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Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Einfache und nachvollziehbare Darstellung Ihrer Vorsorgeleistungen angepasst an Ihren persönlichen Präferenzen
STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick
Der Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen
Bei dem Thema Pflege landen Sie schnell in einem Chaos an Begriffen und Fachtermini. Im Folgenden finden Sie kurze kompakte Erklärungen zu den Pflegeleistungen:
Kombination Pflegegeld mit Sachleistungen
Pflegekurse für Angehörige
Teilstationäre Pflege tagsüber/ nachts
Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Niedrigschwellige Betreuungsleistungen
Pflegehilfsmittel
Verbesserungen des Wohnumfeldes
Beiträge von Renten- und Unfallversicherung
Berufliche Freistellung
Vollstationäre Pflege
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Kombination Pflegegeld mit Sachleistungen

Wenn ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt, kann das Pflegegeld mit Sachleistungen kombiniert werden. Von dieser Kombination profitieren die Betroffenen, die zuhause wohnen bleiben möchte, deren Pflege aber weder Angehörige noch ein Pflegedienst komplett übernehmen können. Die Kombinationsleitung errechnet sich wie folgt: Es gibt einen festen Betrag von Pflegesachleistungen je nach Pflegestufe. Daraus ergeben sich zwei Szenarien:
Pflegesachleistung wird ausgeschöpft
Der Angehörige erhält kein Pflegegeld
Pflegesachleistung wird nicht ausgeschöpft. 
Der angehörige kann ein Pflegegeld erhalten.
Interessant für Sie als Angehörigen ist dann die Frage, wie das Pflegegeld mit der Pflegesachleistung verrechnet wird und was Sie letztendlich bekommen:
Kombination-Pflegegeld-Sachleistung
© STC Research
Wenn die Pflegesachleistung zu 100% in Anspruch genommen wurde, steht dem Betroffenen kein Pflegegeld zu. Sie sehen also, die beiden Leistungen wirken und ergänzen sich komplementär zueinander. Bei dem Pflegegeld wird der Höchstbetrag als 100% angenommen. Ist die Pflegesachleistung z.B. nur zu 70% in Anspruch genommen worden, können noch 30% Pflegegeld bezogen werden.

Pflegekurse für Angehörige als Pflegeleistungen

Um die Qualität und die Versorgung zu sichern und zu verbessern, gibt es einige Anbieter von kostenlosen Pflegekursen. Sie sind an Angehörige gerichtet, um ihnen sinnvolle Ratschläge, Tipps und Tricks aufzuzeigen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, das ist im Sozialgesetzbuch festgelegt.

Teilstationäre Pflege tagsüber/nachts

Wenn der Betroffene beispielsweise nachts Unterstützung braucht, die Angehörigen sich dafür allerdings nicht die nötige Zeit nehmen können (durch Berufstätigkeit etc.), dann gibt es die Möglichkeit der Nachtpflege. Sie gehört zu dem teilstationären Angebot für Pflegebedürftige. Ab der Pflegestufe 0 mit Demenz / erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gibt es dafür Zuschüsse. Darin enthalten sind auch die Kosten eines Hol- und Bringservices der Einrichtung.

Kombination von Tages-/ Nachtpflege mit anderen Leistungen
Die Pflegeleistungen/ Zuschüsse der Tages- und Nachtpflege können Sie sowohl mit dem Pflegegeld als auch mit den Sachleistungen der ambulanten Pflege verrechnen und kombinieren. Die höchste Summe, die Ihnen zustehen kann ist das 1,5x des Pflegesachleistungsbetrags der jeweiligen Pflegestufe.

Beispiel:
Erschöpfen Sie den Leistungsbetrag der Tages-/ und Nachtpflege zu 50%, so können Sie noch die volle Summe (100%) auf Pflegegeld oder den Sachleistungsbetrag der ambulanten Pflege beziehen.

So kann Ihre finanzielle Unterstützung aus diesen drei Komponenten bestehen:
Pflegeleistungen-Kombi

Teilstationäre Pflege tagsüber/nachts

Ist der pflegende Angehörige verhindert und kann die Versorgung des Betroffenen nicht ausführen, so ist eine Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzung dafür ist:
Der Pflegebedürftige wird schon seit mind. 6 Monate im häuslichen Umfeld gepflegt.
Bis zu sechs Wochen lang (pro Kalenderjahr) kann eine Pflegevertretung einspringen, deren Kosten die Pflegeversicherung wie folgt trägt:
Verhinderungspflege
© STC Research
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Bis zu vier Wochen im Kalenderjahr wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt.

Teilstationäre Pflege tagsüber/nachts

Neben der Verhinderungspflege ist auch die stationäre Kurzzeitpflege eine Möglichkeit bei Ausfall der pflegenden Person. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt (bspw. wegen Krankheit) und sich kein Ersatz finden lässt.

