eine der wichtigsten Absicherungen ist jene, die uns vor den finanziellen Folgen des Arbeitskraftverlustes schützt. Die wohl bekannteste Variante dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch besonders für Selbstständige, Freiberufler*innen und Geschäftsführer*innen führt die sogenannte "Umorganisationsklausel" zu vielen Schwierigkeiten im Leistungsfall. STC erklärt Ihnen im Folgenden, welche Schwierigkeiten aufkommen und welche Lösungsansätze es für Sie gibt.
Die sogenannte Umorganisationsklausel ist Bestandteil von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Speziell von Selbstständigen, Freiberufler*innen und Geschäftsführer*innen wird im Falle der Berufsunfähigkeit erwartet, eine Umorganisation Ihres Unternehmens vorzunehmen, solange diese „wirtschaftlich zweckmäßig“ und „zumutbar“ ist und keinen „erheblichen“ Kapitalaufwand erfordert. Was der Versicherer hierunter versteht ist nicht selten Bestandteil einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung.
„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbstständiger nach wirtschaftlich angemessener Umorganisation innerhalb seines Betriebs tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist beispielsweise regelmäßig dann zumutbar, wenn
Vorsicht: Eine sinnvolle Absicherung für Selbstständige, Freiberufler*innen und Geschäftsführer*innen durch eine Berufsunfähigkeit gestaltet sich durch die Umorganisationsklausel oft schwierig.
Neben der "Umorganisationsklausel" können Vorerkrankungen oder erhöhte Beiträge (besonders bei handwerklich Tätigen) den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren oder verhindern. Ist dies der Fall, sollten Sie sich auf jeden Fall über Alternativen informieren: denn die Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Kapital.
Die Schwere-Krankheiten-Absicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Krankheit. Bei Diagnose einer versicherten Krankheit findet eine Einmalauszahlung der Versicherungsleistung statt.
Weitere Informationen unter Schwere Krankheiten.
Die Grundfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Verlust der Grundfähigkeiten (Knien/Bücken, Gebrauch der Arme, Autofahren, etc.)
Weitere Informationen unter Grundfähigkeit.
Eine Absicherung durch eine Pflegeversicherung ist als Pflegerente oder als Pflegetagegeld möglich. Einen Vergleich der beiden Varianten finden Sie hier.
Weitere Informationen unter Pflegerente, Pflegetagegeld, Pflegerente vs, Pflegetagegeld.
Wir haben Sie aufmerksam gemacht? Nehmen Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne bezüglich der Arbeitskraftsicherung.