Der Baustein Wetterausfall ist bei den meisten Versicherern automatisch mitversichert, sofern die Veranstaltung in Innenräumen stattfindet. Bei Open-Air-Veranstaltungen – d.h. dort, wo das Risiko höher ist – muss er mitversichert werden.
Abgedeckt ist Katastrophenwetter, d.h. katastrophenartige Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Akteure und/oder des Publikums darstellen. Diese Gefahr darf allerdings nicht durch den Veranstalter selbst festgestellt werden; vielmehr muss die Absage der Veranstaltung durch eine zuständige Behörde erfolgen.
Was ist Katastrophenwetter?
Zu Katrastrophenwetter zählen: Hochwasser, Hochwassergefahr, Hagelschlag oder Hagelschlaggefahr, Blitzschlag, schwere Gewitter, Überschwemmung der Veranstaltungsstätte bzw. der Zufahrten oder Zuwegungen, Sturm.