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Betriebliche Altersvorsorge

Sichern Sie sich eine anständige Rente.
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Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Einfache und nachvollziehbare Darstellung Ihrer privaten Altersvorsorge angepasst an Ihren persönlichen Präferenzen
STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick
Der Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen
Wie lässt sich der Lebensabend möglichst gut genießen? Diese Frage stellen sich viele Berufstätige während Ihres Arbeitslebens. Um sorgenfrei in Rente gehen zu können, sollten Sie Eigeninitiative zeigen und sich über Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzubessern, informieren. Über eine Variante, mit der Sie einen finanziell sorgenfreien Lebensabschnitt erreichen können ist die betrieblichen Altersvorsorge (bAV).

Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein attraktiver Bonus, den ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbietet. Seit 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern diese Form der Absicherung anzubieten. Allerdings müssen die Arbeitnehmer diese selbst einfordern, da es keine Informationspflicht seitens des Arbeitgebers gibt.

Der Arbeitnehmer kann über die Entgeltumwandlung eigene Beiträge aus seinem Bruttogehalt umwandeln und in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dies wird mit 15 Prozent vom Arbeitgeber bezuschusst.

Wie das genau funktioniert, welche Leistungen der Arbeitnehmer erhalten kann und wie die Beitragszahlung stattfindet, hängt von Ihrem Arbeitgeber und dem gewählten Durchführungsweg ab. Welche Möglichkeiten der Durchführung es gibt und was sonst noch wichtig ist zeigt Ihnen STC.

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Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr aus

Aufgrund des sinkenden Rentenniveaus reicht die gesetzliche Rente nicht mehr aus. Daher ist eine betriebliche Altersvorsorge eine sinnvolle Möglichkeit seine Rente aufzustocken. für In der Vorsorgepyramide gehört die betriebliche Altersvorsorge zur zweiten Schicht und bildet mit der Riester-Rente die Zusatzversorgung.
drei schichten der Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge verständlich erklärt:

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Durchführungswege der betrieben Altersvorsorge

Direktversicherung

Der Arbeitgeber (AG) schließt eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und zahlt die Beiträge, wobei diese vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden können. Die Leistungen werden im Versorgungsfall vom Direktversicherer an den Arbeitnehmer (AN) bzw. an seine Hinterbliebenen ausgezahlt.

Direktversicherung

Direktzusage/
Pensionszusage

Der Arbeitgeber (AG) stellt Mittel für spätere Versorgungsleistungen zurück (Pensionsrückstellungen). Der Arbeitnehmer (AN) kann sich daran durch Entgeltumwandlung beteiligen. Meist sichert sich der Arbeitgeber durch eine Rückdeckungsversicherung zusätzlich ab. Im Versorgungsfall zahlt der Arbeitgeber dann selbst die Leistungen an die Arbeitnehmer aus.
Pensionszusage

Pensionsfonds

Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an einen Pensionsfonds. Diese können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Der Pensionsfonds spricht dem Arbeitnehmer (AN) Leistungen in Form einer lebenslangen Rente zu. Zu Beginn der Rentenphase ist eine Auszahlung von bis zu 30 % der Leistung möglich.

Pensionsfonds

Pensionskasse

Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an eine Pensionskasse. Diese können arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein. Im Versorgungsfall zahlt die Pensionskasse dann die vereinbarten Leistungen direkt an den Arbeitnehmer (AN).


Pensionskasse

Unterstützungskasse

Der Arbeitgeber (AG) lässt seinen Arbeitnehmern (AN) Versorgungsleistungen durch eine Unterstützungskasse zukommen. Die Zuwendungen (Beiträge) können vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Meist sichert sich die Unterstützungskasse zusätzlich durch eine Rückdeckungsversicherung ab.
Unterstützungskasse

Vorsorge nach Zielgruppen

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