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Sicherheit garantiert.
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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Sicher
Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
Transparent
Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Ebenso wichtig wie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Kunden ist auch die Bonität Ihres Unternehmens. Diese kann durch verschiedene Bürgschaften gestärkt werden. Denn diese Bürgschaften übernehmen Ihre zu hinterlegenden Sicherheiten, sodass Sie Ihr Kapital ohne Einschränkungen umgehend voll nutzen können. So entsteht mehr finanzieller Spielraum für Ihre Firma.

Was ist eine Bürgschaft?

Bürgschaften können nur dann zustande kommen, wenn bereits zwischen zwei Parteien ein Verhältnis besteht, in dem ein Kredit gewährt wurde, wenn es also einen Gläubiger und einen Schuldner gibt.

Allgemein ist eine Bürgschaft ein einseitiger Vertrag, in dem ein Dritter, der Bürge (eine natürliche, volljährige oder juristische Person) sich gegenüber dem Gläubiger (z.B. einer Bank, einem Kredit- oder Auftraggeber) dazu verpflichtet, die Schulden des Schuldners zu begleichen, sollte dieser nicht in der Lage dazu sein.

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Vorteile einer Bürgschaft

Sicherheit für den Gläubiger

Der Gläubiger (Im Folgenden oft der Auftraggeber eines Projektes) erhält mit der Bürgschaft die Sicherheit, dass ihm zustehende Leistungen im Falle von Zahlungsunfähigkeit des Schuldners durch den Bürgen übernommen werden.

Unkomplizierter Ablauf

Der Gläubiger bleibt nicht auf Schäden „sitzen“, sondern erhält bei Zahlungsunfähigkeit ohne größere Umwege die Bürgschaftssumme.

Zeit für Schuldner

Oft benötigt ein Schuldner (im Folgenden oft ein Auftragnehmer) lediglich etwas zeitlichen Spielraum, um eine Summe bezahlen zu können. Die Bürgschaft gewährt ihm diese, indem sie beim Gläubiger in Vorleistung geht.

Liquidität für Schuldner

Gerade bei größeren Projekten ist es essentiell für einen Auftragnehmer, finanziell flexibel zu sein, um eine sachgemäße Ausführung des Auftrags gewährleisten zu können. Bürgschaften schaffen diese Flexibilität, indem sie es dem Auftraggeber möglich machen, bspw. auf Sicherheitsrückhalte zu verzichten.

Welche Arten von Bürgschaft gibt es?

Bei der großen Anzahl von möglichen Bürgschaften ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Welche Bürgschaft ist für wen geeignet? Was tut eine Bürgschaft für den Auftraggeber, was für den Auftragnehmer? Hier finden Sie eine Liste der wichtigsten Bürgschaften, mit allen Eckdaten, die Sie benötigen.

Ausführungsbürgschaften

Eine Ausführungsbürgschaft kommt in der Regel im Baugewerbe zum Einsatz und wird dort häufig mit weiteren Bürgschaften kombiniert. Sie dient dazu, den Auftraggeber gegen das Risiko abzusichern, dass ein Auftragnehmer den unterzeichneten Vertrag nicht erfüllen kann.
Ausführungsbürgschaften für Auftraggeber
Als Auftraggeber können Sie vom Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Ausführungsbürgschaft verlangen. Diese sichert Sie ab, falls der Auftragnehmer beispielsweise durch Insolvenz nicht oder nur teilweise in der Lage ist, Ihren Auftrag auszuführen. Die Bürgschaftssumme beträgt hier in der Regel 10% der Auftragssumme.

Achtung: Die Ausführungsbürgschaft erlischt in dem Moment, da Sie den Auftrag abnehmen. Sie deckt also keine Mängel ab, die erst nach Abnahme festgestellt werden. Hierfür lohnen sich Gewährleistungs- und Mängelansprüchebürgschaften.
Ausführungsbürgschaften für Auftragnehmer
Als Unternehmer mit eigener Bauleistung kann es hinderlich sein, wenn der Auftraggeber als Sicherheit einen Teil der Auftragssumme zurückbehält – schließlich müssen Lieferanten und Angestellte bezahlt werden und Ihr Unternehmen soll dabei nicht an Liquidität einbüßen. Eine Ausführungsbürgschaft füllt genau diese Lücke, indem sie den Auftraggeber im Fall von Nichtausführung (z.B. durch Insolvenz) absichert. Auf diese Art und Weise können Sie voll über die Auftragssumme verfügen und Ihr Unternehmen bleibt während der Bauphase stabil und finanziell flüssig. Die Bürgschaft erlischt automatisch bei Abnahme des Auftrags durch den Auftraggeber.

