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Grundunfähigkeits-versicherung

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Grundunfähigkeitsversicherung

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Autofahren, knien, Sachen heben oder der Gebrauch der Hände: Grundfähigkeiten, auf die wir in unserem Alltag angewiesen sind. Doch was passiert, wenn wir eine dieser Fähigkeiten verlieren? Häufig ist dann der Alltag nicht mehr so zu bestreiten, wie wir es gewohnt sind. Neben Änderungen im Ablauf drohen auch finanzielle Veränderungen. Veränderungen, gegen die Sie sich absichern können. 

Was sind Grundunfähigkeiten?

Grundfähigkeit ist nicht gleich Grundfähigkeit. Definitionen über den Verlust von bestimmten Fähigkeiten sind meist sehr kompliziert dargestellt und unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Auch der Umfang der abgesicherten Grundfähigkeiten ist bei jedem Versicherer anders. So bieten einige Versicherer neben einer Grundabsicherung auch noch weitere hilfreiche Ergänzungen für die Tarife an.

Im Fall des Verlustes einer Grundunfähigkeit erhält die versicherte Person eine sogenannte Grundfähigkeitsrente. Diese wird dann bis zum Tod, bis Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer oder bis kein Verlust einer Grundfähigkeit mehr besteht, geleistet. Die Auszahlung ist dabei unabhängig vom Beruf. Das heißt, auch wenn die versicherte Person weiterhin in der Lage sein sollte, ihren Beruf ganz oder teilweise auszuführen, wird die Rente ausgezahlt.
Fällt das Einkommen weg, so kann es, egal ob Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeitsabsicherung, aufgrund der Prüfungszeiträume zu zeitlichen Verzögerungen im Leistungsfall kommen. Wir empfehlen daher in jedem Fall auch den Abschluss eines Krankentagegeldes.

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Versicherbare Grundunfähigkeiten

Die Auswahl an versicherten Grundfähigkeiten unterscheidet sich stark von Versicherer zu Versicherer. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die möglichen versicherbaren Grundfähigkeiten, die derzeit angeboten werden.
Sehen
Hören
Gebrauch einer Hand/ eines Armes
Schreiben
Knien/ Bücken 
Sitzen
Pflegebedürtigkeit
Sprechen
Gleichgewicht
Heben und Tragen
Gebrauch der Beine
Stehen
Autofahren
Demenz

Für wen ist die Grundunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Die Grundunfähigkeit ist eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeit, gerade für Personen, die handwerklich tätig sind. Günstigere Beiträge, aber auch vereinfachte Gesundheitsfragen ermöglichen eine lukrative Alternative, sofern eine Berufsunfähigkeitsversicherung selbst nicht in Frage kommt.

Berufstätige ohne BU

Jede*r Berufstätige, der*die aus finanziellen Gründen oder durch Vorerkrankungen nicht die Möglichkeit hat, eine BU abzuschließen, sollte eine alternative Arbeitskraftsicherung in Betracht ziehen. Eine Möglichkeit dafür bietet die Grundfähigkeitsversicherung.

Handwerklich Tätige

Für handwerklich Tätige ist eine BU meist sehr teuer. Für Fliesenleger*innen, die auf das Knien und Bücken, oder Dachdecker*innen, die auf das Gleichgewicht angewiesen sind, bietet die Grundfähigkeitsversicherung eine günstigere Alternative. Ihr Grundbaustein sichert, im Gegensatz zur BU, allerdings nicht gegen Berufsunfähigkeit durch Krankheit ab. Dies kann zusätzlich durch den Abschluss einer Schwere-Krankheiten-Versicherung oder, falls vorhanden, einer Schwere-Krankheiten-Option abgedeckt werden.

Selbstständige

Für Selbstständige ist aufgrund der „Umorganisationsklausel“ eine sinnvolle Absicherung mit Hilfe einer BU oft nicht möglich. Eine mögliche Alternative ist allerdings die Grundfähigkeitsversicherung. Ihr Grundbaustein sichert aber nicht gegen Berufsunfähigkeit durch Krankheit ab. Dies kann zusätzlich durch den Abschluss einer Schwere-Krankheiten-Versicherung oder, falls vorhanden, einer Schwere-Krankheiten-Option abgedeckt werden.

