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Pensionszusage

Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge.
Pensionszusage

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Das Arbeitsleben ist vorbei und nun sollte die freie Zeit genossen werden. Wer im Rentenalter finanziell gut aufgestellt sein will, sollte früh genug mit einer zusätzlichen Altersvorsorge beginnen, denn die Leistungen der gesetzlichen Rente alleine reichen oftmals nicht aus. Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern die Chance, finanziell so vorzusorgen, dass die freie Zeit auch genossen werden kann. STC klärt Sie über die Vorsorge durch eine Pensionszusage auf.

Für wen ist die Pensionszusage sinnvoll?

Eine zusätzliche Vorsorge für das Alter bei den heutigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ist jedem zu empfehlen. Durch die unbegrenzte steuerfreie Entgeltumwandlung ist dieser Durchführungsweg besonders für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen geeignet. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands, dem Pflichtausweis in der Bilanz und dem Risiko eines verfrühten Ausscheidens eines Arbeitnehmers ist die Pensionszusage für kleine und mittelständische Unternehmen allerdings eher ungeeignet.

Achtung: Bei einer Vereinbarung zur betrieblichen Altersvorsorge durch eine Pensionszusage ist der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung nicht erfüllt. Der Arbeitnehmer kann gewöhnlich eine Vorsorge durch eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds verlangen, die durch Entgeltumwandlung finanziert wird.
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Was ist eine Pensionszusage?

Die Pensionszusage ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Wählt der Arbeitgeber diese Variante, so gibt er seinem Arbeitnehmer das Versprechen ihm im Alter eine Betriebsrente oder eine einmalige Leistung auszuzahlen. Wahlweise kann auch eine Leistung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder den Todesfall vereinbart werden.

Pensionszusage
Bei der Pensionszusage handelt es sich um einen unternehmensinternen Durchführungsweg, da der Arbeitgeber selbst Pensionsrückstellungen bildet, um später die Leistungen auszuzahlen. Damit das auch garantiert werden kann, schließen die Arbeitgeber oftmals zusätzlich eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ab (eine Form der Lebensversicherung).

Die Hauptleistung einer Pensionszusage ist die Altersrente. Diese wird ab Renteneintritt ausbezahlt, um eine gute finanzielle Versorgung im Alter zu garantieren. Zusätzlich können je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und Ausgestaltung der Pensionszusage weitere Absicherungen eingeschlossen werden.

Beitragszahlungen in der Pensionszusage

Die Ausgestaltung der Beitragszahlung entscheidet sich durch die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf die betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeltumwandlung hat allerdings jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch! Bei der Pensionszusage werden neben den drei Grundformen oftmals Einmalbeitragsmodelle angeboten.
Arbeitgeberfinanzierung
Die Beiträge für die Altersvorsorge werden alleine vom Arbeitgeber gezahlt. Dieser bildet durch eigene Einzahlungen sogenannte Pensionsrückstellungen, legt also Geld für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter zurück. Die daraus entstehenden Leistungen stehen alleine dem Arbeitnehmer zu.
Arbeitnehmerfinanzierung
Die Beiträge werden alleine durch den Arbeitnehmer getragen. Durch Entgeltumwandlung fließen Teile des Bruttoeinkommens in den Aufbau von Pensionsrückstellungen. Das Geld wird innerhalb des Betriebs quasi für die betriebliche Altersvorsorge zurückgelegt.
Mischfinanzierung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten beide Beitragszahlungen. Die Beiträge des Arbeitnehmers werden dabei durch die Entgeltumwandlung geleistet. Die daraus entstehenden Leistungen stehen allein dem Arbeitnehmer zu.
Einmalbeitragsmodelle
Im Fall eines Einmalbeitragsmodells entscheidet sich der Arbeitnehmer jeweils nur für ein Jahr zur Umwandlung eines Teils seines Gehalts. Der Vorteil dieser Beitragszahlung ist die Möglichkeit der jährlichen Anpassung an die finanzielle Situation des Arbeitnehmers.

