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Herausforderungen Social Supply Chain

Jana Lotz
Stand: 
August 18, 2021
-
4 min
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Das Wichtigste in Kürze

Für Unternehmen gibt es durch verschiedene Gesetzesinitiativen immer mehr Herausforderungen an eine Social Supply Chain.
Thematisiert wird vor allem ein entsprechender Menschenrechtsschutz und Umweltschutz innerhalb der Lieferketten.
In Deutschland ist vor allem die Einführung eines Lieferkettengesetzes geplant.

Herausforderungen Social Supply Chain

Bereits in der Abschlusserklärungen des G7-Gipfels 2015 haben sich die G7-Staaten zu mehr Verantwortung innerhalb der Lieferkette verpflichtet. Dabei soll vor allem eine bessere Anwendung international anerkannter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards, -grundsätze in der globalen Lieferkette angestrebt werden. Seither gibt es auf internationaler aber auch auf nationaler Ebene verschiedene Entwicklung zur Etablierung eines besseren Menschenrecht- und Umweltschutzes in der Lieferkette. Einen Überblick über die verschiedenen Initiativen und die daraus resultierenden Herausforderungen für Unternehmen, erhalten Sie hier.

1. OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen

Seit 1976 dienen die OECD-Leitsätze als Orientierungsmaßstab für unternehmerisches Verhalten von multinationalen Unternehmen. Die OECD-Leitsätze enthalten inhaltliche Grundsätze für unternehmerisches Verhalten in den Bereichen Menschenrechte, Soziales, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Steuern, Verbraucherinteressen, Berichterstattung, Forschung und Wettbewerb. Zudem fordern sie die Staaten auf sogenannte Nationale Kontaktstellen (NKS) zu gründen.

1.1 Das Beschwerdeverfahren

Vor allem beinhalten die OECD-Leitlinien ein Beschwerdeverfahren. Beteiligte Parteien des Beschwerdeverfahrens sind:
  • Zuständige Stelle: Nationale Kontaktstellen (NKS) – in Deutschland ist die nationale Kontaktstelle das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Beschwerdeführer: jede natürliche oder juristische Person, Gewerkschaften, NGO, Unternehmen mit berechtigtem Interesse an der fraglichen Angelegenheit
  • Beschwerdegegner: multinationale Unternehmen
Am Beginn des Beschwerdeverfahrens steht ein Vorverfahren, welches in der Regel ungefähr 3 Monate andauert. Es handelt sich hierbei um ein „gerichtsähnliches“ Verfahren. Nach Erhalt einer Beschwerde, leitet die Nationale Kontaktstelle die Beschwerde an das betroffene Unternehmen weiter. Dieses Unternehmen hat innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Im Anschluss erfolgt eine erste Evaluierung durch die NKS. Die NKS kann die Beschwerde dann annehmen oder ablehnen. Hat die NKS die Beschwerde angenommen, erfolgt ein Vermittlungsverfahren. Innerhalb dieses Vermittlungsverfahrens tritt die NKS als eine Art „Mediator“ zwischen den Parteien auf. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens hängt dabei von der Zustimmung der Parteien ab. Nach ca. 6 Monaten endet das Vermittlungsverfahren und damit wird auch der Abschluss des Verfahrens eingeleitet. Möglicherweise konnte eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien und der NKS gefunden werden. Konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, so erfolgt lediglich ein Abschlussbericht mit eigener Bewertung und Empfehlung des NKS. Dieser Bericht wird sodann veröffentlicht.

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1.2 Folgen für Unternehmen

Die OECD-Leitlinien und das damit verbundene Beschwerdeverfahren haben keine unmittelbaren rechtlichen Folgen für Unternehmen mangels Bindung der Leitsätze. Das heißt die Entscheidungen der NKS sind weder vollstreckbar noch drohen bei festgestellten Verstößen Sanktionen. Trotz mangelnder rechtlicher Folgen können indirekte Konsequenzen durch die Veröffentlichung des Abschlussberichts durch die NKS eintreten. Denn es können erhebliche Reputationsschäden für das betroffene Unternehmen aus der Veröffentlichung resultieren. Außerdem können sich unter Umständen auch Nachteile bei zukünftigen Vergaben von öffentlichen Aufträgen ergeben.

