Moscheen sind besondere Gebäude. Das liegt nicht nur an ihrer religiösen und kulturellen Relevanz, sondern auch an Bauweise und Einrichtung. So stellen sowohl die Gebäude selbst als auch die Gegenstände, die sie beherbergen, Versicherer immer wieder vor Herausforderungen.
Neben der besonderen Architektur von Moscheen – welche durchschnittliche Betriebsstätte verfügt schon über ein Kuppeldach? – sind es vor allem die oft aufwendigen ornamentalen Wandbemalungen, die die Gebäude besonders machen. Versicherer müssen begreifen, dass diese Verzierungen nicht durch einfache Malerbetriebe ersetzt werden können – es braucht Spezialisten und nicht selten auch teure Arbeitsmaterialien.
Auch wertvolle Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Faltpulte und natürlich die heilige Schrift müssen in einer Versicherungspolice gesondert aufgeführt werden. Hier kann es passieren, dass materieller und ideeller Wert nicht übereinstimmen – bei der Festlegung einer Versicherungssumme gilt: Sie sollten mit Ihrem Versicherer kommunizieren und Ihre Police genau kennen, bevor Sie einen Vertrag abschließen.
Es ist zudem traurige Tatsache, dass Moscheevereine sich immer wieder mit Vandalismus und islamfeindlich motivierter Kriminalität auseinandersetzen müssen. Je nach Standort sollte eine Versicherungspolice daher auch diese Gefahren nicht außen vor lassen. Hier gilt: Sie kennen Ihre Gemeinde und Ihre Gefahren am besten – suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Versicherer oder Versicherungsmakler.