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Grundstückskauf

Der Traum vom Eigenheim - alles was Sie über den Grundstückskauf wissen müssen.
STC
Stand: 
April 6, 2016
-
6 min
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Wer hat ihn nicht, den Traum vom eigenen Haus. Doch wer sein eigenes Haus bauen möchte, benötigt zuerst ein geeignetes Grundstück. Günstiges Bauland ist jedoch in begehrten Lagen Mangelware. Angehende Bauherren sollten sich vorm Kauf unbedingt über mögliche Risiken informieren und bei Zweifeln einen Gutachter beauftragen. Kaufen Sie ein Grundstück, auf dem bereits ein Haus steht, gibt es ebenfalls einiges zu beachten. Bei STC erfahren Sie, was Sie beim Grundstückskauf wissen müssen.

1. Das sollten Sie vor dem Kauf beachten

Richtige Lage

Die Lage ist wohl das wichtigste Entscheidungskriterium beim Grundstückskauf. Angehende Bauherren sollten sich gut überlegen, welche Infrastruktur die beste für ihre Bedürfnisse ist und ob sie lieber ländlich oder städtisch leben möchten. Die Nachbarschaft kann großen Einfluss auf das spätere Wohnklima haben, vor allem in ländlichen Gegenden. Achten Sie auch auf Lärmquellen, wie Bahnverbindungen, Flughäfen, Autobahnen, aber auch Kindergärten und Schulen. Befindet sich das Grundstück in der Nähe eines Flusses oder eines anderen Gewässers, so sollte das Risiko von Überschwemmung einkalkuliert werden! Hanglagen können ebenfalls einen Kostenfaktor darstellen, wenn der Bauplatz z.B. durch Stützmauern abgesichert werden muss.

Optimale Größe

Form und Größe sind zwei wichtige Faktoren beim Grundstückskauf. Gartengestaltung und Baumöglichkeiten sind von ihnen abhängig. Aufgrund der sogenannten Grenzbebauung muss das Haus mindestens 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt stehen.

Ein freistehendes Einfamilienhaus mit einer üblichen Hausgrundfläche von ca. 120 m² benötigt unter Beachtung der erforderlichen Grenzabstände und je nach gewünschter Gartengröße ca. 400 - 600 m² Grundstück. Ein Reihenhaus mit einer üblichen Hausgrundfläche von ca. 80-100 m² benötigt je nach gewünschter Gartengröße ca. 150 - 300 m².

Boden

Boden ist nicht gleich Boden. Lehmige, tonige und steinige Böden verursachen beim Kellerbau erhebliche Mehrkosten. Auch die Bepflanzung und Kultivierung mit z.B. Gemüse und Obstbäumen ist auf solchem Boden erschwert.

Altlasten

Befinden sich auf dem Grundstück bereits Schuppen, Garagen oder Mauerwerk, im schlimmsten Fall ein unerwünschtes Gebäude, so sollten Sie beim Kauf unbedingt an die späteren Abrisskosten denken! Diese können extrem hoch ausfallen. Dazu kommen Altlasten, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Ist der Boden mit beispielsweise Öl, Asbest oder anderen Schadstoffen belastet, muss der aktuelle Eigentümer die Kosten für eine Bodensanierung tragen, auch wenn die Verunreinigung schon vor dem Kauf geschehen ist. Deshalb sollte man immer die frühere Nutzung des Grundstücks klären und im Zweifel ein Bodengutachten (Kosten ca. 500 Euro) erstellen lassen.

Leitungen

Wichtige Versorgungs-, Abwasser- und Kabelleitungen sollten beim Kauf idealerweise bereits auf dem Grundstück verlegt sein. Ist dem nicht so, muss der Bauherr zusätzlich zum Kaufpreis die Kosten für die Erschließung aufbringen.

Bebauungsplan

Informieren Sie sich unbedingt vor dem Grundstückskauf, ob Ihr Traumhaus für diese Gegend eine Freigabe der zuständigen Baubehörde erhalten würde. Oftmals sind nur die im Bebauungsplan festgelegten Haustypen und Größen zugelassen. Existiert kein Bebauungsplan, so muss sich Ihr Gebäude an den umliegenden Gebäuden orientieren.

Bäume

Stehen Bäume auf dem Grundstück, so ist zu klären, ob diese dem Bauvorhaben nicht im Wege stehen. Eine Entfernung birgt hohe Kosten und eventuell muss eine Fällgenehmigung beantragt werden! Eine Fällgenehmigung wird jedoch nicht für jede Baumart erteilt. Zudem kann das Fällen nicht zu jeder Jahreszeit erfolgen.

Zukunft

Eine Information über die Zukunft des Baugebiets erhalten Sie im Flächennutzungsplan. Er gibt Auskunft darüber, ob eine Umgehungsstraße in der Nähe oder der Bau von Windrädern in Planung sind.

Nutzungsrechte

Liegen sogenannte Dienstbarkeiten im Grundbuch vor, dann können z.B. Nutzungsrechte wie Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrechte (Wasser, Abwasser, elektrischer Strom) von Eigentümer anliegender Grundstücke geltend gemacht werden. Diese sollten Sie vorab prüfen.

