Pflege kostet. Das Ausmaß wird den meisten Menschen allerdings erst bei Eintritt klar. Weil die gesetzliche Versicherung nur Bruchteile übernimmt, sollte sich jeder schon frühzeitig mit den Vorsorgemöglichkeiten beschäftigen. Unter einer Vielzahl an Versicherungsformen entwickelten sich drei unterschiedliche Möglichkeiten:
Für einen Überblick stellen wir Ihnen folgend das Pflegetagegeld und die Pflegerentenversicherung gegenüber. Die Feststellung der Pflege verläuft nach den gesetzlichen Vorgaben und unterscheidet sich bei den Tarifen nur minimal. Daher liegt der Fokus auf den Leistungsunterschieden der Absicherungsmöglichkeiten
Wer eine Versicherung abschließt möchte auch Leistungen erhalten. Die Leistungen aus dem Pflegetagegeld und der Pflegerentenversicherung unterscheiden sich in einigen Punkten:
Pflegerente | Pflegetagegeld | |
Leistungsbemessung | Monatlicher Wert | Tagessatz |
Kalkulationsgrundlage | Rentenversicherung | Krankenversicherung |
Todesfalleistung | Möglich | Nicht möglich |
Zahlung bei Kündigung | Möglich | Nicht möglich |
Die Pflegerente und das Pflegetagegeld unterscheiden sich vor allem in der Leistung. Wird in der Beurteilung und Bemessung des Bedarfes noch relativ einfach zwischen einem monatlichen Wert (Pflegerente) und einem Tagessatz (Pflegetagegeld) unterschieden, so weichen die Leistungen gerade im Todesfall und bei einer möglichen Rückzahlung erheblich voneinander ab.
Die Pflegerente ist nach den Grundsätzen der Lebensversicherung kalkuliert, in den Verträgen enthalten ist daher meist auch ein Anspruch für die Angehörigen im Todesfall. Im Falle einer möglichen Kündigung können zudem auch Beiträge (Rückkaufswert) an den Bezugsberechtigten zurückgezahlt werden. Das Pflegetagegeld sieht solche Leistungen nicht vor.
Auch in der Beitragszahlung unterscheiden sich die Tarife voneinander:
Pflegerente | Pflegetagegeld | |
Kalkulationsgrundlage | Rentenversicherung | Krankenversicherung |
Beitragsstabilität | Fester Beitrag | Anpassungsmöglichkeiten |
Einmaliger Beitrag | Möglich | Nicht möglich |
Die unterschiedlichen Kalkulationsgrundlagen zwischen der Pflegerente und dem Pflegetagegeld haben unterschiedliche Ausprägungen der Beitragszahlungen zur Folge.
Beitragsstabilität ist bei der Pflegerentenversicherung zu erwarten, beim Pflegetagegeld hingegen ist es möglich, dass in regelmäßigen Abständen die Beiträge angepasst werden müssen. Steigt also der Leistungsbedarf für den Versicherer in Summe an, so werden zwangsläufig auch die Beiträge erhöht. Dieser Punkt ist gerade im Zusammenhang mit einer wachsenden Pflegewahrscheinlichkeit nicht außer Acht zu lassen.
Ablaufende Lebensversicherungen oder Sparvermögen, welches angelegt werden will kann zu einer einmaligen Beitragszahlung in eine Pflegerentenversicherung investiert werden. Der Schutz der Angehörigen vor den Kosten im Pflegefall, aber auch die Möglichkeit des Todesfallschutzes und der Zahlung eines möglichen Rückkaufswertes im Falle einer Kündigung bieten hier eine interessante Absicherungsform.
Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Bedarf an Versicherungsschutz – so auch Sie. Um herauszufinden, welche Absicherung von Pflegerisiken für Sie die beste ist, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Von der Ermittlung der konkreten Bedarfsgrößen, bis hin zur Beurteilung von Gesundheitsfragen und der Tarifempfehlung stehen wir Ihnen als kompetenter und anbieterneutraler Partner zur Seite.
Sie haben Fragen zu den angesprochenen Tarifen oder wünschen ein konkretes Angebot? Dann kontaktieren Sie uns.