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Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung - Worauf sollten Sie achten?
Jana Lotz
Stand: 
Februar 24, 2018
-
5 min
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Viele Unternehmen setzen auf externe Anbieter, um datenbasierte Aufgaben zu erledigen. Ob Sie ein Callcenter, einen Marketing-Dienstleister oder eine Personalagentur mit Ihren Geschäften betrauen: Immer sollten Sie auf angemessenen Datenschutz achten. Wie Sie das tun können und worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie hier.

1. Was ist eigentlich Auftragsdatenverarbeitung?

Auftragsdatenverarbeitung (kurz ADV oder auch AV) liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmen einen Dienstleister damit beauftragt, bestimmte Daten zu erheben, verarbeiten oder zu nutzen. Zu diesem Zweck wird zwischen der verantwortlichen Stelle und dem Dienstleister ein Vertrag geschlossen, der die Aufgaben des Dienstleisters sowie die Maßnahmen zum Datenschutz festhält.

Beispiele für Auftragsdatenverarbeitung sind unter anderem:

  • Externe Verteiler für Newsletter, denen zu diesem Zweck Kundendaten mitgeteilt werden
  • Callcenter, die im Auftrag mit (potenziellen) Kunden kommunizieren
  • Marktforschungsinstitute, die im Auftrag Ihres Unternehmens forschen
  • Extern gehostete Server, auf denen Kunden- oder andere personenbezogene Daten gespeichert werden
  • Dienstleistungen, für die die Kenntnis der Daten nicht zwingend notwendig ist, aber nicht ausgeschlossen werden kann, wie IT-Wartung oder Entsorgung von Akten.
  • Explizit ausgeschlossen von Auftragsdatenverarbeitung sind Postversand und Bankgeschäfte.
Auftragsdatenverarbeitung
© STC Research

2. Pflichten des Auftraggebers

Obwohl der Auftragnehmer verpflichtet ist, die an ihn übertragenen Daten angemessen zu schützen, liegt die Hauptverantwortung beim Auftraggeber. Falls Sie ADV in Anspruch nehmen, sollten Sie sich Ihrer Pflichten also genau bewusst sein, sodass Sie im Zweifelsfall eingreifen können.

Wie Sie sich und Ihr Unternehmen gegen Datenverlust absichern können, falls doch einmal etwas passiert, erfahren Sie hier.

2.1 Vertragsgestaltung

Der Vertrag, der zwischen Auftraggeber und -nehmer geschlossen wird, kann im Schadenfall ausschlaggebend dafür sein, welche Partei haftet. Daher ist es wichtig, dass alle nötigen Datenschutzmaßnahmen im Vertrag festgehalten werden. Dieser Vertrag muss schriftlich verfasst werden, wobei die elektronische Variante nicht ausgeschlossen ist.

Die Fragen, die definitiv im Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung geklärt werden müssen, sind:

  • Dauer und Gegenstand der Dienstleistung: Worin besteht der Auftrag und wie lange dauert er?
  • Umfang, Art und Zweck der Dienstleistung: Welche Mittel sind vorgesehen, um welche Ziele zu erreichen?
  • Kategorie der Daten: Wie viele und welche Daten dürfen erhoben oder genutzt werden?
  • Dateninhaber: Aus welchem Personenkreis stammen die Daten, z.B. Kunden oder Mitarbeiter des Auftraggebers?
  • Welche technischen Maßnahmen müssen konkret getroffen werden?
  • Welche organisatorischen Maßnahmen müssen konkret getroffen werden?
  • Gewährleistung der Möglichkeit zur Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten
  • Pflichten des Auftragnehmers: Welche Kontrollen sind durchzuführen?
  • Sind Unteraufträge gestattet? In welchem Umfang und wann?
  • Kontrollrechte des Auftraggebers sowie Mitteilungspflicht im Fall von Verstößen
  • Zu welchen Handlungen berechtigt die Weisung den Auftragnehmer?
  • Wie hat der Auftragnehmer zu verfahren, wenn der Auftrag beendigt ist?

Eine Mustervereinbarung zum Datenschutz in ADV stellt unter anderem der Hessische Datenschutzbeauftragte zur Verfügung: Muster

2.2 Weitere Pflichten des Auftraggebers

Im Punkt Vertragsgestaltung wurde bereits die Mitteilungspflicht des Auftraggebers einer ADV erwähnt. Tatsächlich verbleibt die Hauptverantwortung für die verwendeten Daten stets beim Auftraggeber; gegen diesen werden auch Rechte von Betroffenen geltend gemacht, falls es zum Streit kommt. Als Auftraggeber können Sie den Datenschutz also nicht einfach dem externen Anbieter überlassen. Stattdessen ergeben sich neben der Vertragsgestaltung noch weitere Pflichten für den Auftraggeber:

Auswahl des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer muss danach ausgewählt werden, wie tauglich er ist, den gesetzlichen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden – schon vor Beginn eines Geschäftsverhältnisses sollten Sie sich also über Ihre potentiellen Geschäftspartner informieren und begründen können, warum diese vertrauenswürdig sind.

