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Private Unfallversicherung

Weltweit und jederzeit abgesichert.
private Unfallversicherung

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Ob beim Grillfest im Garten, der Fahrradtour mit Freunden oder der tagtäglichen Hausarbeit – ein Unfall kann jederzeit vorkommen. Passiert dieser in der Freizeit, gibt es keinerlei Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung dagegen sichert Sie weltweit in jeder Lebenssituation ab, auch in Ihrer Freizeit.

Was ist eine private Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung zahlt der versicherten Person im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie Absicherung, falls nicht anders vereinbart, rund um die Uhr und weltweit.
Abgesichert sind Unfälle zu jeder Zeit und weltweit. Allerdings ist der Begriff des Unfalls dabei von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich definiert. Allgemein liegt ein Unfall vor, wenn die folgenden vier Merkmale erfüllt sind:
plötzlich
von außen
unfreiwillig
gesundheitsschädigend
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Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie während der Arbeitszeit und dem An- und Abfahrtsweg. Bei Schülern und Studenten gehört dazu die jeweilige Bildungsstätte. In der Freizeit, Zuhause oder im Garten ist keine Absicherung vorhanden. Das heißt gerade am Wochenende besteht keinerlei Schutz.

Nur ca. 16 %der Unfälle passieren in der Arbeits- oder Bildungsstätte bzw. auf dem Weg dorthin. Somit sind ca. 84% der Unfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert.
private Unfallversicherung

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Eine Absicherung mithilfe der privaten Unfallversicherung ist grundsätzlich für jede*n sinnvoll. Besonders für die Personengruppen, die gar keine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten können. Dazu gehören alle Personen wie Hausfrauen*männer, Rentner*innen oder Arbeitslose. Auch bei der Ausübung risikoreicher Hobbies wie Ski- oder Snowboardfahren, Mountainbiken etc. ist keinerlei Absicherung gegeben. Eine private Unfallversicherung ist daher zu empfehlen. 

Impfschäden und die Unfallversicherung

Aktuelle Informationen zu Corona und den Versicherungsleistungen bei Impfschäden bzgl. der Unfallversicherung finden Sie im Video. 
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Leistungen der privaten Unfallversicherung

Die Kernleistung einer privaten Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung im Fall einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls. Insgesamt gehen die Leistungen der privaten Unfallversicherung über die der gesetzlichen Unfallversicherung weit hinaus. Sie kann an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden und zahlt unabhängig von einer Erwerbsminderung. Die Ausgestaltung dieser Absicherung ist unterschiedlich und kann wie folgt aussehen:

Einmalige Kapitalleistung

Im Leistungsfall wird eine Einmalzahlung geleistet. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Höhe der Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt wird, da die einmalige Zahlung bei Invalidität ggf. das einzige Einkommen bis zum Renteneintritt bleibt. Je jünger man ist, desto höher sollte der Betrag daher gewählt sein.

Unfallrente

Im Leistungsfall wird eine vorher vereinbarte, lebenslange monatliche Unfallrente gezahlt. Es sollte darauf geachtet werden, dass die vereinbarte Rente im Falle der Invalidität zum Leben reichen muss. Die Inflation sollte dabei auch bedacht werden (siehe Dynamiken).

Mögliche Leistungen

Kapitalleistung für den Todesfall
Eine Leistung auf den Todesfall ist nicht automatisch mitversichert und muss in den meisten Fällen gesondert abgeschlossen werden. Die Leistung wird dann erbracht, wenn die Unfallfolgen so schwer sind, dass die versicherte Person anhand dieser Folgen innerhalb eines festgelegten Zeitraums stirbt
Tagegeld für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Das Tagesgeld für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, auch Unfalltagegeld genannt, kann ebenfalls als zusätzliche Leistung gegen einen entsprechenden Mehrbetrag abgeschlossen werden. Beruht eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall so wird seitens des Versicherers ein Unfalltagegeld in entsprechender Höhe erbracht.
Krankenhaustagegeld bei Unfall
In die Unfallversicherung kann zusätzlich ein sogenanntes Unfall-Krankenhaustagegeld hinzugefügt werden. Dieses greift dann ein, wenn eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus infolge eines Unfalls notwendig ist. Diese Leistung wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich die versicherte Person in einer stationären Behandlung befindet. Ambulante Behandlungen sind nicht umfasst.

Unterschiede zur gesetzliche Unfallversicherung

Die zusätzliche private Unfallversicherung (nachfolgend private UV genannt) bringt viele Vorteile mit sich. Der Leistungsumfang wird erweitert und die Absicherung vergrößert.

Die Höhe der Progression

Bei einer Progression steigt die Entschädigung bei einer Invalidität nicht linear, sonders progressiv. Das heißt, je schwerer die verbleibende Verletzung ist, desto stärker steigt die Invaliditätsleistung. Gewöhnlich setzt sie ab 25% Invaliditätsgrad ein. Gängig sind die Progressionssätze 225 %, 350 %, 500 %. Ein Beispiel zur Progression folgt.

Erklärung:
Abhängig von der Höhe des Invaliditätsgrades wird die Versicherungssumme beispielsweise mit den hier dargestellten Werten multipliziert.
Tabelle Progressionsverlauf UnfallversicherungBeispiel Progression unfallversicherungProgressionsverlauf unfallversicherung

Wichtige Fragen zur privaten Unfallversicherung

Die Begriffe einer Unfallversicherung sind nicht immer verständlich. Hier erläutern wir einige wichtige Begrifflichkeiten, die in jeder Unfallversicherung vorkommen.
Unfallbegriff
Der Unfallbegriff sagt sehr viel über die abgesicherte Leistung der Versicherung aus. Ist eine Erweiterung des Unfallbegriffs gegeben? Er kann und wird oftmals bezüglich der folgenden Punkte erweitert:

- Erhöhte Kraftanstrengung
- Eigenbewegung
- Infektionen
- Vergiftungen
- Strahlenschäden
Was ist der Mitwirkungsanteil?
Der Mitwirkungsanteil ist ein Prozentwert, ab dem eine Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen angerechnet wird. Ab diesem Wert kürzt der Versicherer seine Leistung anteilig. Das heißt: Wenn Sie eine Krankheit haben, die die Folgen eines Unfalls verschlimmert, kann dies zu einer Kürzung der Leistungen führen.

Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen gilt mindestens:

"Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes: Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozentsatz des Invaliditätsgrades, bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Minderung vor."
AUB 2014

Es gilt: Je höher, desto besser! Achten Sie also darauf, dass dieser Prozentwert in den Versicherungsbedingungen so hoch wie möglich ausfällt.

Praxisbeispiel:

Im konkreten Fall waren auf Grund eines Unfalls Rehamaßnahmen erforderlich. Die versicherte Person litt an umfangreichen Vorerkrankungen, unter anderem an einer dauerhaft verletzten Wirbelsäule. Diese Vorerkrankungen führten nunmehr bei dem bestehenden Versicherer zu einem prozentualen Abzug in Höhe von 70% der Leistung. Ein Abzug, welcher mit einer alternativen Klausel/ einem höheren Prozentsatz vermeidbar gewesen wäre.

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