Mängelansprüchebürgschaft

Eine Mängelansprüchebürgschaft sichert den Auftraggeber eines Bauprojektes gegen das Risiko ab, dass durch Mängel an der Ausführung des Auftragnehmers (z.B. falsche/fehlerhafte Materialien) ein Schaden entsteht. Hierbei muss der Auftraggeber keinen Teilbetrag der Auftragssumme zurückbehalten, sondern erhält stattdessen die Bürgschaftsurkunde.
Mängelansprüchebürgschaften für Auftraggeber
Es ist immer ärgerlich, wenn durch einen Fehler eines Auftragnehmers ein Schaden entsteht. Also sollten Sie sich absichern: Beispielsweise, indem Sie eine Mängelansprüchebürgschaft verlangen. Im Gegensatz zur Ausführungsbürgschaft erlischt diese erst nach einer Verjährungsfrist und nicht bei Abnahme des Auftrags. Das bedeutet, dass Sie Ihren Anspruch auch noch geltend machen können, wenn die Mängel erst nach Beendigung des Projektes erkennbar werden.
Mängelansprüchebürgschaften für Auftragnehmer
Genau wie die Ausführungsbürgschaft ist eine Mängelansprüchebürgschaft darauf ausgelegt, ein Zurückbehalten von Teilbeträgen (in diesem Fall i.d.R. 3-5%) einer Auftragssumme zu vermeiden. Indem Sie Ihrem Auftraggeber eine Mängelansprüchebürgschaft aushändigen, geben Sie ihm die Möglichkeit, Ihnen die volle Summe auszuzahlen, ohne auf die Sicherheit vor Schaden durch Mängel verzichten zu müssen. Ihr Auftraggeber ist also abgesichert, während Sie flexibel genug bleiben, um sich ganz auf Ihre Arbeit zu konzentrieren.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Die Vertragserfüllungsbürgschaft kombiniert die Ausführungs- mit der Mängelansprüchebürgschaft. So sichert sie den Auftraggeber von Auftragserteilung bis zur Verjährung der Mängelansprüche gegen Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers ab.
Vertragserfüllungsbürgschaft

Vorauszahlungsbürgschaft

Eine Vorauszahlungsbürgschaft verbürgt Ansprüche eines Auftraggebers, eine bereits geleistete Voraus- oder Anzahlung erstattet zu bekommen, falls der Auftrag nicht zur Ausführung kommt.
Vorauszahlungsbürgschaften für Auftraggeber
Bei größeren Aufträgen ist es nicht unüblich, dass ein Auftragnehmer eine Vorauszahlung verlangt, um z.B. Materialkosten zu decken. Damit Sie sich sicher sein können, dass diese Anzahlung bei Nichtausführung des Auftrags nicht verloren geht, gibt es die Vorauszahlungsbürgschaft. Diese sichert Sie finanziell ab, falls der Auftragnehmer bspw. Insolvenz anmeldet oder der Auftrag aus anderen Gründen nicht ausgeführt werden kann.
Vorauszahlungsbürgschaften für Auftragnehmer
Damit Sie ein Projekt beginnen können, müssen oft schon im Vorhinein Kosten gedeckt werden, z.B. für Material oder Gehälter. Aus diesem Grund ist es üblich, eine Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen, sodass Sie mit den besten Voraussetzungen ins Projekt starten können. Eine Vorauszahlungsbürgschaft ermöglicht es Ihnen, diese Vorauszahlung für den Auftraggeber abzusichern. So gehen Sie sicher, dass schon in der Vorbereitungsphase Ihres Auftrags alles glatt laufen kann

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Bürgschaften geht es bei der Bauhandwerkersicherungsbürgschaft nicht um Sicherheit für den Auftraggeber, sondern für den Auftragnehmer. In Fällen, in denen der Werklohn erst nach Abnahme fällig wird, sichert diese Bürgschaft den Auftragnehmer gegen Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ab.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaften für Auftraggeber
Als Auftraggeber gehen Sie auf Nummer Sicher, indem Sie einen Auftragnehmer erst nach Abnahme eines Projektes bezahlen. Die Bauhandwerkersicherungsbürgschaft gibt Ihrem Auftragnehmer einen Teil dieser Sicherheit zurück, indem sie ihn gegen Zahlungsunfähigkeit Ihrerseits absichert. So müssen Sie erst für das fertige Produkt bezahlen und Ihr Auftragnehmer kann seine Arbeit gewissenhaft erledigen.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaften für Auftragnehmer
Wird ein Projekt erst mit Abnahme bezahlt, bedeutet das für Sie, dass Sie in Vorkasse gehen müssen: Materialien müssen bestellt, Arbeit entlohnt werden. Dies kann nicht nur finanziell belastend sein – zudem bleibt für Sie das Risiko, dass Ihr Auftraggeber bei Beendigung des Projektes zahlungsunfähig ist. Eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft sichert Sie gegen dieses Risiko ab – sodass Sie sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können.