Kosten

Letztendlich kommen zu den Kosten für das eigentliche Grundstück noch Nebenkosten hinzu. Dazu zählen die Grunderwerbssteuer, Notargebühren und Gerichtskosten für den Grundbucheintrag. Je nach Bundesland beträgt die Erwerbssteuer zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. Haben Sie das Grundstück über einen Immobilienmakler erworben, so erhält dieser zwischen 3 und 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Wurde das Grundstück noch nicht vermessen, so kommen noch einmal ca. 1.000,- € Vermessungsgebühren hinzu. Ist ein Haus in Planung sollte man die Hausanschlusskosten unbedingt miteinkalkulieren, hierfür fallen weitere Kosten in Höhe von einigen tausend Euro an.

2. Der Kaufprozess

2.1 Kaufvertrag und Grundbuchumschreibung

Zum Schutz des Käufers wird der Kaufvertrag für Immobilien und Grundstücke weitesgehend in vereinheitlichter Form gehalten. Grundsätzlich ist in Deutschland eine notarielle Beglaubigung erforderlich, so schreibt es das Bundesgesetzbuch (BGB) vor.

§ 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung

§ 873 BGB

(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

(2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderen Teil eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.

§ 925 Auflassung

§ 925 BGB

(1) Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden. Zur Entgegennahme der Auflassung ist, unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen, jeder Notar zuständig. Eine Auflassung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan erklärt werden.

(2) Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam."

Vorab erhalten Sie als Käufer eine Kopie des Kaufvertrages, die Sie sich genau durchlesen sollten. Der Notar hat die Aufgabe sowohl Käufer als auch Verkäufer über die Risiken zu belehren. Es schadet aber in keinem Fall den Kaufvertrag mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt durchzugehen, so stehen Sie auf der sicheren Seite.

Das beinhaltet der Kaufvertrag:

  • Wer schließt den Vertrag ab?
  • Was wird genau gekauft?
  • Grundstückbeschreibung
  • Beschreibung der Lage
  • Baubeschreibung
  • Auszug aus dem Grundbuch
  • genauer Kaufpreis
  • detaillierter Zahlungsplan
  • Bankkonto, welches Zahlungen empfängt
  • Grundbucheintragung
  • Zeitpunkt des Einzugs
  • Zustand bei Einzug
  • ggf. Benennung von Schäden mit Bildern

Wichtige Klauseln

Bei schlüsselfertigen Neubauten und renovierungsbedürftigen Altbauten, sollte im Kaufvertrag eine Definition von Gewährleistungsansprüchen festgehalten werden. Bei gebrauchten Immobilien sollte unbedingt eine Klausel zur Gewährleistung bei unsichtbaren Mängeln im Kaufvertrag eingeschlossen sein. Da es nach Unterzeichnung des Kaufvertrages kein Rücktrittsrecht gibt, ist es wichtig zu definieren, unter welchen Umständen der Käufer dennoch zurücktreten kann. Andernfalls ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Grundbuchumschreibung

Sämtliche Rechte an einem Grundstück, sowie etwaige Beschränkungen müssen im Grundbuch festgehalten werden. Wenn der Besitzer als übertragen wird, muss diese Änderung im Grundbuch festgehalten werden.

Für jedes Grundstück wird im Grundbuch ein eigenes Grundbuchblatt eingerichtet (§ 3 Absatz 1 GBO). Jedes Grundbuchblatt besteht aus Aufschrift, Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen (§ 4 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung, „GB-Verfügung“).

  • Die Aufschrift enthält Angaben zu Amtsgericht, Grundbuchbezirk sowie Band- und Blattnummer (§ 5 GB-Verfügung).
  • Das Bestandsverzeichnis (§ 6 GB-Verfügung) führt u. a. die laufende Grundstücksnummer auf und informiert über Gemarkung und Katasterdaten (Flur und Flurstück). Außerdem werden Wirtschaftsart, Lage und Größe des Grundstücks angegeben.
  • Die erste Abteilung benennt den Eigentümer eines Grundstücks. Die Eintragung als Eigentümer kann nach einer Auflassung, im Rahmen einer Erbfolge oder aufgrund eines Zuschlags bei einer Versteigerung erfolgen.
  • In die zweite Abteilung werden alle Grundstückbelastungen (mit Ausnahme von Grundpfandrechten) eingetragen. Zu den in Abteilung zwei eintragungsfähigen Beschränkungen gehören z. B. Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Auflassungsvormerkung und Erbbaurecht.
  • Die dritte Abteilung führt alle Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden) auf.

3. Eigentum verpflichtet

Ab wann ist eine Haftpflichtversicherung von z.B. Haus- und Grundbesitzer notwendig?

Haben Sie erfolgreich ein Grundstück erworben, so sind Sie der neue Eigentümer und haben als solcher Pflichten. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung auf Sie, durch die Unterzeichnung des Kaufvertrages und die Grundbuchumschreibung, tragen Sie die Verantwortung für Ihr neues Eigentum.

Art. 14

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

4. Kontakt

Das passende Angebot für Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht finden Sie bei STC! Füllen Sie einfach folgendes Formular aus und wir lassen Ihnen eine entsprechende Gegenüberstellung von interessanten Tarifen zukommen.

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Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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