Kontrollpflicht

Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, vor und während der Auftragsausführung zu überprüfen, ob Ihr Geschäftspartner sich an die geltenden Datenschutzgesetze hält. Mehr Informationen dazu, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, finden Sie hier.

Mitteilungspflicht

Sollten Ihnen Verfehlungen des Auftragnehmers auffallen, sind Sie verpflichtet, diese der zuständigen Stelle unverzüglich zu melden.

Dokumentationspflicht

Es reicht nicht, nur Kontrollen durchzuführen und Verstöße zu melden: Ihre Kontrolltätigkeiten sollten Sie in jedem Fall dokumentieren. Dies ist nicht nur Ihre Pflicht, es kann Ihnen im Streitfall auch helfen zu beweisen, dass Sie die nötigen Kontrollen durchgeführt haben.

3. Pflichten des Auftragnehmers

Wie bereits erwähnt verbleibt auch bei Auftragsdatenverarbeitung die Hauptverantwortung für personenbezogene Daten beim Auftraggeber. Dennoch ist der Auftragnehmer natürlich nicht von jeglicher Verantwortung freizusprechen. Neben dem Einhalten des Vertrags ist er zudem zu folgendem verpflichtet:

  • Weisungsgebundenheit: Der Auftragnehmer darf die ihm zur Verfügung gestellten Daten nur genau nach der Weisung des Auftraggebers verarbeiten, außer, eine Abweichung ist gesetzlich unerlässlich.
  • Informationspflicht: Zieht ein Auftraggeber weitere Datenverarbeiter hinzu oder ersetzt bereits bestehende, so hat er den Auftraggeber darüber zu informieren.
  • Vertraulichkeit: Alle Personen, die die Daten verarbeiten, müssen einer Vertraulichkeitspflicht unterliegen.
  • Pflicht zur Datensicherheit: Wie jede europäische Stelle, die Daten verarbeitet, muss der Auftragnehmer sich ab dem 25. Mai 2018 an die DSGVO halten. Das bedeutet u.a., dass er abhängig vom Stand der Technik und der Sensibilität der Daten diese anonymisieren muss. Bei Verlust müssen die Daten zudem wiederhergestellt werden können.
  • Nach Beendigung des Auftrags müssen alle Daten entweder gelöscht oder an den Auftraggeber zurückgegeben werden.
  • Kooperationspflicht: Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber bei seiner Pflicht, Kontrollen durchzuführen, unterstützen.

4. Ab 25. Mai 2018: Die DSGVO

In Kürze gilt in allen EU-Staaten die europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO.

In der DSGVO werden Datenschutzregelungen, die bisher durch die Einzelstaaten geregelt wurden, einheitlich und verpflichtend festgehalten. Unter anderem legt die DSGVO neue Standards für Datensicherheit fest und klärt, wann und aus welchen Gründen personenbezogene Daten gelöscht werden müssen. Zudem legt sie einen deutlich größeren Bußgeldrahmen für Verstöße fest.

Was sind personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind:

„alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.“

Das bedeutet: Jede Information, die sich einer natürlichen Person zuordnen lässt, gilt als personenbezogene Daten. Hierfür muss die Person nicht namentlich identifiziert sein: Die Möglichkeit der Identifizierung reicht aus. Durch eine Zuordnung wie „Der Fahrer des Wagens mit dem Kennzeichen XX-555“ wird eine Person identifizierbar, die Daten damit personenbezogen.

Als Unternehmen, das Daten verarbeitet – auch, wenn Sie nur E-Mail-Adressen zum Versand von Newslettern speichern – sollten Sie sich über die Änderungen durch die DSGVO informieren. Zu diesem Zweck hat STC die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:

DSGVO – Was ist das?

DSGVO – Was ändert sich?

5. Was tun im Schadenfall?

Auch, wenn Sie die Verarbeitung von Kundendaten einem Dritten überlassen, verbleibt die Verantwortung bei Ihnen. Falls es trotz aller Vorsicht zu einem Zwischenfall mit Datenverlust kommen sollte, ist es gut, abgesichert zu sein. Versicherer bieten hierzu spezielle Cyber-Policen an, die Ihnen und Ihrem Unternehmen die Möglichkeit geben, sich auf Ihr Hauptgeschäft zu konzentrieren, anstatt sich Sorgen über Hacker oder Datenklau zu machen. Eine Cyber-Police besitzt ein individuelles Deckungskonzept, um alle relevanten Versicherungsarten zu involvieren. Daher kann sie aus Haftpflicht und auch einer Eigenschadenversicherung bestehen. Sie ist also das Rundumpaket aller benötigten Absicherungen für Cyberfälle.

Überblick Cyber
© STC Research

Weitere Informationen zu Cyber-Risiken und deren Absicherung sowie Ihr persönliches Versicherungsangebot finden Sie hier.

6. Kontakt

Haben Sie weiterführende Fragen zur Auftragsdatenverarbeitung oder möchten besser abwägen können, welcher Anbieter für Sie der richtige ist? Oder sind Sie auf der Suche nach der richtigen Absicherung in Cyber-Fragen? Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus – Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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