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STC Notfallplan

Damit Sie entspannt in die Zukunft blicken können.
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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Natürlich ist kein Mensch vor plötzlicher Erkrankung oder dem Tod sicher. Der Schock in einer solchen Notfallsituation ist schwer genug – da ist es gut, wenn die finanziellen und bürokratischen Verpflichtungen nicht auch noch dazukommen. Der STC-Notfallplan hilft Ihnen dabei, alle Vorsorgemaßnahmen rechtzeitig und gründlich in Angriff zu nehmen, und nimmt Ihnen im Falle eines Falles die Arbeit ab.

Was geschieht in einem Notfall?

Es ist eine Situation, über die man ungern nachdenkt: Durch plötzliche Krankheit oder einen Unfall wird jemand pflegebedürftig oder verstirbt. Nicht nur emotional ist eine solche Situation für alle Beteiligten schwer – zu Schock, Trauer und Sorge gesellen sich oft auch noch stapelweise Papiere, um die sich Angehörige kümmern müssen, um dem Willen des Verwandten gerecht zu werden. Im schlimmsten Fall entstehen hohe Kosten.

Natürlich kann Vorsorge lästig sein – wer sich seiner Verantwortung für Besitz, Unternehmen oder auch Personen bewusst ist, denkt ungern darüber nach, was geschieht, wenn diese Verantwortung abgegeben werden muss. Doch gerade um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden, ist es nötig, bestimmte Entscheidungen frühzeitig zu treffen.
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Auf was sollten Sie vorbereitet sein?

Was genau kann passieren, und welche Dokumente sollte jede und jeder haben? Das ist eine Frage, die geklärt werden sollte, bevor es soweit ist. Zahlreiche Problemfelder können Ihnen und Ihren Angehörigen das Leben schwer machen, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt werden.

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen:

Wer übernimmt Ihre Geschäfte, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können?

Bankgeschäfte, Versicherungen, Wohnsituation – all das sind Angelegenheiten, die man ungern dem Zufall überlässt. Es gibt im deutschen Recht kein Gesetz, das automatisch den Ehegatten oder Kindern von pflegebedürftigen Personen die Verantwortung überträgt. Stattdessen kommt es, wenn nicht vorgesorgt wurde, zu einem Betreuungsverfahren, in dem ein Betreuer vom Gericht bestimmt wird. Um selbst zu entscheiden, wer im Pflegefall Ihre Geschäfte regelt, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Eine Betreuungsverfügung regelt darüber hinaus, welche Wünsche Sie im Fall der Pflegebedürftigkeit haben, wie z.B. die Unterbringung in einem bestimmten Heim.

Betreuungsverfügung

Mit dieser Verfügung können Sie persönliche Wünsche hinsichtlich Ihrer späteren Betreuungsperson festhalten. Sie ist grundsätzlich bindend, erteilt der Person jedoch keine Vollmacht. Stattdessen kontrolliert ein Gericht die Betreuungshandlungen dahingehend, ob sie sowohl rechtens sind als auch Ihren Wünschen entsprechen.

Was geschieht, wenn es wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen gibt?

Es ist der Alptraum vieler Menschen: eine schwere Krankheit, und wichtige medizinische Entscheidungen können nicht mehr selbst getroffen werden. Gerade bei Themen wie lebensverlängernden Maßnahmen handelt es sich bei vielen Menschen um hochemotionale Grundsatzfragen; zudem wollen viele ihre Kinder nicht mit solch essentiellen Entscheidungen belasten. Um solcherlei Fragen also im Vorhinein zu klären, gibt es die Patientenverfügung. Mit ihr können Sie bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen Sie zulassen oder ablehnen, und auch, wer weitere Entscheidungen zu treffen hat.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung können Sie/ Ihre Angehörigen festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheitsfall zugelassen aber auch strikt abgelehnt werden sollen. Das dient der Vorsorge einer möglichen Entscheidungsunfähigkeit im Krankheits- und Pflegefall.

Wer erbt im Todesfall?

Stirbt ein Mensch, ohne zuvor ein Testament angefertigt zu haben, greift die gesetzliche Erbfolge. Gerade bei komplizierten Vermögensverhältnissen, wenn Sie bestimmte Personen bevorzugt beerben möchten oder einen Teil Ihres Vermögens spenden wollen, sollten Sie frühzeitig ein Testament aufsetzen. Auch Hausbesitzer, die das Haus an die nächste Generation vererben wollen, sollten dies rechtzeitig im Testament geltend machen.