Bietungsbürgschaft

Bei öffentlichen Aufträgen, die durch ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden, reichen potentielle Auftragnehmer Angebote ein, die nur gegebenenfalls angenommen werden. Um sicher zu gehen, dass bei Annahme eines Angebotes die Konditionen gleich bleiben, verlangt der Auftraggeber von den teilnehmenden Unternehmen Bietungsbürgschaften, die ihn gegen eventuelle Mehrkosten absichern.
Bietungsbürgschaften für Auftraggeber
Wenn Sie Ausschreibungsverfahren verwenden, um Auftragnehmer für Ihr nächstes Projekt auszuwählen, ist es wichtig, dass die unterbreiteten Angebote bereits realistisch widerspiegeln, wie die tatsächliche Auftragsausführung aussehen wird. Sollte das nicht der Fall sein und es entstehen Mehrkosten oder Schäden, schützt Sie die Bietungsbürgschaft. Zugleich tritt sie an die Stelle einer Vertragserfüllungsbürgschaft, falls ein Auftragnehmer diese nicht erbringt.
Bietungsbürgschaften für Auftragnehmer
Oft kommen im Baugewerbe, gerade bei Aufträgen durch Behörden, Ausschreibungsverfahren zum Einsatz, wenn es darum geht, einen Auftrag für z.B. ein öffentliches Gebäude zu vergeben. Diese Verfahren bieten für Sie als Bauunternehmer möglicherweise eine gute Gelegenheit, um Aufträge zu erhalten. In aller Regel verlangt die Ausschreibung hierbei nicht nur ein Angebot, sondern außerdem eine Bietungsbürgschaft. Diese gibt dem Auftraggeber die Sicherheit, dass Ihr Angebot gleich bleibt, auch wenn Sie den Auftrag erhalten und Ihr Projekt zur Ausführung kommt.

Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung basiert auf dem Prinzip der Mietkautionsbürgschaft (im Sinne des § 551, BGB). Dabei muss der Versicherungsnehmer keine Barkaution mehr hinterlegen, sondern bürgt mit den Leistungen der Kautionsversicherung als „Vorleistung“. Dies ist sowohl für Privatpersonen als auch für gewerbliche Wohnflächen möglich.
Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsbürgschaft ist nur eine von vielen Leistungen, die die Miekautionsversicherung erbringt.

Mögliche Leistungen
Bürgschaft der Mietkaution
Fehlende Mietzahlungen
Fehlende Nebenkostennachzahlung
Durch Mieter verursachte Sachschäden oder daraus folgende Renovierungsleistungen

Schadenregulierung durch Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung reguliert Schäden nach dem Prinzip der Vorleistung. Im Falle eines Schadens entsteht auf Seiten des Vermieters ein Leistungsanspruch an den Mieter. Der Vermieter meldet den Schaden der Versicherungsgesellschaft, die diesen an den Mieter weitergibt. Ist der Schadensanspruch gerechtfertig, kommt die Versicherung für die geforderte Leistung aus der Kautionssumme auf. Damit spüren Sie finanziell nichts von dem Schaden, sodass Ihr Lebensstandard nicht von jetzt und auf gleich eingeschränkt wird.
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Dennis Sturm
Geschäftsführer STC 
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Kreditversicherung

Wer im Rahmen eines Auftrages in Vorleistung geht, sollte immer wissen, wie es um die Zahlungsfähigkeit seines Gegenübers steht. Sind Sie nicht im Baugewerbe tätig, sondern handeln mit Waren – oder falls diese ein wichtiges Standbein für Sie darstellen – , kann es sinnvoll für Sie sein, für Waren- bzw. Lieferantenkredite eine Kreditversicherung abzuschließen. Eine Kreditversicherung schützt Sie vor der Insolvenz Ihrer Kunden und leistet Ersatz für nicht gedeckte Zahlungsbeträge.

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Eine Insolvenz bleibt leider selten allein. Ist einer Ihrer Kunden zahlungsunfähig, so leidet auch die Bonität Ihrer Firma darunter. Wer im Rahmen eines Auftrages in Vorleistung geht, sollte immer wissen, wie es um die Zahlungsfähigkeit seines Gegenübers steht. Eine Kreditversicherung schützt Sie vor der Insolvenz Ihrer Kunden und leistet Ersatz für nicht gedeckte Zahlungsbeträge.
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Als produzierendes und lieferndes Unternehmen, besonders im internationalen Markt, besteht für Sie immer ein gewisses Fabrikationsrisiko.
Das Fabrikationsrisiko bezeichnet das Risiko eines Fabrikanten, bei Zahlungsunfähigkeit eines Kunden während oder kurz nach der Produktionsphase Verluste zu machen.
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Was vor Jahren noch die Ausnahme war, hat sich inzwischen zu einem echten Problem für die Wirtschaft entwickelt: Meldet ein Unternehmen Insolvenz an, werden ehemalige Geschäftspartner desselben zur Kasse gebeten. Grund: Insolvenzanfechtung. Was genau ist Insolvenzanfechtung und wie schützen Sie sich am besten davor? STC verschafft Ihnen einen Überblick.
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Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten. 
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
  • FastBill-Logo
    Fastbill GmbH
    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.

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