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Vertrauensschaden-versicherung

weil niemand perfekt ist. 
Vertrauensschadenversicherung

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung
Sicher
Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
Transparent
Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
Clever
Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Neben Cyber-Risiken muss eine Firma auch das Risiko von Vertrauensschaden erkennen. Sei es Betrug, Diebstahl, der Griff in die Firmenkasse oder die (unbeabsichtigte) Weitergabe von Geheimnissen – immer wieder kommt es vor, dass Firmen von Mitarbeitern hintergangen werden. Schutz bietet eine Vertrauensschadenversicherung.

Was bietet Ihnen eine Vertrauensschadenversicherung?

Eine Vertrauensschadensversicherung greift die Schäden auf, die vielleicht am meisten wehtun: Wenn ein Schaden aus den eigenen Reihen verursacht wird. Auch dann, wenn Sie glauben, Ihren Mitarbeitern vollkommen vertrauen zu können, ist eine Absicherung doch sinnvoll – gerade, weil auch der vertrauenswürdigste Mitarbeiter manchmal schlicht und einfach Fehler macht.

In größeren Unternehmen ist es schon schwieriger, den Überblick zu behalten – je mehr Mitarbeiter Sie haben, umso unwahrscheinlicher ist es, dass Sie jedem von ihnen blind vertrauen. Zugleich bedeuten mehr Mitarbeiter für Sie auch mehr Verantwortung. Verantwortung, die leichter zu tragen ist, wenn Sie gegen bestimmte Risiken abgesichert sind.
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Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?

Als Vertrauensschaden wird ein Vermögens-, d.h. ein finanzieller Schaden definiert, der durch unerlaubte Handlungen von Personen entsteht, die mit dem Unternehmen in einem Vertrauensverhältnis stehen. Wichtig hierbei ist, dass die Versicherung auch dann greift, wenn die betreffende Person den Schaden unbeabsichtigt verursacht.

Wer gilt als Vertrauensperson?

Als Vertrauenspersonen gelten zunächst einmal alle direkten Betriebsangehörigen, also jeder Mitarbeiter, der dauerhaft in Ihrem Unternehmen tätig ist. Vom Geschäftsführer über den Abteilungsleiter bis hin zur Lagerkraft deckt die Versicherung alle Vertrauensschäden ab. Darüber hinaus gelten aber auch Zeit- und Fremdarbeiter als Vertrauenspersonen. Geben Sie also bestimmte Aufgaben an ein anderes Unternehmen ab oder stellen Saisonarbeiter ein, so fallen auch diese unter die Vertrauensschadenversicherung.

Auch Vertrauensbruch durch extra angestellte Fachkräfte wie Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater wird durch die Vertrauensschadenversicherung abgedeckt. Kurzum: Jeder, der für Ihr Unternehmen in irgendeiner Form tätig ist und dadurch Ihr Vertrauen genießt, fällt unter die Vertrauensschadenversicherung.
Ein besonderer Versicherungsfall kann eintreten, wenn durch Dritte ein Mitarbeiter dazu gebracht wird, Vertrauensbruch zu begehen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der Fake President, eine Betrugsmasche, bei der ein Auftrag zur Überweisung von Geldern von einer angeblichen Führungsperson an einen Mitarbeiter gestellt wird.

Wodurch können Vertrauensschäden entstehen?

Alle Ihre Mitarbeiter sind in der Versicherung von Vertrauensschaden abgedeckt. Aber wodurch entsteht eigentlich ein Vertrauensschaden?

Kurz und knapp sind Vertrauensschäden definiert als Schäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen (von Vertrauenspersonen), die nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichten. Im Detail bedeutet das:

Sabotage

Sabotage bedeutet, dass ein Mitarbeiter mit Absicht Abläufe stört – oft, indem Unwissenheit oder Inkompetenz vorgetäuscht wird – , um dem Unternehmen zu schaden. Dies kann aus politischen, unternehmenspolitischen oder auch persönlichen Gründen geschehen.

Unterschlagung

Unterschlagung bedeutet: Jemand macht sich Geld, welches ihm anvertraut wurde, unerlaubterweise zu eigen. Dies geschieht beispielsweise, wenn z.B. ein Kurier einen Barbetrag transportieren soll und diesen nicht liefert, sondern ganz oder teilweise behält.

Untreue

Der Tatbestand der Untreue ist dann erfüllt, wenn eine Person das ihr zugestandene Vertrauen missbraucht, um dem Opfer einen Schaden zuzufügen und sich selbst zu bereichern. Dies geschieht beispielsweise, wenn ein Prokurist die ihm anvertrauten Gelder auf das eigene Konto überweist.

