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Der Notfallplan: Cyberangriff

Was tun bei einem Cyberangriff?
Jana Lotz
Stand: 
Juli 27, 2018
-
6 min
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Der Notfallplan.

Gerade mit Einführung der DSGVO machen sich immer mehr Unternehmen Gedanken um Datensicherheit. Hierzu gehört neben guter Vorsorge auch ein angemessenes Krisenmanagement: Wie reagiere ich, wenn doch einmal etwas passiert? Damit durch digitales Verbrechen kein untragbarer Schaden entsteht, sollte jedes Unternehmen über einen Notfallplan verfügen. Was dieser enthalten sollte, erklärt Ihnen STC.

1. Welche Formen von Datenklau gibt es?

Grundsätzlich lässt sich sagen: Datendiebe können von innen oder von außen agieren, d.h. sie können aus dem eigenen Betrieb stammen oder von extern, auch aus dem Ausland kommen. Auch heute gibt es natürlich noch den „klassischen“ Diebstahl: Wird ein Laptop oder auch nur das Smartphone eines Mitarbeiters entwendet, kann dabei bereits die Sicherheit wichtiger Daten dahin sein. Doch auch und gerade im Internet und Netzwerken gibt es zahlreiche weitere Gefahren. Obwohl sich die Welt der Malware rasend schnell entwickelt, finden Sie hier die wichtigsten Variationen:

Die größten digitalen Gefahren

  • Trojaner und Würmer

Wie der Name schon sagt, gelangen Trojaner und Würmer unbemerkt in das Computersystem und nisten sich dort ein. Ziel: Datendiebstahl und E-Mails infizieren. Obwohl diese Schadstoffe durch Anti-Viren-Programme geblockt werden können, bleibt die Hälfte von ihnen unbemerkt.

  • Virenbaukästen

Virenbaukästen, auch Exploit Kits genannt, sind Programme, die individuelle Schadsoftwares entwickeln und daher Cyberangriffe selbst automatisieren. Sie leiten beispielsweise Downloads ein oder finden andere Verbreitungswege, um weiter Computer zu infizieren.

  • Phishing

Beliebtes Mittel des Phishing sind gefälschte E-Mails und Links, die auf gewohnte und bekannte Seiten wie Online-Händler, Soziale Netzwerke oder Bezahldienste leiten. Dort geben Opfer oft nichtsahnend ihre persönlichen Daten preis, die dann durch einen versteckten Trojaner „geklaut“ werden. Ziel: möglichst viele private Daten in kurzer Zeit.

  • Denial-of-Service-Attacken / Mail-Bomben

Bei solchen Attacken sollen bestimmte Dienste blockiert werden, ein Server oder eine Webadresse sollen also möglichst so ausgelastet werden, dass er nicht mehr erreichbar ist. Dies kann durch das Versenden massenhafter Datenpakete oder E-Mails geschehen. Diese Attacke kann auch als Ablenkungsmanöver gelten, um parallel im Hintergrund eine Schadsoftware zu installieren oder geistiges Eigentum zu klauen. Im Arbeitsalltag kann das neben Datenverlust auch eine Verzögerung im Kundenkontakt oder der Verlust von Schriftverkehr bedeuten.

  • Datenmissbrauch und Sabotage

Datenmissbrauch hat viele unterschiedliche Gesichter, das beliebteste bleibt der Missbrauch von Kunden-Bankdaten eines Unternehmens. Zugang zu sensiblen Kundendaten aber auch betriebsinternen Daten und Geheimnissen können Angreifer durch Schadsoftware (z.B. Keylogger), Hardware (z.B. gestohlener Laptop) oder über Mitarbeiter (z.B. „geborgter Zugang“) erhalten.

  • Digitale Erpressung

Auch digitale Erpressung ist keine Besonderheit mehr. Verbreitung gibt es beispielsweise über den bekannten „BKA-Trojaner“. Hier wird der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese erst nach Zahlung eines „Bußgeldes“ aufgehoben wird. Daneben gibt es auch viele weitere Erpressungsansätze, wie die Drohung, Kundendaten zu verkaufen.