Gründe für die Pensionszusage

Da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung meistens viel zu niedrig sind, ist eine zusätzliche Vorsorge jedem zu empfehlen. Der Durchführungsweg der Pensionszusage kann Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bieten.

Einsparungen von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen

Bei einer Pensionszusage besteht im Gegensatz zur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds die Möglichkeit der unbegrenzt steuerfreien Entgeltumwandlung. Daher ist der Durchführungsweg besonders für Personen mit höherem Einkommen interessant, die mehr Geld in die betriebliche Vorsorge investieren wollen und können.

Weitere Vorteile der Pensionszusage

Zusätzlich zur unbegrenzt steuerfreien Entgeltumwandlung bietet die Pensionszusage weitere Vorteile.

unbeschränkte Leistungshöhe
Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung möglich
Stet clita kasd gubergren, no sea takimata 

Gründe für eine Rückdeckungsversicherung

Bei diesem Durchführungsweg zahlt der Arbeitgeber selbst die Leistungen an den Arbeitnehmer. Das Kapital, aus welchem diese Leistungen gezahlt werden, wird dafür nach und nach bis zum Renteneintritt des Arbeitnehmers aufgebaut. Kommt es allerdings zu einem verfrühten Eintritt des Versorgungsfalls z.B. bei Einschluss des Berufsunfähigkeits- oder Todesfallschutzes, so ist der Arbeitgeber auch dann verpflichtet, Leistungen zu zahlen. Das kann besonders für kleine und mittelständige Unternehmen schnell zu finanziellen Problemen frühen.

Problem: Die Höhe der Pensionsrückstellungen reicht nicht aus, da diese sich bis zum Rentenalter aufbauen sollen.
Beispiel
Herr Fischer ist 30 Jahre alt und hat eine Versorgungszusage erhalten. Sie umfasst eine monatliche Alters- und Berufsunfähigkeitsrente von 1.000,- €, sowie eine Witwenrente von 60%. Bisher konnte sein Arbeitgeber ca. 5.000,- € an Rückstellungen für Herr Fischer bilden. Herr Fischer wird kurz darauf berufsunfähig und sein Arbeitgeber muss nun die Rückstellungen auf die benötigte Höhe anheben. Dafür hat er maximal drei Jahre Zeit.
Lösung: Eine zusätzliche Absicherung (Rückdeckung). Dabei wird gewöhnlich eine Lebensversicherung vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Im Eintritt des Versorgungsfalles werden dann die benötigten Mittel von der Versicherung an den Arbeitgeber gezahlt. Damit ist der Arbeitgeber auch für den Eintritt eines verfrühten Versorgungsfalles abgesichert. Allerdings sind damit zusätzliche Beiträge verbunden.

STC-Einschätzung der Pensionszusage

Eine Pensionszusage sollte nur bei größeren Unternehmen Anwendung finden, da beispielsweise das verfrühte Ausscheiden von Arbeitnehmern und die damit verbundenen Leistungsansprüche für kleine und mittelständische Unternehmen schnell zu einem großen Problem führen können. Die Bilanzverlängerung durch den Aufbau von Pensionsrückstellungen ist ebenfalls nachteilig.
eher für größere Unternehmen geeignet

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Der Arbeitgeber (AG) lässt seinen Arbeitnehmern (AN) Versorgungsleistungen durch eine Unterstützungskasse zukommen. Die Zuwendungen (Beiträge) können vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Meist sichert sich die Unterstützungskasse zusätzlich durch eine Rückdeckungsversicherung ab.
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Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an einen Pensionsfonds. Diese können vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert sein. Der Pensionsfonds spricht dem Arbeitnehmer (AN) Leistungen in Form einer lebenslangen Rente zu. Zu Beginn der Rentenphase ist eine Auszahlung von bis zu 30 % der Leistung möglich.
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Der Arbeitgeber (AG) leistet Beiträge an eine Pensionskasse. Diese können arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein. Im Versorgungsfall zahlt die Pensionskasse dann die vereinbarten Leistungen direkt an den Arbeitnehmer (AN).
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