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Veranstaltungsversicherung

Damit Ihr Event zum Erfolg wird.
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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Sicher
Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
Transparent
Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Eine Veranstaltung – sei es ein Stadtfest, eine Abiturfeier oder auch eine Hochzeit – kostet immer viel Zeit, Mühe und auch Geld. Dazu kommen für die Verantwortlichen immer auch die Sorgen, dass etwas schiefgehen könnte. Da ist es gut, zumindest zu wissen, dass man im Notfall abgesichert ist. Wie funktioniert Veranstaltungsversicherung und was sollten Sie wissen? STC hat die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Veranstaltungshaftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung sollte jede Person und auch jeder Betrieb haben. Doch aufgepasst bei Veranstaltungen: Wenn Sie in eigenem Namen mehrere Events im Jahr veranstalten, so sollten Sie diese – auch als Privatperson – in einer Betriebshaftpflicht mitversichern. Auf diese Art und Weise sind Sie lückenlos abgesichert, ohne für eine teure und überflüssige Doppelversicherung zahlen zu müssen. Mehr Informationen zur Betriebshaftpflicht finden Sie hier.

Geht es Ihnen jedoch um eine einmalige Veranstaltung, z.B. einen Abiball, so sollten Sie eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen.

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STC Versicherungsmakler
Team Gewerbe
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Worum kümmert sich die Veranstaltungshaftpflicht

Im Wesentlichen funktioniert die Veranstaltungshaftpflicht genauso wie die Privat- oder Betriebshaftpflicht: Sie prüft und zahlt die Schäden, die anderen durch Ihr Verschulden widerfahren. Die Veranstaltungshaftpflicht ist hierbei genau auf die Bereiche ausgelegt, in denen Sie als Veranstalter größere Verantwortung tragen als im alltäglichen Leben.

Die Veranstaltungshaftpflicht übernimmt folgende Schäden:

Personenschäden

Dies sind Ereignisse, die Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung eines Menschen zur Folge haben, für die Sie als Veranstalter haftbar sind – z.B., wenn sich ein Besucher bei Ihrer Veranstaltung verletzt.

Mögliche Kosten: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, lebenslange Rente, Arzt-/Krankenhaus und Rehabilitationskosten.

Sachschäden

Bei Sachschäden handelt es sich um die Vernichtung oder Beschädigung von Sachen Dritter, z.B., wenn beim Aufbau Ihrer Bühne ein Instrument zu Bruch geht.

Mögliche Kosten: Reparatur oder Ersatz der beschädigten Gegenstände.




Vermögensschäden

Bei einem Vermögensschaden handelt es sich um einen Schaden, welcher einen rein finanziellen Nachteil für den Geschädigten mit sich bringt, z.B., wenn anliegende Geschäfte durch Ihre Veranstaltung behindert werden.

Mögliche Kosten: Ersatz von Gewinnen, die ein Dritter durch Ihr Verschulden verliert, finanzielle Folgeverluste durch Sach- oder Personenschäden, Entschädigung für Fehlberatung oder Falschlieferung.

Ablauf im Schadenfall

Folgendes sind die Aufgaben, die Ihre Veranstaltungshaftpflichtversicherung Ihnen abnimmt, falls einmal ein Fehler passiert.
Prüfung des rechtlichen Anspruchs - Sind die Forderungen gerechtfertigt?
Abwehr unberechtigter Ansprüche – damit Sie nichts bezahlen, was Sie nicht bezahlen müssen.
Zahlung und Freistellung einer begründeten Forderung – die Haftpflichtversicherung übernimmt die aus dem Schaden entstandenen Kosten.
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Veranstaltung richtig versichern

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Hier können Sie über Ihre Veranstaltungshaftpflicht über Rahmenverträge berechnen, vergleichen und online abschließen.

Rechner: Kurzfristige Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungsausfallversicherung

Eine Veranstaltungsausfallversicherung versichert ausschließlich Vermögensschäden, d.h. finanzielle Verluste, die dem Veranstalter durch Ausfall, Unterbrechung, Abbruch, Termin- oder Durchführungsänderungen einer Veranstaltung entstehen.

