

Ob Mitgliederliste, Kontaktdaten oder Informationen über die Gesundheit ihrer Sportler – ganz ohne Daten kommt ein Verein nicht aus. Natürlich liegt es in Ihre Interesse, die Daten Ihrer Mitglieder zu schützen – doch was gehört alles dazu, wo liegen Ihre Rechte und Pflichten? STC hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Ab dem 25. Mai 2018 wird in ganz Europa die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig. Diese ersetzt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Grundprinzipien, nach denen personenbezogene Daten behandelt werden müssen, ändern sich durch die DSGVO nur geringfügig. Sie lauten:
Unter welchen Umständen dürfen Sie Daten speichern?
Die DSGVO listet folgende rechtmäßige Bedingungen für das Speichern personenbezogener Daten:
1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
2. die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
3. die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
4. die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
5. die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
6. die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
- Art. 6 DSGVO
Für viele Vereine dürfte es am einfachsten sein, als Rechtsgrundlage für das Verarbeiten von Daten die Erlaubnis der Mitglieder einzuholen. Auch hierbei müssen Sie allerdings auf einige Aspekte achten, ohne die die Einwilligung nicht rechtskräftig ist.
Folgende Aspekte müssen beachtet werden, damit die Einwilligung zum Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten rechtskräftig ist:
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist vielerorts ein bedeutender, wenn nicht der wesentliche Bestandteil der Vereinsarbeit. Datenschutzrechtlich ist die Gesetzeslage hier nicht eindeutig: Für „Dienste der Informationsgesellschaft“ ist das Mindestalter, in dem Jugendliche eine Einwilligung erteilen dürfen, sechzehn Jahre. Unter diese Dienste kann z.B. der Beitritt zu einem Verein fallen, sofern er über das Internet abgewickelt wird. Jugendliche unter sechzehn Jahren benötigen in Deutschland zusätzlich die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Hierbei hat der Verantwortliche darauf zu achten, dass die Einwilligung dennoch im Sinne des Kindes geschieht.
Unsere Empfehlung: Die Gesetzeslage ist nicht endgültig klar, was Einwilligungen zur Datenverarbeitung bei Jugendlichen angeht. Im Einzelfall spielen hier auch Reife und Einsichtsfähigkeit der betroffenen Personen eine Rolle. Daher sichern Sie sich am besten ab, wenn Sie, soweit möglich, bei allen Minderjährigen Mitgliedern auch eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter einfordern.
Auch, wenn Sie durch Einwilligung oder andere Rechtsgrundlagen das Recht haben, Daten Ihrer Mitglieder zu speichern und zu verarbeiten, sollten Sie sich über die weiteren Rechte der Dateninhaber bewusst sein. Die wichtigsten Rechte, die für Sie als Verantwortliche natürlich Pflichten bedeuten, sind:

Wichtig: An wen dürfen Mitgliederlisten gehen?
In vielen Vereinen ist es gang und gäbe, dass Mitgliederlisten kursieren, mit deren Hilfe man untereinander in Kontakt bleibt. Datenschutzrechtlich begeben Sie sich hier aber auf dünnes Eis: Während Funktionsträger wie Geschäftsführer und Vorsitzende des Vereins als Verantwortliche gelten, sind andere Mitglieder und auch der Dachverband als außenstehende Dritte zu behandeln. Das bedeutet: Wenn Sie eine Mitgliederliste mit Kontaktdaten an alle Mitglieder verteilen oder an den Dachverband weiterleiten möchten, brauchen Sie hierfür die explizite Erlaubnis aller Betroffenen.
Es reicht nicht, nur die Gesetzesgrundlage zum Sammeln von Daten zu beachten: Auch, wenn Sie die Daten ordnungsgemäß erhoben haben, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese angemessen geschützt werden. Welche Maßnahmen Sie hierfür ergreifen sollten, erfahren Sie hier.
Ein Sportverein hat auf die körperliche Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitglieder zu achten. Daher ist es selbstverständlich, dass in einigen Sportvereinen – z.B., wenn Rehasport angeboten wird – Gesundheitsdaten von Mitgliedern verarbeitet werden. Verantwortliche Trainer und Betreuer von Minderjährigen müssen zudem ein Führungszeugnis vorlegen, damit bestimmte Straftatbestände ausgeschlossen werden können. Sowohl Gesundheitsdaten als auch polizeiliche Führungszeugnisse sind natürlich besonders privat und müssen geschützt werden. Aber wie genau?
Gesundheitsdaten gelten laut DSGVO als besondere Kategorie von Daten und dürfen somit grundsätzlich nicht gesammelt oder verarbeitet werden. Von dieser Regelung gibt es eine Reihe von Ausnahmen, beispielsweise, wenn Das Leben einer Person in Gefahr ist. Da die Ausnahmen auf Vereine eher nicht zutreffen, sollten Sie, bevor Sie Gesundheitsdaten sammeln, in jedem Fall die ausdrückliche Einverständnis der jeweiligen Mitglieder sammeln.
Vorsicht: Als Gesundheitsdaten gelten alle Daten, die Rückschlüsse über den Gesundheitszustand einer Person zulassen. Das bedeutet, dass schon die Information über die Teilnahme an einem Reha-kurs als besonders schützenswert gilt und anders behandelt werden muss als beispielsweise Kontaktdaten.
Grundsätzlich dürfen Daten über strafrechtliche Verurteilungen unter den gleichen Bedingungen gesammelt werden wie alle anderen personenbezogenen Daten; sie gelten nicht als besondere Kategorie. Allerdings ist das Erfassen dieser Daten nur unter behördlicher Aufsicht und nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates erlaubt. In Deutschland bedeutet das: Es darf nur Einsicht genommen werden, wenn dies vonnöten ist, um eine Person rechtskräftig von einer Tätigkeit auszuschließen – um also zu prüfen, ob ein potentieller Betreuer in der Vergangenheit wegen bestimmter Sexualstraftaten verurteilt wurde und nun nicht länger befugt ist, Minderjährige zu betreuen.
Hierbei darf lediglich festgehalten werden:
Sollte nach der Einsicht keine Tätigkeit aufgenommen werden, hat der Verantwortliche auch diese Daten unverzüglich zu löschen. Wird eine Tätigkeit aufgenommen, so beträgt die Frist zur Löschung drei Wochen nach Beendigung der Tätigkeit.
Falls es trotz aller Vorsicht zu einem Zwischenfall mit Datenverlust kommen sollte, ist es gut, abgesichert zu sein. Versicherer bieten hierzu spezielle Cyber-Policen an, die Ihnen und Ihrem Unternehmen die Möglichkeit geben, sich auf Ihr Hauptgeschäft zu konzentrieren, anstatt sich Sorgen über Hacker oder Datenklau zu machen. Eine Cyber-Police besitzt ein individuelles Deckungskonzept, um alle relevanten Versicherungsarten zu involvieren. Daher kann sie aus Haftpflicht und auch einer Eigenschadenversicherung bestehen. Sie ist also das Rundumpaket aller benötigten Absicherungen für Cyberfälle.

Weitere Informationen zu Cyber-Risiken und deren Absicherung sowie Ihr persönliches Versicherungsangebot finden Sie hier.
Einen Überblick darüber, was genau die DSGVO auch für Unternehmen und Privatpersonen bedeutet, finden Sie hier. Haben Sie noch weitere Fragen, suchen genauere Informationen oder möchten wissen, wie Sie sich und Ihren Verein am besten gegen Datenverlust absichern? Melden Sie sich bei uns! Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, wir melden uns bei Ihnen – einfach und unkompliziert.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016