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Arbeitskraftsicherung

Ihre Arbeitskraft ist Ihr Kapital - 
wie Sie sich vor Risiken schützen können.
Arbeitskraftabsicherung

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Sicher 
STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick.
Transparent
Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
Clever
Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was das größte Kapital ist, dass Sie besitzen? Ein Hinweis vorab: Es ist nicht das Guthaben welches Sie auf Ihrem Konto haben oder die Investitionen, die Sie z.B. in eine Immobilie stecken. Ihr größtes Kapital ist Ihre Arbeitskraft!

Denn mit Ihrer Arbeitskraft sorgen Sie dafür, dass Sie durch eine bestimmte Tätigkeit „hohe Zinsen“ in Form von Einkommen erzielen. Doch was passiert, wenn dieses Kapital durch einen schlimmen Unfall oder eine schwere Krankheit beeinträchtigt wird? Die regelmäßigen Geldströme, welche ja vor allem auch Ihrer regelmäßigen Versorgung der täglichen Ausgaben dienen, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr stark eingeschränkt.

Grund genug sich also mit möglichen Formen der Arbeitskraftsicherung zu beschäftigen und dieses erhebliche Risiko mit einer geeigneten Absicherung zu reduzieren. Welche Varianten es gibt, zeigt Ihnen STC:

STC Versicherungsmakler
Team Vorsorge
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Berufsunfähigkeit einfach erklärt

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Ausgangssituation: Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung

Je nachdem in welcher Lebensphase Sie sich befinden und ob Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die hier zu erwartenden Leistungen sind jedoch meist unzureichend.
Versorgungslücke
Wann wird eine Leistung gezahlt?
Die gesetzliche Rentenversicherung definiert einen längerfristigen Ausfall unter dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit (§ 43 SGB VI). Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich zu einer Berufsunfähigkeit dahingehend, dass eine Prüfung der körperlichen/geistigen Leistungsfähigkeit nicht alleine am zuletzt ausgeübten Beruf, sondern auch am kompletten Arbeitsmarkt geprüft wird. Eine Leistung erfolgt also nur, wenn kein (und nicht Ihr zuletzt ausgeübter) Beruf ausgeübt wird. Die Ablehnungsmöglichkeiten sind somit enorm hoch.
Wie hoch ist eine mögliche Erwerbsminderungsrente?
Sind die Leistungsvoraussetzungen erfüllt, so orientiert sich eine Erwerbsminderungsrente am letzten Bruttogehalt. Liegt eine volle Erwerbsminderungsrente vor, so ist mit ca. 32% des letzten Bruttoeinkommens zu rechnen. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung sind es 16%. Eine volle und eine teilweise Erwerbsminderungsrente orientieren sich an zeitlichen Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsmarkt (s. § 43 SGB VI).
Schüler, Studenten und Berufsanfänger
Eine Leistung auf Erwerbsminderungsrente besteht für Schüler, Studenten und Berufsanfänger in der Regel nicht. Um einen Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung durchsetzen zu können, ist es notwendig mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt zu haben. Ebenfalls müssen in den letzten 5 Jahren vor dem möglichen Schadenfall 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein (s. § 241 Sozialgesetzbuch VI). Dies ist bei Schülern, Studenten und Berufsanfänger meist nicht der Fall. Es besteht folglich kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Angestellte und Berufstätige
Sind die Leistungsvoraussetzungen der Mindestversicherungszeiten erfüllt, so können Angestellte bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente mit 16%, bei einer vollen Erwerbsminderungsrente mit 32% ihres letzten Bruttoeinkommens rechnen. Diese Werte reichen allerdings für eine Weiterführung des gewohnten Lebensstandards nicht aus
Elternzeit
Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente besteht auch innerhalb der Elternzeit, wenn keine Beiträge mehr durch ein laufendes Beschäftigungsverhältnis abgeführt werden. Dieser Versicherungsschutz ist aber zeitlich begrenzt! Sind in den letzten 5 Jahren nicht mindestens drei Jahre Beiträge abgeführt worden, so verfällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Früherer Renteneintritt, was passiert?
Liegt eine Erwerbsminderung vor und Sie erhalten eine entsprechende Rente, so besteht auch die Möglichkeit eines frühzeitigen Renteneintritts. So angenehm sich dies auch im ersten Moment anhört, so ernüchternd ist die Umstellung. Geht man davon aus, dass in den letzten Jahren keine Beiträge mehr an den Rentenversicherer abgeführt worden sind, so baut sich Ihr Rentenkonto nicht weiter auf. Durch die vorgezogene Rente erhalten Sie zudem erhebliche Abzüge auf die Altersrente. In der Vorsorgeplanung sollten Sie daher darauf achten, auch die Altersrente entsprechend zu sichern.
Die Leistungen der gesetzlichen Vorsorge sind somit unzureichend, eine Absicherung der Arbeitskraft ist zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards und der finanziellen Unabhängigkeit dringend erforderlich.

Möglichkeiten der privaten Arbeitskraftsicherung

Um das finanzielle Risiko im Falle einer Einschränkung der eigenen Arbeitskraft abzusichern, bietet der Versicherungsmarkt unterschiedliche Variationen an Produkten an. Die Auswahl des geeigneten Produktes ist von vielen Faktoren abhängig. Sowohl der Berufsstand, mögliche Vorerkrankungen, aber auch das vorhandene Budget spielen eine Rolle bei der Auswahl des individuellen Versicherungsschutzes.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Angestellte bietet die Berufsunfähigkeit den wohl umfangreichsten Schutz, da die Leistung unabhängig vom Grund der Berufsunfähigkeit fällig wird. Alles was nicht ausgeschlossen ist, ist somit eingeschlossen. Ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit (meist 50 %) wird dann eine monatliche Rente ausgezahlt.