Im Folgenden finden Sie die häufigsten Gründe für Ausfall oder Änderung von Veranstaltungen: Sowohl die, für die die Versicherung aufkommt, als auch die, die in der Regel ausgeschlossen werden.

Veranstaltungsausfall

Teil 2: Veranstaltungen richtig versichern. 
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Abgedeckte Ausfallgründe 

Allgemeine Gründe

Unter die „allgemeinen Gründe“ fallen grob gesagt alle Risiken, die zum Ausfall einer Veranstaltung führen können, die weder wetter- noch personenbedingt sind und auf die der Versicherungsnehmer keinen Einfluss hat. Dazu gehören u.a. Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte, Ausfall oder Versagen von technischen (Versorgungs-) Einrichtungen, Streik, behördliche Verordnungen sowie Veranstaltungsverbot.

Terror

Es erfolgt eine Leistung bei Vermögensschäden durch Terrorakte, welche unmittelbar gegen die Veranstaltung oder die versicherten Personen gerichtet sind.





Personenausfall

Gerade Kunst- und Musikveranstaltungen sind oft abhängig vom Erscheinen einzelner Künstler. Sollte ein Künstler oder eine andere essentielle Person durch Krankheit, Unfall oder Tod nicht erscheinen und die Veranstaltung daher abgesagt werden, so trägt die Ausfallversicherung die entstandenen Kosten. Dieser Baustein kann i.d.R. erweitert werden, sodass die Versicherung auch bei Gründen wie Fluglotsenstreik, Stau etc. greift.

Achtung: Die Versicherung greift nur dann, wenn die entsprechenden Personen namentlich in der Police genannt sind. In aller Regel wird die Leistung auch dann ausgeschlossen, wenn die Person aus bestimmten, konkreten Gründen nicht erscheint. Dazu gehören Alkohol- und Drogenmissbrauch, Schwangerschaftsbeschwerden sowie neurotische und psychische Störungen. Auch an dieser Stelle sei es geraten, den Versicherungsvertrag genau zu kennen, sodass Sie auch hier gegen alle nötigen Risiken abgesichert sind.

Wetterausfall

Der Baustein Wetterausfall ist bei den meisten Versicherern automatisch mitversichert, sofern die Veranstaltung in Innenräumen stattfindet. Bei Open-Air-Veranstaltungen – d.h. dort, wo das Risiko höher ist – muss er mitversichert werden.

Abgedeckt ist Katastrophenwetter, d.h. katastrophenartige Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Akteure und/oder des Publikums darstellen. Diese Gefahr darf allerdings nicht durch den Veranstalter selbst festgestellt werden; vielmehr muss die Absage der Veranstaltung durch eine zuständige Behörde erfolgen.

Was ist Katastrophenwetter?
Zu Katrastrophenwetter zählen: Hochwasser, Hochwassergefahr, Hagelschlag oder Hagelschlaggefahr, Blitzschlag, schwere Gewitter, Überschwemmung der Veranstaltungsstätte bzw. der Zufahrten oder Zuwegungen, Sturm.

Nicht abgedeckte Ausfallgründe

Natürlich sollten Sie in jedem Fall Ihre Versicherungspolice gut kennen und über alle Eventualitäten informiert sein. Es gibt jedoch einige Ausschlüsse, die bei fast allen Versicherern vorliegen und über die Sie sich im Vorhinein bewusst sein sollten:
grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers und/oder der Organisatoren und/oder der versicherten Person
Unterlassungen oder Vertragsbruch des Versicherungsnehmers und/oder der Organisatoren und/oder der versicherten Person
Nichtauftreten einzelner Mitwirkender an der Veranstaltung, sofern diese nicht ausdrücklich mitversichert sind (siehe vorheriger Tab)
Attentatsdrohungen
Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
Eingriffe von hoher Hand
finanzielle Verluste aus der Durchführung der versicherten Veranstaltung, insbesondere durch Ausbleiben oder Zurückgehen des Publikumsinteresses oder der finanziellen Unterstützung durch Sponsoren oder sonstige finanzierende Stellen

Hier können Sie sich Angebote über Rahmenverträge zur Veranstaltungsausfalldeckung berechnen, vergleichen und abschließen.

