Folgende Punkte werden bei einer Betriebsschließung durch behördlicher Anordnung wegen Infektionsgefahr abgedeckt:
Betriebe mit abgeschlossener Betriebsschließungsversicherung können auf einen umfangreichen Versicherungsschutz hoffen, sofern diese nach den jeweiligen Bedingungswerken eingeschlossen ist.
Das Thema Coronavirus hat eine wichtige Rolle bezüglich der Betriebsschließungen eingenommen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Coronavirus – Was tun gegen Betriebsschließung?“ von Anfang März 2020.
Corona ist seit dem 01.02.2020 mit der Verabschiedung und dem Abdruck im Bundesanzeiger vom 31.01.2020, des CorViMV unter § 6 IfsG neu ergänzt: