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Unterstützungskasse

Eine vielseitige Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Unterstützungskasse

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Wer sich auf den Renteneintritt freut und die freie Zeit nutzen will, sollte finanziell gut vorgesorgt haben. Die betriebliche Altersvorsorge bietet allen Arbeitnehmern eine gute Möglichkeit, zusätzlich Geld fürs Alter anzusparen. Wie das mit Hilfe einer Unterstützungskasse funktioniert, erfahren Sie hier.

Für wen ist die Unterstützungskasse sinnvoll?

Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter bei den heutigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist jedem zu empfehlen. Durch die unbegrenzte steuerfreie Entgeltumwandlung ist die Unterstützungskasse besonders für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen (z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer, Vorstände) geeignet.

Achtung: Bei einer Vereinbarung zur betrieblichen Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse ist der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nicht erfüllt. Der Arbeitnehmer kann gewöhnlich eine Vorsorge durch eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds verlangen, die durch Entgeltumwandlung finanziert wird.

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Was ist eine Unterstützungskasse?

Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge ist die Unterstützungskasse. Diese sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern (Trägerunternehmen) getragen. Um beispielsweise für eine Altersrente seines Arbeitnehmers vorzusorgen, zahlt der Arbeitgeber Beiträge an die Unterstützungskasse. Gehen Sie als Arbeitnehmer dann in Rente, erhalten Sie eine monatliche Rente von dieser.
Unterstuetzungskasse
© STC Research
Unterstützungskassen unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht. Somit dürfen sie ihre Anlage frei gestalten. Selbst eine Anlage beim Trägerunternehmen, quasi als Darlehen, ist möglich. Zur Sicherstellung der Leistungen im Versorgungsfalles, sollte der Arbeitgeber für eine Rückdeckungsversicherung sorgen. Für diese Absicherung hat die Unterstützungskasse eigene Versicherungsbeiträge zu zahlen, um die Leistungen der Arbeitnehmer gewährleisten zu können.

Die Leistungen der Unterstützungskasse sind in der Regel lebenslang. Im Mittelpunkt steht dabei die lebenslange Altersrente. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, einmalige Kapitalzahlungen zu vereinbaren und Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz einzuschließen.

Beitragszahlung in der Unterstützungskasse

Die Ausgestaltung der Beitragszahlung entscheidet sich durch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung hat allerdings jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch! Die Beitragszahlung einer Unterstützungskasse ist grundsätzlich in drei Formen möglich.

Arbeitgeberfinanzierung
Der Arbeitgeber bezahlt alleine die Beiträge der Versicherung. Die daraus entstehenden Leistungen stehen trotz allem alleine dem Arbeitnehmer zu.
Arbeitnehmerfinanzierung
Die Beiträge der Versicherung werden allein durch den Arbeitnehmer getragen. Das geschieht in Form der Entgeltumwandlung.
Mischfinanzierung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten beide Beitragszahlungen. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden dabei durch die Entgeltumwandlung geleistet. Die daraus entstehenden Leistungen stehen allein dem Arbeitnehmer zu.

Gründe für die Unterstützungskasse

Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung meistens viel zu niedrig sind, ist eine zusätzliche Vorsorge jedem zu empfehlen. Der Durchführungsweg der Unterstützungskasse bietet dabei Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

Einsparungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen

Für Beiträge in eine Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung besteht im Gegensatz zur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds die Möglichkeit der unbegrenzten Steuerfreiheit. Daher ist der Durchführungsweg besonders für Personen mit höherem Einkommen interessant, die mehr Geld in die betriebliche Vorsorge investieren wollen und können.

Weitere Vorteile für die Unterstützungskasse

Zusätzlich zur unbegrenzten Steuerfreiheit bei Entgeltumwandlung bietet die Unterstützungskasse weitere Vorteile.
höhere Ertragsmöglichkeiten durch freiere Anlage
Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung möglich
unbegrenzte Sozialversicherungsfreiheit bei Arbeitgeberfinanzierung

STC- Einschätzung

Besonders geeignet für Gutverdiener! Durch die Möglichkeit unbegrenzt steuerfreie Beiträge durch Entgeltumwandlung einzuzahlen, bietet sich damit für Vielverdiener eine gute Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge. Dazu gehören beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstände, die bei anderen Durchführungswegen schnell die jeweiligen Maximalgrenzen erreicht hätten.
geeignet für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände

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Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
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Das sagen unsere Kunden über uns

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