2. Internationale Entwicklung zur Social Supply Chain

3. Neues Lieferkettengesetz in Deutschland

Nach einigen Entwürfen hat der Bundestag am 11. Juni 2021 ein neues Lieferkettengesetz für Deutschland verabschiedet, welches am 01. Januar 2023 Inkrafttreten soll. Durch das neue Sorgfaltspflichtengesetz sollen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten (ab 1. Januar 2024: 1.000 Beschäftigt) zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferkette angehalten werden. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten wird die BAFA als zuständige Behörde mit umfassenden Kontroll- und Durchsetzungsbefugnissen ausgestattet. Es drohen bei Verstößen vor allem Bußgelder, die sich an dem Gesamtumsatz des individuellen Unternehmens orientieren. Zudem droht der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren von bis zu 3 Jahren. Die normierte Sorgfaltspflichten, welche Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Lieferkette beachten müssen, sind vor allem:
  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
  • Dokumentation und Berichterstattung

4. Initiativen Social Supply Chain der EU

Auch auf europäischer Ebene ist eine zunehmender Tendenz der Gesetzgebung bezüglich einer Social Supply Chain zu vermerken. Aktuell ist insbesondere eine Gesetzesinitiative des EU-Parlaments zu nennen. Diese Initiative erhält folgende Hauptpflichten:
  • Due Diligence mittels risikobasierter Überwachungsmethodik und Veröffentlichung der Ergebnisse
  • Wenn Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt oder Good Governance festgestellt werden, dann Einführung einer Due Diligence inklusive Offenlegung des value chain
  • Einführung Beschwerdemechanismus sowie Abhilfemöglichkeiten
  • kein Ausschluss staatlicher Gerichtsbarkeit
Weiterhin fordert die Initiative die Mitgliedstaaten auf, „angemessene Sanktionen“ sowie entsprechende Durchsetzungsmechanismen zu erlassen. Beispiele für Sanktionen können Geldstrafen sowie ein Auschluss von staatlichen Vergabeverfahren, Beihilfen und Förderungen sein. Abzuwarten bleibt die weitere Entwicklung auf europäischer Ebene, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls ist bald ein formeller Vorschlag der Kommission für eine entsprechende Richtlinie zu erwarten.

5. Anforderungen an die unternehmerischen Sorgfaltspflichten- Social Supply Chain

Auf die Unternehmen kommt in Zukunft bezüglich einer Social Supply Chain viel zu. Eine entsprechende Umsetzung der Pflichten ist künftig in das eigene Compliance-Sytem zu integrieren. Eventuell sind neue Funktionen, wie zum Beispiel ein Menschenrechtsbeauftragter, in der Unternehmensstruktur notwendig. Zudem stellt sich vor allem die Frage, wie man seine eigenen Lieferanten dazu bekommt, sich den Anforderungen des eigenen Unternehmens anzupassen. Durchaus problematisch könnte zudem sein, wie sich Anforderungen des Datenschutzes mit den Pflichten verknüpfen lassen. Jedenfalls sollte eine enge Kooperation zwischen Rechts-, Corporate Responsibility-, Compliance- und Einkaufs-Abteilung angestrebt werden, um alle möglichen Risiken innerhalb der Lieferkette zu identifizieren. Folgende Schritte können bei der Bewältigung der neuen Herausforderung als Orientierung dienen:
  • Management System: Verabschiedung von Unternehmensrichtlinien für die Lieferkette und Einrichtung starker Unternehmensmanagementsysteme
  • Risikoanalyse: Identifizierung und Bewertung des Risikos in Bezug auf faktische Umstände in der Lieferkette im Vergleich zu den Richtlinienstandards
  • Risikobewältigung: Ausarbeitung und Verabschiedung eines Risikomanagementplans bzgl. Politik und Bewertung; einschließlich Fragen der Risikominderung
  • Offenlegung: Weitergabe von Berichten über getroffenen Maßnahmen an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
  • Bericht: öffentliche Berichterstattung über die Praktiken und Richtlinien zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
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