2. Was gehört in den Notfallplan?

Da ein großer Teil der Unternehmen (noch) nicht ausreichend auf den Notfall vorbereitet ist, finden Sie im Weiteren einen Überblick darüber, welche Maßnahmen im Notfallplan bedacht werden sollten. Dabei sind folgende Themenkomplexe zu bedenken:

  • Technische Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Juristische Maßnahmen
  • Außen- und Innenkommunikation
  • Wirtschaftliche Absicherung

2.1 Organisatorische Maßnahmen

Die erste Frage, die Sie sich – in IT- wie auch in anderen Notfallplänen – stellen sollten, ist: Wer ist für was verantwortlich? Sowohl Ihre Mitarbeiter als auch Sie selbst sollten immer schnell nachschlagen können, wer im Notfall zu informieren ist. Dazu gehören auch Kontaktdaten von Datenschutz- und IT-Beauftragten Ihres Unternehmens sowohl ein Protokoll, das angibt, wer über welche Vorfälle zu informieren ist. Es ist zudem sinnvoll, diese Informationen ganz klassisch auf Papier zur Hand zu haben – schließlich nützen Ihnen die umfangreichsten Informationen nichts, wenn sie auf einem Rechner gespeichert sind, der nicht mehr funktioniert.

2.2 Technische Maßnahmen

Welche technischen Maßnahmen genau zu ergreifen sind, sagt Ihnen im konkreten Fall am besten Ihr IT-Beauftragter. Doch nicht jedes Unternehmen verfügt über eine IT-Abteilung, und manchmal muss schnell Hilfe her. Damit Sie nicht unvorbereitet sind, hier die wichtigsten Maßnahmen bei Dos-Attacken, Malware und digitaler Erpressung:

Malware: Viren, Würmer, Trojaner

  • Trennen Sie das befallene Gerät vom Internet und vom Firmennetzwerk
  • Nutzen Sie das Gerät nicht weiter
  • Finden Sie heraus, ob es ein Backup gibt und dieses verfügbar ist

DoS-Angriff: Überlastung eines Servers aufgrund eines Angriffs

  • Melden Sie sich bei Ihrem Internetprovider und lassen Sie den Zugang sperren
  • Nutzen Sie das System vorerst nicht weiter
  • Falls der Angriff mit Erpressung einhergeht: Machen Sie einen Screenshot der Nachricht, die Sie erhalten haben[/su_list]

Digitale Erpressung

Kryptotrojaner: Verschlüsselung der Daten und Lösegeldforderung

  • Trennen Sie das Gerät vom Internet und vom Firmennetzwerk
  • Finden Sie heraus, ob nur ein Gerät befallen ist oder es sich um mehrere befallene Rechner handelt
  • Nutzen Sie das System nicht länger
  • Notieren Sie, welche Dateien bzw. welche Art von Dateien verschlüsselt wurden
  • Machen Sie einen Screenshot des Erpresserschreibens
  • Prüfen Sie das Backup der Dateien

2.3 Juristische Maßnahmen

Je nachdem, was für eine Art von Unternehmen Sie führen und wie schwerwiegend eine Datenschutzverletzung ist, haben Sie Meldepflichten gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Erfüllung dieser Meldepflichten ist absolut notwendig: Auch dann, wenn ein Dritter Ihre Daten gestohlen hat, tragen Sie doch die Verantwortung. Daher sollten Sie im Vorhinein feststellen, welche Pflichten Sie haben, und diese im Notfallplan festhalten.

Folgende Meldepflichten bestehen:

  • BSI-Gesetz:

Die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger, Telekommunikations- und Transportunternehmen sind verpflichtet, jede „erhebliche“ Störung unverzüglich dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. „Erheblich“ bedeutet, dass die Störung nicht mithilfe branchenüblicher, dem Stand der Technik entsprechender Methoden behoben werden konnte. Es gilt: Zeitnah ist wichtiger als Komplett – ist eine Störung erkannt, aber noch nicht analysiert, so ist es besser, eine unvollständige Meldung zu machen, als zu warten.

  • 3 Absatz 9 BDSG:

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beschreibt Meldepflichten bezogen auf sensible personenbezogene Daten (also Daten, aus denen beispielsweise ethnische Herkunft, Religion, sexuelle Identität etc. hervorgehen, sowie medizinische Daten). Jedes unrechtmäßige Übermitteln und jede unrechtmäßige Kenntnisnahme solcher Daten geht mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte der entsprechenden Personen einher. Daher müssen im Falle eines entsprechenden Vorfalls sowohl die Datenschutzbehörde als auch die betroffenen informiert werden.

