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Versorgungswerke

Altersvorsorge der kammerfähigen freien Berufe
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Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick.
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Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Zeit und genug finanzielle Mittel, das erhoffen sich viele für Ihren Ruhestand. Dann kann endlich das getan werden, was schon immer zu kurz kam. Welche Leistungen Ärzte, Anwälte oder Wirtschaftsprüfer erhalten, hängt von Ihren Beiträgen zu den sogenannten Versorgungswerken ab. Wie das funktioniert, erklärt Ihnen STC.

Was sind Versorgungswerke?

Die berufsständischen Versorgungswerke sind Einrichtungen, die sicherstellen, dass kammerfähige freie Berufe eine Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung erhalten. Zu den davon betroffenen Berufen gehören:

Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Ingenieure, Psychotherapeuten.
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Beiträge

Wie bei der Finanzierung der gesetzlichen Rente zahlen Mitglieder der Versorgungswerke einen Teil Ihrer Einkünfte als Beiträge in das jeweilige Versorgungswerk ein. Der sogenannte Regelpflichtbeitrag entspricht dabei dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte. Da in vielen Fällen das Einkommen nicht hoch genug ist, um diesen gesetzlichen Höchstbetrag zu erreichen, ist es möglich den Regelpflichtbeitrag zu reduzieren. So entsprechen die Beiträge, bei einem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, in der Regel denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings gilt für Versorgungswerke zusätzlich ein Mindestbeitrag (z.B. 1/10 des Regelpflichtbeitrags), der in jedem Fall geleistet werden muss. Entscheidend für die zu erbringenden Leistungen als Mitglied ist die jeweilige Satzung des Versorgungswerkes, die sich teils stark unterscheiden.

Leistungen der Versorgungswerke

Die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke hängen von der jeweiligen Satzung ab. Gewöhnlich haben die Mitglieder dabei Anspruch auf die folgenden Leistungen:

Altersrente
Berufsunfähigkeitsrenten
Hinterbliebenenrenten
Sterbegeld oder eine Kapitalabfindung an die Angehörigen
Die Höhe der Leistungen ergibt sich aus den persönlichen Beiträgen und dem wirtschaftlichen Erfolg des Versorgungswerks. Dieser hängt vom Ergebnis der Kapitalanlagen ab. Ebenso Einfluss auf die Rentenleistungen haben die Höhe der Rücklagen, Anzahl der Neuzugänge an Beitragszahlern und Rentenempfängern.

Unterschiede zu Versicherungen

Im Gegensatz zu Versicherungsunternehmen unterliegen Versorgungswerke nicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Das bedeutet auch, dass es für die Leistungen keine gesetzlichen Insolvenzregelungen gibt. Die zu erwartende Rente hängt somit vom jeweiligen wirtschaftlichen Stand eines Werkes ab. Eine Garantierente gibt es nicht. Zusätzlich unterliegen Versorgungswerke nicht der neusten Aufsichtsreform Solvency II, wodurch sich starke Unterschiede in der aktuellen Niedrigzinsphase ergeben:

„Die Versorgungswerke legen so an, wie Versicherer es ohne Solvency II und ohne Stresstests der Aufsicht tun würden.“

So bewertete Markus Burkert die Situation, der als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft des Beratungsunternehmens Feri Versorgungswerke in der Kapitalanlage unterstützt. Das heißt, durch die freiere Geldanlagemöglichkeiten der Versorgungswerke sind mehr Anlagen in beispielsweise Aktien, Immobilien, Beteiligungen möglich. Die Chance auf potentiell höhere Erträge steigt dadurch. Zusätzlich besteht keine Angst vor Stornierungen und es fallen keine Vertriebskosten an, da die Mitgliedschaft bei Versorgungswerken verpflichtend ist. Insgesamt kann gesagt werden, dass die Versicherungen mehr Probleme mit der derzeitigen Niedrigzinsphase haben als Versorgungswerke.

Vorteile der Versorgungswerke

Freie Geldanlage
Keine Vertriebskosten
Keine Stornierungen

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Wir prüfen Ihre aktuellen Vorsorge- sowie Risikosituation, ermitteln Ihre Versorgungslücken und zeigen Ihnen ihre derzeitigen Leistungen im Rentenalter anhand eines Altersvorsorgeprognose auf.
Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Vorsorgeplan nach dem drei Schichten Modell, um Ihre Versorgungslücken zu schließen.
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