

Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte zeigt eindeutig, dass die Welt in allen Lebensbereichen mobil wird. Die Digitalisierung greift um sich - und mit ihr die Erhebung von personenbezogenen Daten. Denn klar ist: je mehr ein Unternehmen über seine Interessenten und Kunden weiß, desto zielorientierter kann die Kontaktaufnahme verlaufen. Doch welche Daten dürfen erhoben werden, welche gilt es zu schützen? Der folgende Blog zeigt Ihnen, welche internationalen Rechtsgrundlagen zum Thema Datenschutz von Belangen sind.
Europäische Menschenrechtskonvention
Auf internationale Ebene ist die 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats zu nennen.
Der völkerrechtliche Vertrag bindet die Vertragsstaaten und hat sich insbesondere in Folge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zu einem bedeutungsvollen Instrument zur Durchsetzung von Menschenrechten entwickelt.
Die EMRK normiert in Art. 8 das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz. Aus diesem entwickelte die Europäische Menschenrechtskommission das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten.
Insofern stellt jede Erhebung, Speicherung, Weitergabe und sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff dar. Die Eingriffsgrundlage muss folglich durch Gesetz geregelt sein, einem legitimen Zweck dienen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.[/su_spoiler]
Art. 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Datenschutzkonvention
Was steckt dahinter?
Im Jahre 1985 trat das „Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten“ (Datenschutz-Konvention) in Kraft.
Es sieht sowohl Vorgaben im öffentlichen als auch im privaten Bereich der automatischen Datenverarbeitung vor.
Art. 5 formuliert folgende, bis heute gültige Grundprinzipien des Datenschutz:
Die Erhebung und die Verarbeitung von Daten sind nur zulässig, wenn sie

Primärrecht und Sekundärrecht bilden das Recht der Europäischen Union. Unter dem Ersten sind die Gründungsverträge zu verstehen, während das Sekundärrecht das von den Unionsorganen geschaffene Recht bezeichnet. Des Weiteren werden völkerrechtliche Verträge, denen die EU beigetretet ist, dazu gezählt.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)
Was steckt dahinter?
Seit dem Vertrag von Lissabon 2009 findet sich auch im Primärrecht, also den zwischen den Mitgliedsstaaten geschlossenen Verträgen, eine rechtsverbindliche Grundlage des Datenschutzrechtes.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Art. 7 das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Kommunikation normiert. Dies soll nach dem Willen des Europäischen Konvents und in der Folge der Rechtsprechung des EGMR sowohl in Gewährleistungs- als auch in Rechtfertigungsdimensionen dem bereits erläuterten Art. 8 EMRK entsprechen.
Darüber hinaus normiert aber Art. 8 GRCh erstmalig explizit ein Datenschutzrecht. Dieses sieht einen Schutz sowohl für natürliche, als auch für juristische Personen vor und verankert zudem den Zweckbindungsgrundsatz und den Zulässigkeitsdreiklang, bestehend aus Einwilligung, gesetzlicher Spezial- und gesetzlicher Allgemeinregelung, im europäischen Primärrecht.
Weitere Richtlinien des Sekundärrechts
Im Sekundärrecht sind insbesondere die zwei folgenden Richtlinien zu beachten:
Ziel dieser Richtlinien war es, das Datenschutzniveau innerhalb der EU zu harmonisieren und an die technischen Neuerungen in der Telekommunikation anzupassen.
Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
Das deutsche Datenschutzrecht wird primär von drei Säulen getragen.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Das deutsche Datenschutzrecht wird entscheidend durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geprägt, welches das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil als eine spezielle Ausprägung aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) abgeleitet hat.
Dieses Recht beschreibt die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
Der weite Schutzbereich dieses Rechts erfasst nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jede Form der Erhebung personenbezogener Informationen, wobei klargestellt wird, dass es grundsätzlich im Rahmen der automatischen Datenverarbeitung kein an sich „belangloses“ Datum gibt. Dennoch hat das BVerfG verdeutlicht, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet sein kann.
Eingriffe in dieses Recht sind dann zulässig, wenn sie durch ein überwiegendes Allgemeininteresse legitimiert werden.
Fernmeldegeheimnis
Eine weitere verfassungsrechtliche Grundlage bildet das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 Var. 3 GG).
Das Fernmeldegeheimnis schützt die Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger im Rahmen des Telekommunikationsverkehrs. Der Schutzbereich erstreckt sich sowohl auf den Kommunikationsvorgang und –inhalt, als auch auf die Umstände der Kommunikation.
Das Fernmeldegeheimnis als spezielleres Gesetz verdrängt in seinem Anwendungsbereich, also insbesondere der nicht abgeschlossenen Telekommunikation, das allgemeinere Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Fernmeldegeheimnis spielte in der Entscheidung des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung eine entscheidende Rolle. In dieser erklärte das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung in der damaligen Form aufgrund ihrer umfassenden Streubreite, Anlasslosigkeit und Heimlichkeit als unverhältnismäßigen Eingriff und somit verfassungswidrig.
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
Die dritte Säule der verfassungsrechtlichen Grundlage des Datenschutzrechts ist das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil zu den Online-Durchsuchungen als weitere Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelt worden ist.
Dieses Grundrecht soll den Bürger insbesondere in der Situation schützen, in der kein Zugriff auf einzelne Kommunikationsvorgänge, sondern ein heimlicher Zugriff auf informationstechnische Systeme als solche erfolgt, da hierbei der Bürger nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis nicht ausreichend geschützt ist.
Bei der Beurteilung einer datenschutzrechtlich relevanten Maßnahme stellt sich die Frage, welche gesetzliche Grundlage einschlägig ist. Dazu gilt es im ersten Schritt festzustellen, von wem die Daten erhoben werden, um dann im zweiten Schritt die Art der Daten zu bestimmen.

Dieser Blog zeigt Ihnen, welche rechtlichen Grundlagen den Datenschutz in Deutschland beeinfussen. Im Zeitalter der Digitalisierung wird nicht nur die Datenmasse immer größer, sondern auch die Gefahr von Datenmissbrauch. Schutz ist daher dringend empfehlenswert.
Wie können Sie sich und Ihr Unternehmen schützen? Am einfachsten geht dies mit einer Cyber-Versicherung. Mit folgendem Kontaktformular können Sie nicht nur mehr zum Thema Datenschutz erfahren, sondern auch direkt ein kostenloses Angebot über eine Cyber-Abdeckung einholen. Einfach, unabhängig und kostenfrei.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
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Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
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Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016