelle Konditionen in der Versicherungspolice festgehalten. Dazu gehören u.A. die Versicherungsprämien, eine mögliche Eigenbeteiligung und Vorsorge für die Versicherung im Alter.

Private krankenversicherung
© STC Research

Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat STC hier für Sie zusammengefasst:

Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Beiträge/Prämien



Beitrag wird nach Einkommen berechnet: Beitragssatz x Bruttoeinkommen + Zusatzbetrag

Beitrag wird individuell nach Risiko und Leistungsumfang berechnet; Faktoren sind z.B. Alter, Vorerkrankungen oder Beruf.
Beitragsrückerstattung



Theoretisch sind Beitragsrückerstattungen bei guter wirtschaftlicher Lage möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich.
Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen sind bis zu 6 Monate Beitragsrückzahlung möglich.
Selbstbeteiligung


Je nach Bereich festgelegt, z.B. 10% bei Arzneimitteln

Je nach Tarif; durch festgelegte jährliche Selbstbeteiligung lassen sich bspw. die Beiträge senken
Abrechnung



Sachleistungsprinzip: Der Arzt rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der GKV ab.
Kostenerstattungsprinzip: Der Versicherte erhält eine Rechnung und geht ggf in Vorkasse, um das Geld später von der PKV zurückzuerhalten.
Leistungen

Alle Versicherungsnehmer erhalten die gleiche Grundsicherung.
Je nach Tarif können Zusatzleistungen, z.B. Einzelzimmer o.Ä. erstattet werden.
Budgetierung


Ärzte sind budgetiert; ist das Budget aufgebraucht, muss der Arzt umsonst arbeiten oder Leistungen auf das Folgejahr verschoben werden.
Kein Budget; es besteht Leistungsgarantie für die Versicherungsnehmer.

Beiträge im Alter




Es gibt keine Altersrückstellung, die Beiträge hängen von Bevölkerung und wirtschaftlicher Lage ab.


Beiträge enthalten Altersrückstellung, d.h. es wird höheren Beiträgen im Alter vorgebeugt. Dennoch ist eine Beitragserhöhung möglich, nicht aber eine Leistungskürzung.
Geltungsbereich
Gilt EU-weit und in Staaten mit entsprechendem Sozialversicherungsabkommen.
Gilt europaweit, mindestens 1 Monat auch außerhalb Europas. Weltweiter Schutz ist mit Zuzahlung möglich.
Mehr Informationen zu den Unterschieden zwischen PKV und GKV finden Sie hier.
Unterschied GKV & PKV

Vorteile der Privaten Krankenversicherung

Über die private Krankenversicherung kursieren so einige Gerüchte – was sind die wahren Vorteile, die sie bietet, und welche Argumente sprechen dafür, eine PKV abzuschließen?

Freie Arztwahl

Anstatt sich danach richten zu müssen, welcher Arzt in Ihrer Einweisung genannt ist oder was Ihre Kasse bezahlt, suchen Sie sich Ihren eigenen Arzt aus. Im Krankenhaus können Sie dazu Vorteile wie z.B. ein Einzelzimmer erstattet bekommen.

Krankentagegeld

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die PKV ein Krankentagegeld bis zur Höhe Ihres gewohnten Nettoeinkommens und ohne Zeitbegrenzung – damit zu Ihrer Krankheit nicht noch finanzielle Sorgen kommen. 
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Erstattung bei Zahnersatz

Anstelle von festgelegten Zuschüssen werden durch die PKV 70-100% Ihrer Zahnbehandlungen erstattet. Mehr Informationen zu Zahnbehandlungen mit der PKV finden Sie hier.
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Heilpraktikerbehandlung

Spezielle Behandlungen wie die beim Heilpraktiker werden von der GKV gar nicht, von der PKV jedoch vollständig übernommen. Mehr Informationen zur Behandlung bei Heilpraktikern mit der PKV finden Sie hier.
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Internationaler Schutz

Der Versicherungsschutz der PKV gilt europaweit, je nach Versicherer und Zeitraum auch weltweit.

Wer kann eine private Krankenversicherung beanspruchen?

Zunächst einmal ist jeder Deutsche dazu verpflichtet, sich durch eine Krankenversicherung abzusichern. Doch wer hat die Wahl, anstelle der Gesetzlichen eine private Krankenversicherung zu wählen?

Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen bis zu 4.800€ sind staatlich pflichtversichert. Wer ein Gehalt über diesem Betrag erhält oder kein Angestellter ist, kann der GKV freiwillig beitreten – oder sich privat versichern lassen. Im Detail heißt das:

Angestellte mit einem Einkommen über 4.800€

Für höherverdienende Angestellte ist die private Krankenversicherung oft günstiger als die gesetzliche, da die Beitragshöhe nicht auf dem Einkommen basiert und zudem Sonderleistungen möglich werden. Diese Gehaltsgrenze gilt zudem für freiberufliche Künstler und Journalisten, da diese laut dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind.