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schwere krankheiten

Schwere Krankheiten

Die Schwere Krankheiten/ Dread-Disease-Versicherung bietet finanzielle Hilfe im Fall einer Erkrankung wie bspw. Krebs, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall. Für Handwerker ist sie besonders als Ergänzung zur Grundunfähigkeit geeignet, falls die Beiträge für eine Berufsunfähigkeit zu hoch sind.




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Grundunfähigkeitsversicherung

Grundunfähigkeitsversicherung

Knien, Bücken, Sachen heben oder der Gebrauch der Hände: Fähigkeiten, die für handwerklich Tätige besonders wichtig sind. Zusätzlich bietet sie einen meist günstigeren Beitrag und vereinfachte Gesundheitsfragen. Da durch diese Versicherung der Verlust der Arbeitskraft durch Krankheiten nicht abgedeckt ist, bietet sich die Kombination mit einer Schwere-Krankheiten-Absicherung an. Teilweise kann diese auch als Zusatzoption  gewählt werden.
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erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung erweitert die meist unzureichenden Leistungen der gesetzlichen Absicherung im Falle des Verlusts der Arbeitskraft.

pflegebedürftigkeit

Private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung gegen finanzielle Kosten, die bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen. Zusätzlich zu der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine private Absicherung sinnvoll.
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private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung bietet auch in der Freizeit eine Absicherung gegen Unfälle mit schwerwiegenden Folgen.



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Berufsspezifische Besonderheiten

Absicherung der Arbeitskraft ist für jeden wichtig. Zu beachten gilt, dass nicht jede Berufsgruppe die gleichen Schwerpunkte dabei legen sollte: Bei handwerklichen Berufen ist die körperliche Fitness weitaus wichtiger als beim Büroangestellten. Die Gefahr einer Infektion liegt bei einem Arzt viel mehr auf der Hand als beim Rechtsanwalt. Es ist daher wichtig, die individuellen Konditionen der Absicherung zu kennen.

Schüler, Studenten, Azubis & Berufsanfänger

Je früher eine Berufsunfähigkeit abgeschlossen wird, desto besser. Besonders beim Anstreben eines handwerklichen Beruf führt ein Abschluss kurz vor Berufsbeginn zu enormen Beitragsersparnissen. Eine frühzeitige Absicherung lohnt sich auch, um einer Ablehnung auf Grund von Vorerkrankungen zu umgehen.

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Angestellte

Jede*r Angestellte sollte seine Arbeitskraft absichern. Worauf Angestellte besonderen Wert legen sollten, ist der Einschluss von psychischen Erkrankungen (z.B. Burnout). Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen zählen mit fast 30 % zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit. Eine Mitversicherung innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher besonders wichtig.

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Handwerker

Für handwerklich Tätige liegt der Grundstein ihrer Arbeit in der körperlichen Fitness. Handwerkliche Berufe werden daher gewöhnlich als risikoreicher eingeschätzt, was zu einem erhöhten Beitrag führt. Alternativen sind zum Beispiel die Grundfähigkeitsversicherung, die Schwere Krankheiten Absicherung, die Pflegerente, das Pflegetagegeld oder die Multi-Funktionen-Versicherung.

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Selbständige

Eine sinnvolle Absicherung für Selbstständige durch eine Berufsunfähigkeit ist schwierig. Durch die sogenannte „Umorganisationsklausel“ kommt es oftmals zu Problemen bei Leistungsanträgen. Ein*e Selbstständige*r gilt nicht als berufsunfähig, wenn durch eine zumutbare Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb des Betriebs der Beruf weiter ausführt werden kann.

Alternativen für Selbstständige sind zum Beispiel die Grundfähigkeitsversicherung, die Schwere Krankheiten Absicherung, die Pflegerente, das Pflegetagegeld oder die Multi-Funktionen-Versicherung.


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Mediziner*innen und Heilberufe

Der Kontakt mit kranken Menschen gehört für Mediziner*innen zum Arbeitsalltag. Ein besonderes Augenmerk sollte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher auf die sogenannte Infektionsklausel gelegt werden. Ein Leistungsanspruch besteht dabei bereits, wenn im Fall einer Infektion ein Berufsverbot von mindestens 6 Monaten durch eine Behörde verhängt wird. Dies ist auch der Fall, wenn die sonstigen Bedingungen einer Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind. Ohne Infektionsklausel erfolgt keine Leistung, wenn keine dauerhafte Berufsunfähigkeit besteht.

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Handwerker

Sind Sie verbeamtet, benötigen Sie für eine sinnvolle Absicherung die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Dabei ist darauf zu achten, ob Sie Polizist*in, Soldat*in oder Beamte*r der öffentlichen Verwaltung sind, denn nicht jede Klausel passt zu jedem*r Beamten*in.

Weitere Informationen zur Absicherung der Arbeitskraft für Beamte finden Sie hier:


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Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Wir prüfen Ihre aktuellen Vorsorge- sowie Risikosituation, ermitteln Ihre Versorgungslücken und zeigen Ihnen ihre derzeitigen Leistungen auf.
STC erstellt Ihnen Angebote von mehreren Versicherern nach Ihren individuellen Bedürfnissen - Sie wählen aus!
Wir übernehmen alle Schritte der Vertragsabwicklung sowie die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Vertäge.

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