Zudem kann diese Situation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt entstehen, wenn noch keine ausreichende häusliche Versorgung in notwendigen Umfang erbracht werden kann. Die Leistung der Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, insofern diese in dem betroffenen Jahr noch nicht ausgeschöpft wurde.

Das bedeutet konkret:
Pflegeleistung-Kombi-Plus-768x215
© STC Research
Wird das Pflegegeld während der Kurzzeitpflege weitergezahlt?
Ja, bis zu vier Wochen im Jahr wird das Pflegegeld zu 50% weiterausgezahlt.

Neben der finanziellen Verdopplung kann auch die zeitliche Beschränkung erweitert werden, wenn die Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Wurde die Verhinderungspflege schon genutzt, gilt eine Einschränkung der Kurzzeitpflege auf maximal vier Wochen im Jahr. Wurde sie noch nicht angewandt kann der Zeitraum auf acht Kalenderwochen ausgeweitet werden.

Angeboten wird die Kurzzeitpflege meist von Alten- und Pflegeheimen, die sich in ihren Leistungen und Therapieangeboten unterscheiden. Daher sollten Sie die Auswahl an die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen anpassen.

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen

Um pflegende Angehörige weiter zu entlasten, gibt es die sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsleistungen. Dahinter stecken Angebote von entsprechend qualifizierten Helfern (meist Ehrenamtliche), die Teile der Betreuung abnehmen als auch hauswirtschaftliche Hilfe und Dienstleistungen bieten können. Darunter können folgende Leistungen fallen:
Fahr- und Botengänge
Hilfe beim Einkaufen
Beschäftigungstherapie ( mit Ergotherapeuten)
Aktivitäten zum Erhalt der Motorik
Gesellschaftliche Aktivitäten, Geselligkeit fördern
Gedächtnistraining
Glaubensbezogene, religiöse Betreuung und Aktivitäten
Bücher vorlesen
Gymnastik ( auch Stuhl- und Sitzgymnastik)
Unabhängig von der Pflegestufe steht dem Pflegebedürftigen ein Betrag von 104,- € zu, der im Härtefall auf 208,- € hochgesetzt werden kann. Dieser Betrag kann zusätzlich mit den Pflegesachleistungen kombiniert werden. Das heißt, dass neben den 104,- € bzw. 208,- € weitere 40% der Pflegesachleistung in die niedrigschwelligen Betreuungsleistungen investieren werden können. Dabei werden die Pflegesachleistungen (Niedrigschwellige Betreuungsleistung eingeschlossen) dem Pflegegeld gegenübergestellt und nach dem allgemein gültigen Prinzip verrechnet.

Wie diese Verrechnung nach der individuellen Ausschöpfung der Sachleistungen ausgeführt wird, erklärt Ihnen Punkt 1. Kombination Pflegegeld mit Sachleistungen.

Pflegehilfsmittel als Pflegeleistungen

Die Pflegekasse unterscheidet in technische (bspw. Notrufsystem) und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (bspw. Einmalhandschuhe).
Technische Pflegehilfsmittel müssen von gesetzlichen Krankenversicherten mit einem Eigenanteil von 10%, maximal jedoch 25,- €, vom Pflegebedürftigen selbst finanziert werden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden mit einem Monatsbetrag von 40,- € von der Pflegekasse übernommen. 
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Verbesserung des Wohnumfeldes

Neben der Alltagsroutine muss auch der Wohnraum des Pflegebedürftigen angepasst werden. Dazu kann beispielsweise das Anbringen eines Treppenlifts gehören. Anschaffungen, die als notwendig gelten, werden mit einer Summe von bis zu 4.000,- € bezuschusst.

Beiträge von Renten- und Unfallversicherung

Wer freiwillig und ehrenamtlich hilft, soll entsprechend belohnt werden. Deshalb übernimmt die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen die Rentenbeiträge der pflegenden Person. Als Voraussetzung für die Beitragsübernahme gilt:

Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Länder, Lichtenstein, Norwegen).
Üben die Pflegetätigkeit voraussichtlich mehr als zwei Monate oder 60 Tage im Jahr aus.
Sind Regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.
Wenden mindestens 14 Stunden in der Woche für die Pflege auf.
Sie gehen der Pflege nicht erwerbstätig nach.
Der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Leistungen der gesetzl. Pflegeversicherung.
Was, wenn der Pflegebedürftige Sie für Ihre Hilfe bezahlt?
Ob Sie eine Entlohnung für Ihre Hilfe bekommen, ist in der Regel irrelevant. Wichtiger ist die Höhe dieser. Sollten Sie mehr Geld bekommen als eine von der Pflegekasse selbst beschafften Pflegekraft, prüft die Pflegekasse auf ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis.
Wie berechnen sich die Beiträge?
Durch die Pflegetätigkeit wird Ihrem Rentenkonto ein fiktives Arbeitsentgelt gutgeschrieben, wodurch sich im Ruhestand Ihre Rente erhöht. Wie hoch dieses fiktive Arbeitsentgelt ist, hängt von der Pflegestufe und dem Umfang Ihrer Pflege ab.
Werden Ihre Beiträge übernommen, wenn gleichzeitig auch Ihr Arbeitgeber für Sie einzahlt?
Wenn Sie Ihrer Berufsausübung neben der Pflege in geringem Maße weiter nachgehen, sind Sie (wenn alle vorangehenden Voraussetzungen erfüllt sind) in der Rentenversicherung als Pflegeperson versichert sein – ggfls. zusätzlich neben einer anderen Beitragszahlung.
Weitere Versicherungsvorteile