Rechner: Veranstaltungsausfallversicherung

Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechnik wie Licht- und Tonanlagen, Videoinstallationen, Cateringtechnik usw. befindet sich meist nicht im Besitz des Veranstalters, sondern wird von diesem angemietet. Damit haftet der Veranstalter für Schäden an dieser Technik nach den Bestimmungen im Mietvertrag. Die darin festgelegten Verhältnisse sind verschuldensunabhängig: Egal, wer für den Schaden verantwortlich ist, der Veranstalter – d.h. der Mieter – zahlt. Die Veranstaltungshaftpflicht deckt nur selbstverschuldete Schäden ab, ist also verschuldensabhängig. So entsteht bei angemieteter Technik eine Versicherungslücke, falls Schäden an Technik durch Dritte verursacht werden.

Eine Veranstaltungstechnikversicherung schließt diese Lücke und deckt zudem meist noch gänzlich andere angemietete Sachen wie z.B. Festzelte, Mobiliar und akustische Musikinstrumente ab. Obwohl die Technikversicherung meist in ihren Eckdaten auf der Elektronik– und Maschinenversicherung beruht, lässt sie sich individuell an Ihre Veranstaltung anpassen.

Sollten Sie ein persönliches Angebot oder weiterführende Informationen wünschen, hilft STC Ihnen gerne weiter.

Veranstaltungstechnik

Hier können Sie sich Angebote über Rahmenverträge zur Veranstaltungstechnikversicherung berechnen, vergleichen und abschließen.

Rechner: Veranstaltungstechnikversicherung

Veranstaltungsrechtsschutz

Eine Veranstaltung hat immer auch ein juristisches Element. Auch dann, wenn das Event gut durchgeplant ist, kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen: Seien es Schadensersatzansprüche von Gästen, Streitigkeiten mit den lokalen Behörden oder steuerliche Schwierigkeiten. Eine Veranstaltungs-Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen weiter.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Bei Schadensersatzansprüchen gegen Sie (z.B. durch an der Veranstaltung beteiligten Unternehmen), die nicht umgehend von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Arbeitsrechtsschutz
In Rechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern oder Angestellten der Veranstaltung.
Sozialrechtsschutz
Bei Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften oder Bereichen der Sozialversicherung.
Steuerrechtsschutz
Bei steuerlichen Konflikten, die z.B. die Gagen von Künstlern oder Abführung bestimmter Steuern von den Einnahmen betreffen.
Verwaltungsgerichtsrechtsschutz
Bei Verwaltungskonflikten, z.B. zur Nutzung der Räumlichkeiten oder erforderlichen Umbauten.
Datenrechtsschutz
Bei Konflikten, die aus der Nutzung oder Verbreitung personenbezogener Daten entstehen.
Strafrechtsschutz
Bei strafrechtlichen Konflikten, z.B. Bußgeldverfahren wegen nicht beachteter Sicherheitsvorkehrungen.
Vertragsrechtsschutz
Zur Absicherung von vertraglichen Streitigkeiten, wenn z.B. Künstler oder Hallenbetreiber ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen.
Urheberrechtsschutz
Bei Streitigkeiten um Urheberrecht, z.B. GEMA-Forderungen nach Musikveranstaltungen.

Ausstellungsversicherung

Veranstaltungshaftpflicht und -Technikversicherung bieten bereits einen umfassenden Schutz, auch bei Veranstaltungen wie Messen oder Ausstellungen. Was jedoch in aller Regel nicht mitversichert ist, sind die teuren Ausstellungsgüter, also Exponate und auch aufwendige Messestände. Diese werden von einer Ausstellungsversicherung abgedeckt.

Achtung: Damit die Kosten im Schadensfall tatsächlich erstattet werden, ist es unabdingbar, während der Veranstaltung sowie beim Auf- und Abbau für ausreichend Sicherheit zu sorgen. Stellt der Versicherer fest, dass Gegenstände nicht ausreichend gesichert waren, kann dies zu Leistungskürzungen führen.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten. 
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
  • FastBill-Logo
    Fastbill GmbH
    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.
Planen Sie eine Veranstaltung und haben Fragen? Oder veranstalten Sie beruflich Events und suchen nach dem besten Angebot für Ihre Bedürfnisse? Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen – einfach und kostenlos.

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