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Betriebsschließungsversicherung – Ihr Schutz vor finanziellen Ausfällen
Betriebsschließungsversicherung

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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7.500 zufriedene Kunden
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juristisches Know-How
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ortsunabhängige Beratung
Stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit

Das Wichtigste in Kürze

Kompetenz bei komplexen Fällen

Wir haben bereits zahlreiche schwierige Betriebsschließungsfälle, besonders während der Corona-Pandemie, erfolgreich abgesichert und gelöst.

Exklusive Lösungen durch Lloyd's

Mit Zugang zu den einzigartigen Versicherungsmöglichkeiten von Lloyd's bieten wir maßgeschneiderte Absicherungen für selbst außergewöhnliche Risiken.

Schnelle Schadenbearbeitung – auch bei Millionenfällen

Unser erfahrenes Team sorgt für eine zügige und unkomplizierte Abwicklung, selbst bei hohen Schadenssummen.
Eine Betriebsschließungsversicherung (BSV) ist eine essenzielle Absicherung für Unternehmen, die sich vor unvorhersehbaren Ereignissen schützen möchten. Diese Versicherung greift, wenn ein Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen werden muss – sei es durch Infektionskrankheiten, Hygieneauflagen oder andere Risiken, die das öffentliche Interesse betreffen.

Warum ist die Betriebsschließungsversicherung wichtig?

Die jüngsten Ereignisse rund um COVID-19 haben gezeigt, wie schnell Unternehmen von plötzlichen Betriebsschließungen betroffen sein können. Ohne passenden Versicherungsschutz können diese Situationen existenzbedrohend sein. Mit einer Betriebsschließungsversicherung bleiben Sie finanziell abgesichert und können sich auf die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs konzentrieren.
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Welche Risiken deckt die Betriebsschließungsversicherung ab?

Die Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Verlusten durch behördlich angeordnete Schließungen. Zu den abgedeckten Risiken gehören:
Infektionskrankheiten: Meldepflichtige Krankheiten laut Infektionsschutzgesetz wie COVID-19, Salmonellen oder Noroviren.
Hygienemängel: Verstöße gegen Hygienevorschriften, die eine Schließung erfordern.
Warenverluste: Erstattung für verdorbene oder kontaminierte Produkte.
Arbeitsverbote: Kosten durch Quarantäne oder Arbeitsverbote für Mitarbeitende.
Desinfektionskosten: Reinigung und Desinfektion von Betriebsräumen und -einrichtungen.
Behördliche Maßnahmen: Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen.

Leistungen der Betriebsschließungsversicherung

Die Betriebsschließungsversicherung bietet Schutz vor finanziellen Einbußen durch behördlich angeordnete Schließungen. Dabei unterscheidet man zwischen wichtigen Basisleistungen und optionalen Zusatzleistungen, die den Schutz individuell erweitern können.
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Wichtige Leistungen

Betriebsunterbrechungskosten
Die Versicherung übernimmt die laufenden Fixkosten wie Miete, Energiekosten und Gehälter während der Schließung. So bleibt die finanzielle Stabilität Ihres Betriebs erhalten, auch wenn keine Umsätze generiert werden.
Umsatzausfall
Bei einem vollständigen Stillstand des Betriebs ersetzt die Versicherung den entgangenen Umsatz. Die Berechnung erfolgt meist auf Basis vergangener Geschäftszahlen, um realistische Verluste abzudecken.
Kosten für Warenverluste
Wenn verderbliche Waren wie Lebensmittel durch die Schließung unbrauchbar werden, erstattet die Betriebsschließungsversicherung den entstandenen Schaden. Dies ist besonders wichtig für Branchen wie Gastronomie oder Einzelhandel.
Reinigung und Desinfektion
Die Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Hygienemaßnahmen, wie eine professionelle Reinigung oder Desinfektion des Betriebs, werden von der Versicherung getragen. Dadurch wird eine schnelle Wiedereröffnung ermöglicht.
Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen
Es werden Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen übernommen, welche durch die Behörden angeordnet werden können.
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Optionale Leistungen

Entschädigung für Mitarbeiterlöhne
Zusätzlich zu den Fixkosten können auch Gehälter von befristeten oder nicht festangestellten Mitarbeitern abgesichert werden. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, alle Angestellten während der Schließung weiterhin zu bezahlen.
Schutz bei teilweiser Betriebsschließung
Auch bei einer eingeschränkten Geschäftstätigkeit, wie z. B. der Reduzierung auf Abhol- oder Lieferdienste, ersetzt die Versicherung den daraus resultierenden Umsatzverlust. Diese Leistung sorgt für umfassenden Schutz, selbst wenn der Betrieb nicht vollständig geschlossen ist.
Rechtsberatung und Rechtsschutz
Falls rechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit behördlichen Anordnungen auftreten, übernimmt die Versicherung die Kosten für juristische Beratung und gegebenenfalls auch für gerichtliche Verfahren.
Kosten für Wiedereröffnung
Nach einer Schließung kann die Rückgewinnung von Kunden mit zusätzlichen Marketingmaßnahmen verbunden sein. Die Versicherung deckt diese Kosten, damit Ihr Geschäft schnell wieder durchstarten kann.
Schadstoffbeseitigung
Wenn schädliche Substanzen in Ihrem Betrieb nachgewiesen werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für deren Entfernung. So können Sie sich auf die Wiederaufnahme des Betriebs konzentrieren, ohne finanzielle Belastungen für die Schadstoffbeseitigung tragen zu müssen.

