




Cyberversicherungen enthalten häufig einen umfangreichen Katalog technisch-organisatorischer Obliegenheiten. Der aus dem Versicherungsrecht stammende Begriff Obliegenheit bedeutet umgangssprachlich ausgedrückt „Verhaltensregel“ oder „Verpflichtung“. Sie gelten allein gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die auferlegten Obliegenheiten muss der Versicherungsnehmer erfüllen, um seinen Versicherungsschutz im Schadensfall nicht zu gefährden.
Obliegenheiten werden innerhalb eines Versicherungsvertrages festgesetzt und sind somit zentraler Vertragsbestandteil. Innerhalb der Cyberversicherung zielen Obliegenheiten darauf ab, den Versicherungsnehmer von einem grob fahrlässigen Verhalten abzuhalten, welches möglicherweise einen Schadensfall auslösen könnte. So sollen grundsätzlich Cyber-Schäden sowie der Eintritt des Versicherungsfalles verhindert werden. Da die Erstattung von Cyber-Schäden in der Regel sehr kostspielig ist, sichert der Versicherer seine Versicherungsleistung entsprechend ab: Nur derjenige Versicherungsnehmer hat Anspruch auf die volle Kostenerstattung, der auch alle vereinbarten Obliegenheiten einhält.
Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer sowohl technische als auch organisatorische Obliegenheiten zu erfüllen:

Vereinzelt enthalten Cyberversicherungsbedingungen Klauseln, die den Versicherungsnehmer zu technisch bzw. organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen verpflichten, die dem Stand der Technik entsprechen.
Was genau unter dem Begriff „Stand der Technik“ zu verstehen ist, beurteilt sich allein aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Aus dessen Sicht beinhaltet jener Begriff einen dynamischen Verweis auf den aktuellen Stand der technischen Entwicklung. Die Ermittlung, welche Sicherheitsmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, kann dem Versicherungsnehmer in der Praxis allerdings gewisse Schwierigkeiten bereiten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, derartige Klauselgestaltungen wegen ihrer fehlenden Praxistauglichkeit zu vermeiden. Denn sie begründen einen erheblichen Interpretationsspielraum und verkomplizieren die Schadenregulierung. So besteht die Gefahr, dass die Frage nach der Einhaltung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus nach einer Cyber-Attacke zur zentralen Streitfrage wird, wenn es darum geht, ob der Versicherer den Schaden übernimmt. Aus Sicht des Cyberversicherers ist zu berücksichtigen, dass Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Stands der Technik zu seinen Lasten gehen. Denn den Versicherer trifft die Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf einen möglichen Obliegenheitsverstoß.
Ein zunehmender Trend scheint dahin zu gehen, überhaupt keine technischen Obliegenheiten mehr in den Versicherungsverträgen zu formulieren
Der Verzicht auf technische Obliegenheiten bedeutet allerdings nicht zwangsläufig auch, dass der Versicherungsnehmer keine IT-sicherheitsrelevanten Maßnahmen mehr zu beachten hat. Je nachdem, in welchem Umfang der Versicherer das Vorhandensein technischer und organisatorischer Sicherheitsstandards zum Gegenstand seiner vorvertraglichen Risikoprüfung macht, können sich eine Vielzahl damit korrespondierender Verhaltensangebote für den Versicherungsnehmer auch ohne konkrete vertragliche Vereinbarung ergeben.
Fragt der Versicherer z.B. vor Vertragsschluss nach der Einhaltung bestimmter technischer und/oder organisatorischer Schutzmaßnahmen und stellt sich im Schadensfall heraus, dass der Versicherungsnehmer jene Schutzmaßnahme nicht eingehalten hat, kann sich die Nichteinhaltung nach den gesetzlichen Regelungen zur Gefahrenerhöhung (§§ 23 ff. VVG) deckungsschädlich auf den Versicherungsanspruch auswirken.
Die vom Versicherer vor Vertragsschluss gestellten Risikofragen oder das Ergebnis eines vorvertraglichen Risikoaudits erlangen damit auch über die vorvertragliche Risikoprüfung hinaus weiterhin an Bedeutung.
Verzichtet der Versicherer dagegen vollständig auf eine sorgfältige Risikoprüfung vor Vertragsschluss, kann die Nichteinhaltung bestimmter Sicherheitsstandards dem Anspruch des Versicherungsnehmers im Schadenfall regelmäßig auch nach den Regeln über die Gefahrenerhöhung nicht entgegengehalten werden. Dasselbe gilt, wenn die Anwendung der gesetzlichen Regelungen zur Gefahrenerhöhung auf den Eintritt bestimmter, vertraglich vereinbarter Umstände beschränkt wird. In diesem Fall besteht für den Versicherer keine rechtliche Handhabe, die sich nach Vertragsschluss ändernde Gefahrenlage deckungsrechtlich einzuwenden.
Der Verzicht auf technische Obliegenheiten kann auf Seiten des Versicherungsnehmers den Eindruck erwecken, dass er überhaupt keine besonderen Schutzmaßnahmen zu treffen hat. Es ist deshalb Aufgabe von Versicherern und Maklern im Rahmen ihrer gesetzlichen Beratungspflichten für entsprechende Transparenz beim Versicherungsnehmer zu sorgen und erkennbare Fehlvorstellungen über den Versicherungsschutz zu korrigieren
Sollte der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nicht nachkommen, liegt eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor. Insgesamt gibt es dabei drei Dimensionen von Obliegenheitsverletzungen mit unterschiedlichen Konsequenzen:




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016