Als ehrenamtlicher Betreuer/ Pflegeperson können Sie durch Zuschüsse zur Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung profitieren. Da es in der Regel jedoch Sammelverträge der Länder zur Haftpflicht- und Unfallversicherung gibt (z.B. des Landes Rheinland-Pfalz), ist eine gesonderte Anmeldung für die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes für Sie nicht notwendig.

Berufliche Freistellung als Pflegeleistungen

Besonders am Anfang der Pflegebedürftigkeit kann es dazu kommen, dass Angehörige mehr Zeit zur Planung und Durchführung der plötzlich eingetretenen Pflegebedürftigkeit brauchen. Seit dem 01.01.2015 gibt es ein neues Gesetz (Familienpflegezeitgesetz, Pflegezeitgesetz), welches folgende Möglichkeiten für eine Arbeitsfreistellung zulässt:

Freistellung bei einem akuten Pflegefall

Pflegeunterstützungsgeld: Wenn es um eine kurzzeitige Befreiung geht, können Sie durch einen Antrag beim Arbeitgeber und der Pflegeversicherung bis zu 10 Arbeitstage freigestellt werden. Während dieser Zeit haben Sie einen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz. Dieses beantragen Sie bei der Pflegeversicherung Ihres Angehörigen.

Komplette oder teilweise Freistellung für einen längeren Zeitraum

Pflegezeit: Sie können sich ganz oder teilweise bis zu 6 Monate freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen (mindestens Pflegestufe I) zu pflegen. Rechtsanspruch besteht allerdings nur, bei einer Betriebsgröße von 15 oder mehr Mitarbeitern. Um die fehlenden Einkünfte in dieser Zeit zu decken, können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Auch für minderjährige nahe Angehörige, die pflegebedürftig sind, besteht ein Rechtsanspruch zur kompletten oder teilweisen Freistellung. Auch hier gilt die Voraussetzung der Pflegestufe I. Allerdings wird hier auch die außerhäusliche Pflege akzeptiert.

Freistellung, die einen Zeitraum von 6 Monaten übersteigt

Familienpflegezeit: Beschäftigt der Betrieb 25 oder mehr Mitarbeiter, besteht ein Rechtsanspruch, dass Sie für die Pflege eines Angehörigen Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Dies kann in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten stattfinden. Dabei ist die Arbeitszeitgestaltung flexibel, solang die Mindestarbeitszeit im Jahr vorliegt. Während dieser Zeitspanne können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Wer übernimmt die Zuschüsse zur Kranken-, Pflege- sowie auch Rentenversicherung?
Auf Antrag zahlt die Pflegekasse je nach Dauer der wöchentlichen Pflege und der Pflegestufe zwischen 120 und 424,- € im Monat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflege mindestens 14 Stunden in der Woche ausgeführt wird.
Wie ist die Regelung mit dem Kündigungsschutz in dieser Zeit?
Als Rahmenbedingung des neuen Familienzeitgesetzes/ Pflegezeitgesetzes besteht ein Kündigungsschutz für die Zeit von der Ankündigung der Freistellung (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Termin) bis zum Ende der Freistellung.

Kündigungsfristen

Sie hängen ganz von der Art und Länge der Freistellung ab.

Ankündigungsfristen Pflegezeitgesetz

Bei Freistellung von bis zu 6 Monaten: 10 Arbeitstage
Bei Freistellung für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger: 10 Arbeitstage
Bei Freistellung für die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase: 10 Arbeitstage
Beim Übergang von der Familienpflegezeit in die Pflegezeit: spätestens 8 Wochen vor Beginn

Vollstationäre Pflege

Wer die Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch nimmt, kann keine Leistungen der häuslichen Pflege, wie Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Pflegehilfsmittel beziehen. Die Leistungen variieren je nach Pflegestufe. Zu beachten gilt jedoch, dass die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nur für die angewandte Pflege aufgebracht wird. Unterkunft und Kost muss der Pflegebedürftige selbst bezahlen. Dieser Eigenanteil ist je nach Pflegeheim unterschiedlich hoch und wird meist über Tagessätze individuell berechnet.

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