Expertentipp: Deckungslücken bei Fremdleistungen vermeiden
Ein häufiger Fehler bei der Veranstaltungsplanung ist die Annahme, dass Dienstleister wie Caterer, Technikverleiher oder Sicherheitsfirmen automatisch für ihre eigenen Fehler haften. In der Realität können Sie als Veranstalter oft mithaftend gemacht werden, wenn durch diese Fremdleistungen Schäden entstehen.
Daher ist es ratsam, die Veranstaltungsversicherung um eine Mithaftungsabdeckung zu erweitern. Diese schützt Sie, falls ein externer Dienstleister nicht ausreichend versichert ist oder seine Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Eine solche Ergänzung ist besonders wichtig bei der Zusammenarbeit mit kleineren Anbietern, deren Absicherung möglicherweise nicht alle Risiken abdeckt. Mit STC Versicherungsmakler können Sie Ihre Police entsprechend optimieren, um Deckungslücken zu vermeiden.