  • DSGVO:

Seit kurzem ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland anwendbar. Sie besagt nicht nur, dass sämtliche Störungen und Datenschutzmaßnahmen dokumentiert werden müssen, sondern auch, dass jede Verletzung nach Artikel 4 Abs. 12 der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss; in Deutschland ist dies die Datenschutzbehörde.

Für die Meldung wird den Verantwortlichen eine Frist von 72 Stunden nach Erkennen der Verletzung gewährt. Es wird nicht näher benannt, wie schnell Störungen erkannt werden müssen – dies wird voraussichtlich im Einzelfall anhand der eingegangenen Risiken und der Sensibilität der Daten entschieden. In jedem Fall ist es nicht ratsam, aus strategischen Gründen mit der Meldung zu warten.

2.4 Außen- und Innenkommunikation

Wie in Punkt 2.3 dargelegt, haben Sie als Unternehmen bestimmte Meldepflichten, was Datenschutzverletzungen angeht. Abgesehen von den Kommunikationen, die Sie führen müssen, sollten Sie aber im Notfallplan auch festlegen, welche Kommunikationen für Sie als Unternehmen Sinn machen. Ab wann ist es ratsam, Ihre Kunden über eine Störung zu unterrichten? Welche Mitarbeiter müssen informiert werden?

In jedem Fall ist es ratsam, nicht sofort sämtliche Mitarbeiter, Kunden oder gar die Presse zu informieren, bevor Sie nicht sicher sind, um was für eine Art von Störung es sich handelt. Abgesehen von den gesetzlichen Meldepflichten gilt: Informieren Sie zunächst nur die Menschen, die von der Störung wissen müssen und sie gegebenenfalls beheben können.

Halten Sie in Ihrem Notfallplan also unbedingt fest, wer zu welchem Zeitpunkt informiert werden sollte und wer nicht, und stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter über den Notfallplan informiert sind.

2.5 Wirtschaftliche Absicherung

Datenschutzverletzungen können immer auch zu erheblichen Vermögensschäden führen. Nicht nur Cyberkriminelle können über Datendiebstahl Millionen ergaunern, auch die Bußgelder bei selbstverschuldetem Datenverlust sind nicht zu unterschätzen. Daher ist es für Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, ratsam, eine Cyber-Police in Betracht zu ziehen. Je nach Branche, Betriebsgröße und Risiko gibt es hier verschiedenste Optionen, wie Sie sich auch digital absichern können – und das Angebot wächst stetig.

Viele Versicherer bieten als Teil der Cyber-Police auch Hilfe beim Erstellen eines Notfallplans an; zudem stellen sie meist einen Ansprechpartner, der Ihnen unter die Arme greift, wenn schnell „erste Hilfe“ benötigt wird. Mehr zu Versicherungsmöglichkeiten für Ihre Daten finden sie hier.

3. Noch Fragen?

Falls Sie nicht genau wissen, wie Sie den Notfallplan in Ihrem Gewerbe spezifisch implementieren können, eine Beratung zu der besten Absicherung für Ihre Bedürfnisse suchen oder weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus – STC meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen.

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Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.
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S
01/09/2022
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Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.
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Sascha Strauß
07/08/2022
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STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.
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Fritz Kopin
28/07/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.
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Manuel Diedert
03/07/2022
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Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.
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Chris Calvin
17/12/2020
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Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOP
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Dein TRaumdeckenbauer im Westerwald
27/11/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!
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Carolin Strüder
06/09/2020
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. Herzog
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Taina H.
21/07/2020
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Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.
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N. O.
04/05/2020
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TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!
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M S
04/05/2020
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Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏
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S. Roßbach
06/03/2020
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Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.
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Katharina Thomsen
27/01/2020
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Sehr zu empfehlen!
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Lucas Horz
02/01/2020
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Bester Service. Rund um zu empfehlen!
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Philipp Adam
28/05/2019
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Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!
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Justin Geiß
19/04/2019
positiveempfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!
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Lucas Brenner
25/02/2019
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Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.
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Gabriel Theis
05/11/2016
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Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.
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Fabian Schade
20/05/2016

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