Testament

Ein Testament kann grundsätzlich jeder Volljährige aufsetzen, der will, dass Besitztümer nach dem eigenen Tod nicht gerichtlich verteilt werden, sondern nach den eigenen Wünschen an die Hinterbliebenen gehen. Das Testament kann handschriftlich verfasst werden – in diesem Fall lässt sich im Zweifel durch eine Handschriftenprüfung die Echtheit feststellen – oder vom Notar beglaubigt werden. In jedem Fall gilt: Bewahren Sie das Testament dort auf, wo es sicher ist, und seien Sie sich bewusst, dass Ihren Kindern, Enkeln sowie eingetragenen Partnern jeweils ein Pflichtanteil zusteht.

Worauf sollte bei der Vorsorge besonders geachtet werden?

Das Wichtigste bei Vorsorgeentscheidungen ist gute Planung. Das bedeutet: Bevor Sie beispielsweise ein Testament über Ihr Vermögen aufsetzen, sollten Sie sich im Klaren darüber sein, was genau dazugehört. Sie sollten also wissen, wie Immobilien, Aktien oder auch Geschäftsanteile im Erbrecht gehandhabt werden und was mit diesen geschehen soll. Das gleiche gilt für den Pflege- und Betreuungsfall: Gibt es Personen, denen Sie besonders viel oder besonders wenig Vertrauen schenken? Möchten Sie so lange wie möglich in Ihrem Haus wohnen bleiben oder lieber früh in ein Heim umziehen? Und nicht zuletzt: Wer hilft Ihnen, wenn Sie Fragen haben oder Beratung brauchen?

Dinge, die festgestellt werden sollten, bevor Sie Vorsorgedokumente aufsetzen, sind:
Vermögensverhältnisse
Sonstiger Besitz: Immobilien, Gewerbe, Aktien…
Laufende Verträge: Versicherungen, Mieten, Angestelltenverhältnisse…
Persönliche Beziehungen: Welche Angehörigen können welche Verantwortung tragen? Wer soll was erben?
Persönliche Wünsche: Medizinische Maßnahmen, Wohnsituation, Bestattung…

So hilft STC

Der STC-Notfallplan sorgt dafür, dass Sie mit all diesen Fragen nicht alleine dastehen. Durch umfassende Beratung und ausführliche Vorsorgegespräche schafft STC einen sicheren Rahmen, in dem Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass Ihnen wichtige Entscheidungen einfach abgenommen werden. Nehmen Sie den STC-Notfallplan in Anspruch, können Sie entspannt in die Zukunft blicken.
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Umfassende Beratung und Analyse im Vorfeld

Wie gesagt: Das Wichtigste bei Vorsorgeentscheidungen ist gute Planung. Der erste Schritt zur Vorsorge ist daher die Analyse Ihrer bestehenden Vermögensverhältnisse, das Financial und Estate Planning. STC erstellt also eine detaillierte Gesamtstrukturanalyse, die die Basis bildet, auf der Sie weitere Entscheidungen treffen können.

Professionelle Partner für eine stabile Basis

STC arbeitet eng mit spezialisierten Notaren, Anwälten und Finanzfachleuten zusammen, die Ihnen dabei helfen, die Verträge und Verfügungen aufzusetzen, die Sie benötigen. Dabei steht STC Ihnen stets beratend zur Seite. Am Ende dieser Arbeit steht ein umfassendes Konzept, in dem alle Fragen geklärt sind, die im Notfall geklärt sein müssen.

Unkomplizierte Umsetzung in der Praxis

Tritt der Notfall tatsächlich ein, so steht STC mit dem Vorsorgekonzept bereit: Alle Maßnahmen, die Sie im Vorhinein festgelegt werden, werden umgesetzt, Verträge, die Sie aufgesetzt haben, treten in Aktion. Auf diese Art und Weise werden sowohl Ihnen als auch Ihren Angehörigen unnötige Sorgen erspart – nicht nur finanziell, sondern auch und vor allem emotional. STC kümmert sich also um Ihre finanziellen und bürokratischen Verpflichtungen, damit Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können. Und das ganz nach dem STC-Prinzip: Sicher, Transparent, Clever.

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