Betrug

Ein Betrug liegt dann vor, wenn ein Täter das Opfer durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu bringt, sich selbst einen Schaden zuzufügen. Ein Beispiel hierfür ist die Fake-President-Masche (siehe oben).

Diebstahl

Wer sich eine fremde, bewegliche Sache – hierzu zählt auch Bargeld – unerlaubterweise zu eigen macht, der macht sich des Diebstahls schuldig.


Leistungen der Vertrauenensschadenversicherung

Es wird deutlich: Ein Vertrauensschaden kann überall entstehen, egal, auf welcher Führungsebene oder in welchem Unternehmen. Natürlich ist ein Vertrauensschaden nicht nur ärgerlich, sondern bringt auch erhebliche Kosten mit sich. Welche genau das sind und für welche die Vertrauensschadenversicherung aufkommt, sehen Sie hier.

Schadenausgleich für Sie

Die Versicherung bezahlt alle finanziellen Schäden, die Ihnen direkt durch Vertrauensbruch eines Betriebsangehörigen zugefügt werden. Dies gilt auch für Schäden, die entstanden sind, bevor die Versicherung abgeschlossen wurde, aber erst im Nachhinein entdeckt wurden. Zudem zählen hierzu auch die Kosten für Schadensermittlung und eventuelle Rechtskosten.

Schadensausgleich für Dritte

Als Auftragnehmer tragen Sie oft die Verantwortung für Gelder Ihrer Kunden, z.B. dann, wenn ein Auftrag im Voraus bezahlt wird. Entsteht in einem solchen Fall Ihrem Kunden ein Schaden durch Vertrauensbruch eines Ihrer Mitarbeiter – sollte z.B. eine Vorauszahlung veruntreut werden – , so entsteht natürlich beim Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz. Auch für diese Kosten kommt die Vertrauensschadenversicherung auf.

PR-Tätigkeiten

Oft entsteht bei Vertrauensschäden ein großer Verlust dadurch, dass das Image des Unternehmens verletzt wird: Gerade dann, wenn ein Fall publik wird, kann es zu erheblichen Vertrauensverlusten bei Kunden kommen, welche zur Konkurrenz wechseln oder erhöhte Sicherheiten fordern (mehr Informationen zum Kundenvertrauen finden Sie unter Bürgschaften). Sind in diesem Fall PR-Tätigkeiten notwendig, um Ihrem Unternehmen wieder auf die Beine zu helfen, so zählt auch das zum Leistungsspektrum der Vertrauensschadenversicherung.

Achtung Imageschäden!

Imageschäden lassen sich in aller Regel nur sehr schwer monetär beschreiben. An dieser Stelle ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Versicherungspolice genau kennen, sodass Sie keine bösen Überraschungen erleben. Bei Unsicherheiten oder Fragen hilft STC Ihnen natürlich gerne weiter.
Dennis Sturm
Dennis Sturm
Geschäftsführer STC 
Jetzt Beratung anfordern

Vorteile der Vertrauensschadenversicherung

Schutz vor Vermögensschäden

Damit Sie auch im Schadensfall finanziell sicher und flexibel bleiben.

Vertrauensbildend bei Anteilseignern und Kreditgebern

Je besser Ihr Unternehmen abgesichert ist, umso beliebter ist es bei jenen, die auf Ihre Bonität achten.

Alle Filialen & Tochtergesellschaften

Die Vertrauensschadenversicherung umfasst Ihr gesamtes Unternehmen und alle Mitarbeiter. Schließlich können Fehler überall passieren.

Rechtskosten

Vertrauensbruch wie Diebstahl oder Untreue führen oft zu Rechtsstreitigkeiten, die anstrengend, langwierig und nicht zuletzt teuer sein können. Eine Vertrauensschaden-versicherung kommt auch für die Prozesskosten auf.

Entschädigung ohne Täternachweis

Gerade in Fällen von Untreue oder Unterschlagung kann es vorkommen, dass der Täter nie endgültig gefasst wird. Die Versicherung kommt auch in diesem Fall für den entstandenen Schaden auf.

Auch rückwirkende Zahlungen

Oft werden Fälle von Untreue oder Unterschlagung erst Monate oder gar Jahre nach erstmaligem Begehen der Straftat aufgedeckt. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn der Tatbestand erst nach Versicherungsabschluss festgestellt wird.

Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten. 
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
  • FastBill-Logo
    Fastbill GmbH
    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.

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