Darauf sollten Sie unbedingt achten

Damit Sie Ihre Leistung im Fall der Fälle erhalten, sollten Sie folgende Punkte zur Kenntnis nehmen.  
Umfang der abgedeckten Grundfähigkeiten
Jeder Versicherer hat einen eigenen Fähigkeitenkatalog an Grundfähigkeiten. Sie sollten darauf achten, dass die für Sie besonders relevanten Grundfähigkeiten für beispielsweise die Ausübung Ihres Berufs unbedingt eingeschlossen sind.
Definition der Grundfähigkeiten
Ab wann besteht Grundunfähigkeit? Das definiert jeder Versicherer für die einzelnen Grundfähigkeiten individuell. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Definitionen der für Sie besonders relevanten Grundfähigkeiten möglichst günstig für Sie sind. Durch einen Vergleich lässt sich dabei feststellen, welcher Versicherer die für Sie günstigste Definition festlegt.
Höhe der Leistung
Wenn schon absichern, dann richtig. Die Höhe der möglichen Rente sollte also so gewählt werden, dass Sie wirklich davon leben können
Ab wann wird geleistet?
Es gibt Anbieter, bei denen die Grundfähigkeiten in verschiedene Fähigkeitskataloge unterteilt sind. Beispielsweise „Sehen“ und „Sprechen“ im Katalog 1 und „Knien oder Bücken“ und „Auto fahren“ in Katalog 2. Eine Leistung wird entweder bei Verlust einer Fähigkeit des Fähigkeitenkatalogs 1 fällig oder bei dem Verlust von mindestens drei Fähigkeiten von Fähigkeitenkatalog 2. Achten Sie also auf die Definition des Leistungsfalles.

Der optimale Schutz für den gesamten Betrieb

Gerne begleiten wir Sie kompetent bei der Suche nach einer Betriebshaftpflicht in der IT-Branche. Wir empfehlen an dieser Stelle immer die Verbindung mit einer umfassenden IT-Deckung, um auch für Vermögensschäden auf der sicheren Seite zu sein. So sind Sie nicht nur vor möglichen Personen- und Sachschäden geschützt, sondern profitieren von einem umfassenden Zusatzschutz. Überzeugen Sie sich aus diesem Grund jetzt selbst von unserem Angebot und kommen Sie auf uns zurück.
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Ihre zusätzlichen Optionen

Pflegebedürftigkeit

Eine dieser Zusatzleistungen ist das Angebot einer Pflegeoption, bei der neben der Grundfähigkeitsrente auch eine Pflegerente möglich ist. Für die Sinnhaftigkeit dieser Zusatzleistung ist das Ende der Leistungsdauer ausschlaggebend. Dieses ist je nach Vertragsausgestaltung der Tod der versicherten Person oder ein vorab festgelegtes Alter (z.B. bei Renteneintritt).

Schwere-Krankheiten

Ein weiterer Trend ist die Kombination der Grundfähigkeitssicherung mit einer Schwere-Krankheiten-Option (Dread-Disease). Dadurch wird neben dem Verlust von Grundfähigkeiten auch das Risiko der Erkrankung an Krebs, dem Erleiden eines Herzinfarkts oder eines Schlaganfalls abgedeckt. Genauere Informationen zu einer eigenständigen Schwere-Krankheiten-Versicherung finden Sie auf unserer Seite.

Psychische Erkrankungen

Auch der Umfang der Grundfähigkeiten ist nicht fix. Es besteht die Möglichkeit den Umfang um beispielsweise folgende Grundfähigkeiten zu erweitern:

Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
Ein Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in Bezug auf Gedächtnis, Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe, Orientierungsfähigkeit oder Handlungsplanung so erheblich eingeschränkt ist, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten (z.B. Essenszubereitung, Führung des Haushalts, Lesen mit dem Verständnis komplexer Zusammenhänge (z.B. Gebrauchsanweisung), Vereinbarung von Terminen, Strukturierung des Tages und Tätigkeiten, die Gedächtnisleistung, Aufmerksamkeit und Konzentration fordern) nicht mehr ausüben kann.

Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung)
Ein Verlust des eigenverantwortlichen Handelns liegt vor, wenn für die versicherte Person durch einen Bescheid des Betreuungsgerichts für mindestens sechs Monate ununterbrochen ein*e Betreuer*in bestellt wird.

Schizophrenie und schwere Depression
Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt ebenfalls vor, solange die versicherte Person an einer Schizophrenie oder einer schweren Depression (auch als Folgeerkrankung eines Burnouts) leidet.

Wichtige Fragen zur Grundunfähigkeitsversicherung

Was ist die Umorganisationsklausel?
Der Versicherer prüft bei Leistungsanträgen von Selbstständigen, ob durch eine zumutbare Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb des Betriebs der Beruf weiter ausgeführt werden könnte. In den Versicherungsbedingungen könnte diese beispielsweise wie folgt aussehen:
„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbstständiger nach wirtschaftlich angemessener Umorganisation innerhalb seines Betriebs tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist beispielsweise regelmäßig dann zumutbar, wenn

- der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt,
- erheblicher Kapitaleinsatz nicht erforderlich ist und
- keine erheblichen Einkommenseinbußen damit verbunden sind.

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