Bei einer Progression steigt die Entschädigung bei einer Invalidität nicht linear, sonders progressiv. Das heißt, je schwerer die verbleibende Verletzung ist, desto stärker steigt die Invaliditätsleistung. Gewöhnlich setzt sie ab 25% Invaliditätsgrad ein. Gängig sind die Progressionssätze 225 %, 350 %, 500 %. Ein Beispiel zur Progression folgt.
Erklärung:
Abhängig von der Höhe des Invaliditätsgrades wird die Versicherungssumme beispielsweise mit den hier dargestellten Werten multipliziert.