Im Gegensatz zu Versicherungsunternehmen unterliegen Versorgungswerke nicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Das bedeutet auch, dass es für die Leistungen keine gesetzlichen Insolvenzregelungen gibt. Die zu erwartende Rente hängt somit vom jeweiligen wirtschaftlichen Stand eines Werkes ab. Eine Garantierente gibt es nicht. Zusätzlich unterliegen Versorgungswerke nicht der neusten Aufsichtsreform Solvency II, wodurch sich starke Unterschiede in der aktuellen Niedrigzinsphase ergeben:
„Die Versorgungswerke legen so an, wie Versicherer es ohne Solvency II und ohne Stresstests der Aufsicht tun würden.“
So bewertete Markus Burkert die Situation, der als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft des Beratungsunternehmens Feri Versorgungswerke in der Kapitalanlage unterstützt. Das heißt, durch die freiere Geldanlagemöglichkeiten der Versorgungswerke sind mehr Anlagen in beispielsweise Aktien, Immobilien, Beteiligungen möglich. Die Chance auf potentiell höhere Erträge steigt dadurch. Zusätzlich besteht keine Angst vor Stornierungen und es fallen keine Vertriebskosten an, da die Mitgliedschaft bei Versorgungswerken verpflichtend ist. Insgesamt kann gesagt werden, dass die Versicherungen mehr Probleme mit der derzeitigen Niedrigzinsphase haben als Versorgungswerke.