Umfassender Schutz bei behördlichen Schließungen

Betriebe mit einer Betriebsschließungsversicherung können auf einen umfangreichen Schutz zählen, wenn diese gemäß den individuellen Bedingungswerken abgeschlossen wurde. Die Versicherung schützt vor finanziellen Belastungen, die durch behördlich angeordnete Schließungen entstehen, beispielsweise aufgrund von meldepflichtigen Infektionskrankheiten.

Das Coronavirus hat die Bedeutung der Betriebsschließungsversicherung deutlich hervorgehoben. Seit dem 01.02.2020 ist COVID-19 offiziell in die Liste der meldepflichtigen Krankheiten nach § 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aufgenommen worden. Diese Ergänzung wurde durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 31.01.2020 wirksam.

Für detaillierte Informationen zur Absicherung gegen Betriebsschließungen durch COVID-19 lesen Sie unsere Blogbeiträge zum Corona-Virus. Alle Infomationen zur Betriebsschließungsversicherung und Corona hier.

Mit einer Betriebsschließungsversicherung bleiben Sie auch in Krisenzeiten finanziell abgesichert. Jetzt beraten lassen und vorbeugen!

Wer braucht eine Betriebsschließungsversicherung?

Die Betriebsschließungsversicherung ist unverzichtbar für Branchen, die häufig von behördlichen Schließungen betroffen sind:
Gastronomie und Hotellerie: Schutz bei Hygieneauflagen oder Infektionsrisiken.
Lebensmittelproduktion und Handel: Absicherung bei Hygienemängeln.
Einzelhandel: Sicherung gegen finanzielle Ausfälle bei Schließungen.
Gesundheitswesen: Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen.
Dienstleistungsbetriebe: Friseure, Kosmetikstudios, Fitnesscenter.
Während Betriebsunterbrechungsversicherungen seuchenbedingte Schließungen oft nicht abdecken, kann eine Betriebsschließungsversicherung durch spezielle Klauseln wie die „Non-Damage Business Interruption“-Klausel erweitert werden, um auch bei Schäden ohne Sachsubstanz Schutz zu bieten.

Nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Betriebe verpflichtet, meldepflichtige Infektionskrankheiten an die zuständigen Behörden zu melden. Dies gilt auch für Krankheiten wie COVID-19, die nach § 6 IfSG explizit aufgenommen wurden.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
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Häufige Fragen zur Betriebsschließungsversicherung

Welche Kostendeckung wird angeboten?

Der Versicherungsschutz baut größtenteils auf die Erstattung der Kosten auf, welche sich an den zu versichernden Tageslimite orientierten. Des Weiteren ist eine Sachentschädigung möglich, wie zum Beispiel für wegzuwerfende Waren.

Gibt es Versicherungsschutz wenn die Lieferkette unterbrochen wird?

Für die resultierenden Ertragsausfälle können deutsche Industriefirmen nicht abgesichert werden, auch wenn viele abhängig von Lieferanten und Zulieferern sowie Abnehmern aus China, Italien oder anderen stark betroffenen Staaten sind. Erst- und Rückversicherer sind den nicht abschätzbaren Risiken ausgesetzt, daher ist die aktuelle Annahme dieser Versicherungen sehr stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen.

Können sich auch produzierende Betriebe gegen Betriebsschließung versichern?

Je nach Anbieter kann dies für gewisse Branchen möglich sein, obwohl sich hier die Versicherer sehr stark voneinander unterscheiden. Deswegen empfiehlt es sich, bei größeren Industriebetrieben ein genauen Blick zuwerfen und den Versicherungsschutz zu erweitern.

Aber passen Sie auf! Normalerweise setzen Betriebsunterbrechungsversicherungen einen versicherten Sachschaden voraus, diese könnte durch eine „Non Damage Business Interuption“ gelöst werden. Dadurch wird der notwendige Sachschaden etwas weiter gefasst

Was ist der Unterschied zur Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt nur Schäden ab, die durch Sachereignisse wie Feuer oder Leitungswasser entstehen. Die Betriebsschließungsversicherung hingegen greift bei Schließungen aufgrund behördlicher Anordnungen, auch ohne Sachschaden.

Wird eine Pandemie wie COVID-19 abgedeckt?

Das hängt von den Vertragsbedingungen ab. Nach § 6 IfSG ist COVID-19 seit 2020 meldepflichtig. Neuere Policen können Pandemien einschließen, ältere Verträge sollten auf Aktualität geprüft werden.

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