Die Pensionszusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Wählt der Arbeitgeber diese Variante, so gibt er seinem Arbeitnehmer das Versprechen ihm im Alter eine Betriebsrente oder eine einmalige Leistung auszuzahlen. Wahlweise kann auch eine Leistung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder den Todesfall vereinbart werden.
Bei der Pensionszusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg, da der Arbeitgeber selbst Pensionsrückstellungen bildet, um später die Leistungen auszuzahlen. Damit das auch garantiert werden kann, schließen die Arbeitgeber oftmals zusätzlich eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ab (eine Form der Lebensversicherung).
Die Hauptleistung einer Pensionszusage ist die Altersrente. Diese wird ab Renteneintritt ausbezahlt, um eine gute finanzielle Versorgung im Alter zu garantieren. Zusätzlich können je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und Ausgestaltung der Pensionszusage weitere Absicherungen eingeschlossen werden.