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Umorganisationsklausel

Problem Umorganisationsklausel
STC
Stand: 
Juni 15, 2016
-
2 min
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eine der wichtigsten Absicherungen ist jene, die uns vor den finanziellen Folgen des Arbeitskraftverlustes schützt. Die wohl bekannteste Variante dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch besonders für Selbstständige, Freiberufler*innen und Geschäftsführer*innen führt die sogenannte "Umorganisationsklausel" zu vielen Schwierigkeiten im Leistungsfall. STC erklärt Ihnen im Folgenden, welche Schwierigkeiten aufkommen und welche Lösungsansätze es für Sie gibt.

1. Was ist eine Umorganisationsklausel?

Die sogenannte Umorganisationsklausel ist Bestandteil von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Speziell von Selbstständigen, Freiberufler*innen und Geschäftsführer*innen wird im Falle der Berufsunfähigkeit erwartet, eine Umorganisation Ihres Unternehmens vorzunehmen, solange diese „wirtschaftlich zweckmäßig“ und „zumutbar“ ist und keinen „erheblichen“ Kapitalaufwand erfordert. Was der Versicherer hierunter versteht ist nicht selten Bestandteil einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Beispielhafte Umorganisationsklausel:

„Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person in zumutbarer Weise weiterhin als Selbstständiger nach wirtschaftlich angemessener Umorganisation innerhalb seines Betriebs tätig sein könnte. Eine Umorganisation ist beispielsweise regelmäßig dann zumutbar, wenn

  • der versicherten Person die Stellung als Betriebsinhaber erhalten bleibt,
  • erheblicher Kapitaleinsatz nicht erforderlich ist und
  • keine erheblichen Einkommenseinbußen damit verbunden sind.”

Vorsicht: Eine sinnvolle Absicherung für Selbstständige, Freiberufler*innen und Geschäftsführer*innen durch eine Berufsunfähigkeit gestaltet sich durch die Umorganisationsklausel oft schwierig.

2. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben der "Umorganisationsklausel" können Vorerkrankungen oder erhöhte Beiträge (besonders bei handwerklich Tätigen) den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren oder verhindern. Ist dies der Fall, sollten Sie sich auf jeden Fall über Alternativen informieren: denn die Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Kapital.

Selbststaendige Arbeitskraftsicherung
© STC Research

2.1 Schwere Krankheiten

Die Schwere-Krankheiten-Absicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Krankheit. Bei Diagnose einer versicherten Krankheit findet eine Einmalauszahlung der Versicherungsleistung statt.

  • Leistungsdefinition: Definierte Krankheitsbilder lösen eine Leistungspflicht des Versicherers aus.
  • Leistungspraxis: Einfache Handhabung, da Diagnosen ausreichen.
  • Probleme bei Selbstständigen: Keine, da der Beruf unerheblich ist.

Weitere Informationen unter Schwere Krankheiten.

2.2 Grundfähigkeit

Die Grundfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Verlust der Grundfähigkeiten (Knien/Bücken, Gebrauch der Arme, Autofahren, etc.)

  • Leistungsdefinition: Abgesichert sind Grundfähigkeiten des Körpers. Sind diese nicht mehr gewährleistet, so ist der Versicherer leistungspflichtig. Vereinfachte Gesundheitsfragen ermöglichen einen Zugang.
  • Leistungspraxis: Diagnosen und Gutachten sind zur Dokumentation notwendig.
  • Probleme bei Selbstständigen: Keine, da der Beruf unerheblich ist.

Weitere Informationen unter Grundfähigkeit.

2.3 Pflegeversicherung

Eine Absicherung durch eine Pflegeversicherung ist als Pflegerente oder als Pflegetagegeld möglich. Einen Vergleich der beiden Varianten finden Sie hier.

  • Leistungsdefinition: Orientierung an Pflegestufen und den darin vereinbarten Leistungsumfängen.
  • Leistungspraxis: Leistungspflicht wird mit festgelegter Pflegestufe ausgelöst.
  • Probleme bei Selbstständigen: Keine, da der Beruf unerheblich ist.

Weitere Informationen unter Pflegerente, Pflegetagegeld, Pflegerente vs, Pflegetagegeld.

3. Kontakt

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