Kontakt
Kontakt

Betriebsschließungs-versicherung

Betriebsausfall? So sichern Sie Ihren Betrieb rundum ab!
Betriebsschließungsversicherung

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Sicher
Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
Transparent
Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
Clever
Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Die Arbeit mit Lebensmitteln erfolgt von hoher Verantwortung hinsichtlich Sorgfalt und Sauberkeit. Trotzdem besteht ein Risiko einer Verunreinigung, welche durch Keime und Erreger ausgelöst werden können. Schon der kleinste Verdacht kann zur behördlichen Schließung des Betriebes führen. Um sich vor etwaigen Ertragsausfällen zu schützen, ist eine Betriebsschließungsversicherung die beste Lösung – was es dabei zu beachten gibt, zeigt STC.

Wer braucht eine Betriebsschließungsversicherung?

Der Abschluss einer solchen Absicherung ist besonders geeignet für Unternehmen, die im:
Nahrung- und Lebensmittelsektor tätig sind,
im Handel- und Dienstleistungsbetrieben mit direktem Kundenkontakt arbeiten,
Produkten arbeiten, die der Infektionsgefahr ausgesetzt sind.
Policen der Betriebsunterbrechung decken seuchenbedingte Betriebsschließungen häufig nicht ab. Auch mit einer Erweiterung einer EC-Schuldendeckung wird ein versicherter Sachschaden vorausgesetzt. Dies kann durch Abstimmung des Versicherers mit der sogenannte „Non-Damage Business Interruption“ – Klausel gelöst werden.

In Bezug auf das deutsche Infektionsschutzgesetz ist jeder verpflichtet, ansteckende Infektionskrankheiten an die entsprechende Gesundheitsbehörde zu melden. Welche Erkrankungen meldepflichtig sind, können Sie hier nachlesen.
STC Versicherungsmakler
Team Gewerbe
Schreiben Sie uns Ihre Nachricht und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von uns.
02663 97995-0
gewerbe@stc-makler.de
Kontakt aufnehmen

Welche Folgen hat eine Betriebsschließungsversicherung?

Schaeden-bei-Betriebsschliessung

Versicherungsschutz gegen Betriebsschließung

Eine Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung und gilt nur bei Seuchengefahr.
Generell sind Betriebe einem hohen Risiko von Seuchenerregern ausgesetzt, welche mit Nahrungs-und Genussmitteln in Berührung kommen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Gäste können unter Umständen krank werden. Daher ist diese Form der Versicherung für Betriebe auslegt, die mit Lebensmitteln arbeiten.
Folgende Punkte werden bei einer Betriebsschließung durch behördlicher Anordnung wegen Infektionsgefahr abgedeckt:

Betriebsschließungsversicherung
Betriebe mit abgeschlossener Betriebsschließungsversicherung können auf einen umfangreichen Versicherungsschutz hoffen, sofern diese nach den jeweiligen Bedingungswerken eingeschlossen ist.

Das Thema Coronavirus hat eine wichtige Rolle bezüglich der Betriebsschließungen eingenommen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Coronavirus – Was tun gegen Betriebsschließung?“ von Anfang März 2020.

Corona ist seit dem 01.02.2020 mit der Verabschiedung und dem Abdruck im Bundesanzeiger vom 31.01.2020, des CorViMV unter § 6 IfsG neu ergänzt:

CorViMV § 6 IfsG

"Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausgedehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige Coronavirus („2019-nCoV“) hervorgerufen wird. 2. Dem Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. 3. Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden, wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1 nicht bestätigt"
Jetzt Beratung anfordern

Das müssen Sie wissen

Eine Kostenerstattung über eine Versicherung der BetriebsUNTERbrechung wird nicht geboten, weil diese nur versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser usw. umfasst.
Eine gesonderte BetriebsSCHLIEßUNGSversicherung könnte eine Einstandspflicht sein, welche aber erhebliche Unterschiede in den Leistungsauslösern definieren.

Welche Schäden werden durch eine Betriebsschließungsversicherung abgedeckt?

Betriebsschließung und Arbeitsverbot der Mitarbeiter

Die entgangenen Gewinne und die Kosten pro Tag werden dem geschlossenen Betrieb erstattet.

Desinfektionskosten

Die Desinfektionskosten für Betriebsräume sowie die Betriebseinrichtungen werden bis zur vereinbarten Tagesentschädigung übernommen.
Schäden an Ware und Vorräten

Der Versicherer könnte für Warenschäden in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zahlen.

Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen

Es werden Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen übernommen, welche durch die Behörden angeordnet werden können.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kostendeckung wird angeboten?
Der Versicherungsschutz baut größtenteils auf die Erstattung der Kosten auf, welche sich an den zu versichernden Tageslimite orientierten. Des Weiteren ist eine Sachentschädigung möglich, wie zum Beispiel für wegzuwerfende Waren.
Gibt es Versicherungsschutz wenn die Lieferkette unterbrochen wird?
Für die resultierenden Ertragsausfälle können deutsche Industriefirmen nicht abgesichert werden, auch wenn viele abhängig von Lieferanten und Zulieferern sowie Abnehmern aus China, Italien oder anderen stark betroffenen Staaten sind. Erst- und Rückversicherer sind den nicht abschätzbaren Risiken ausgesetzt, daher ist die aktuelle Annahme dieser Versicherungen sehr stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen.
Können sich auch produzierende Betriebe gegen Betriebsschließung versichern?
Je nach Anbieter kann dies für gewisse Branchen möglich sein, obwohl sich hier die Versicherer sehr stark voneinander unterscheiden. Deswegen empfiehlt es sich, bei größeren Industriebetrieben ein genauen Blick zuwerfen und den Versicherungsschutz zu erweitern.

Aber passen Sie auf! Normalerweise setzen Betriebsunterbrechungsversicherungen einen versicherten Sachschaden voraus, diese könnte durch eine „Non Damage Business Interuption“ gelöst werden. Dadurch wird der notwendige Sachschaden etwas weiter gefasst

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten. 
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
  • FastBill-Logo
    Fastbill GmbH
    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.

Wir unterstützen Sie in allen Lebenslagen

Sicher - Transparent - Clever
Zum Kontaktformular
Titelbild: © Irina, stock.adobe.com
© 2014-2024 STC GmbH
magnifiercrossmenuCookie Consent mit Real Cookie Banner