Selbstständige und Freiberufler

Wer nicht angestellt, sondern „sein eigener Chef“ ist, ist auch nicht automatisch pflichtversichert. Selbstständige und Freiberufler können sich daher auch unabhängig vom Einkommen privat versichern.


befreite Studierende sowie Personen ohne eigenes Einkommen

(oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze)
Personen mit geringfügigem oder gar keinem Einkommen sind nicht pflichtversichert, dürfen sich also ebenfalls privat versichern lassen.

Beamte, Soldaten und Richter

(oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze)
Wer in Deutschland ein Anrecht auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, kann sich unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern lassen. 
Beamte allgemein
Soldaten
Polizisten 
Lehrer

Was sollten Sie wissen, bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen?

Die private Krankenversicherung bietet einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen. Unter anderem lässt sie sich individueller an Ihre Bedürfnisse anpassen – dennoch gibt es einige Hinweise, auf die Sie achten sollten, wenn Sie darüber nachdenken, sich privat versichern zu lassen.

Risikozuschläge

Die Prämien, die ein Versicherungsnehmer für die PKV bezahlt, hängen neben dem vereinbarten Leistungsumfang in erster Linie von den Faktoren Alter, Gesundheitszustand und Beruf ab. Aus diesen Faktoren errechnet die Versicherung das individuelle Risiko. Sind Vorerkrankungen vorhanden, kann der Versicherer Risikozuschläge verlangen. Alternativ werden bei gleichbleibender Prämie bestimmte Leistungen gekürzt.

Ausland/Rücktransport

Im europäischen Ausland und teilweise darüber hinaus sind Sie mit Ihrer PKV in aller Regel ebenso gut krankenversichert wie im Inland. Sie sollten allerdings darauf achten, ob in Ihrem Tarif auch der Rücktransport in die Heimat abgedeckt ist. Je nach Versicherer und Vertrag sind nur die Behandlung im Ausland, der Transport bei medizinischer Notwendigkeit oder der Rücktransport in jedem Fall mitversichert.

Eltern und Kinder in der PKV

Vorsicht mit der PKV in der Familienplanung: Wer gesetzlich krankenversichert ist, kommt in der Elternzeit in den Genuss der Beitragsbefreiung. Dies gilt in der privaten Krankenversicherung nicht. Zudem sind neugeborene Kinder von Versicherungsnehmern nicht automatisch mitversichert, sondern für sie müssen „eigene“ Versicherungen abgeschlossen werden.

Basistarif

Der Basistarif ist ein Tarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss und der in seinen Leistungen weitgehend denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleicht. Hierbei dürfen die Beiträge die Höchstgrenze der GKV nicht überschreiten. In diesem Tarif ist es dem Versicherer auch nicht erlaubt, aufgrund von Vorerkrankungen Risikozuschläge oder Leistungskürzungen vorzunehmen. In aller Regel ist der Basistarif eine Notlösung für Versicherungsnehmer, für die reguläre PKV-Beiträge zu hoch sind, die sich aber nicht mehr gesetzlich versichern lassen können (siehe nächster Punkt).

Rückkehr zur GKV 

Ist ein Versicherungsnehmer einmal von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt, ist die Rückkehr in aller Regel nicht einfach. Der Gesetzgeber hat hier klare Regeln aufgestellt, die dafür sorgen sollen, dass Gutverdienende nicht in jungen Jahren die niedrigen Beitragszahlungen ausnutzen, um im höheren Alter die Kassen mit größerem Gesundheitsrisiko zu belasten.

Für die Rückkehr in die GKV gilt:

Für Angestellte: Die Rückkehr ist nur dann möglich, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt.

Für Menschen über 55: Der einzige Weg, im Alter von über 55 noch in die GKV zu wechseln, ist der Eintritt in die Familienversicherung des Partners, sofern der Versicherungsnehmer selbst nur geringfügig verdient.

Für Selbstständige: Die Rückkehr zur GKV ist als Selbstständiger nur durch einen Wechsel in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze möglich.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Wir prüfen Ihre aktuellen Vorsorge- sowie Risikosituation, ermitteln Ihre Versorgungslücken und zeigen Ihnen ihre derzeitigen Leistungen auf.
STC erstellt Ihnen Angebote von mehreren Versicherern nach Ihren individuellen Bedürfnissen - Sie wählen aus!
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