Eine Betriebsunterbrechungsversicherung schützt in der Regel nicht vor Sachschäden, sondern nur vor Vermögensschäden. Dabei deckt sie planwidrig entgehende Erträge aufgrund einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung im leistungswirtschaftlichen Bereich eines versicherten Betriebs ab. Sie zielt damit auf den Schutz des Nutzungspotenzials oder der Erlöskraft des betrieblichen Leistungsprozesses ab, nicht auf den Substanzwert der Produktionsfaktoren. Der versicherte Schaden ist stets ein Vermögensschaden, der auch durch Sach-Folgeschäden entstehen kann, wie z.B. bei Verschmutzung oder Verseuchung. Es gibt sogar Versicherungen ohne vorausgehenden Sachschaden, wie bei einem Produktionsstopp aufgrund regulatorischer Vorgaben. Nachfolgend wird speziell auf die Bedürfnisse eines IT-Betriebs eingegangen und die Grundzüge einer Betriebsunterbrechungsversicherung für IT-Dienstleister erklärt.
Die Besonderheiten einer Betriebsunterbrechungsversicherung für IT-Dienstleister ergeben sich aus der spezifischen Art der Risiken, denen sie ausgesetzt sind sowie den einzigartigen Bedürfnissen ihres Geschäftsbetriebs. Die Versicherungspolice ist darauf ausgerichtet, den IT-Dienstleister vor den finanziellen Folgen von Betriebsunterbrechungen aufgrund verschiedener Faktoren wie Hardware- oder Softwareausfällen, Cyberangriffen, Datenverlust, Netzwerkausfällen oder Systemstörungen zu schützen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für IT-Dienstleister ist ein Kombinationsprodukt von der Elektronikbetriebs- und Softwarebetriebsunterbrechungsversicherung. Sie IT-Betriebsunterbrechungsversicherung bietet Versicherungsschutz für Eigenschäden, wie z. B. entgangener Gewinn und laufende Kosten, wenn sie durch Betriebsunterbrechungen ausgelöst sind. Diese werden ihrerseits durch Sach- oder Datenschäden verursacht. Die IT-Betriebsunterbrechungsversicherung basiert auf den ABEBU (Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung), bezüglich des Sachschadens und den besonderen Bedingungen zur Softwareversicherung, bezüglich des Datenschadens.
Die versicherten Gefahren sind größtenteils deckungsgleich mit der Elektroniksachversicherung. Versicherte Sachen in der Elektronikversicherung sind die im Versicherungsvertrag aufgeführten Anlagen und Geräte der IT, Kommunikations- und Medizintechnik. Hinzu treten sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte, also vornehmlich die Hardware, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, wenn sie nach beendeter Erprobung oder Probebetrieb am Versicherungsort zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich dort bereits in Betrieb befindet.
Was die versicherten Schäden anbetrifft sind allerdings zu unterscheiden die Primärschäden an Hardware oder Daten, welche nicht entschädigt werden und die versicherten Sekundär- bzw. Folgeschäden, also die Betriebsunterbrechung aufgrund von Hardware- oder Softwareschäden. Wird durch diese versicherten Primärschäden die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Sache unterbrochen oder beeinträchtigt, ersetzt der Versicherer den darauf adäquat kausal beruhenden Unterbrechungsschaden. Er umfasst den Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Kosten des versicherten Betriebs, die der Versicherungsnehmer nicht erwirtschaften kann, weil der frühere betriebsfähige Zustand einer beschädigten Sache wieder hergestellt oder eine zerstörte oder abhandengekommene Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss. Wird durch diese versicherten Primärschäden die technische Einsatzmöglichkeit der versicherten Sache unterbrochen oder beeinträchtigt, ersetzt der Versicherer den darauf adäquat kausal beruhenden Unterbrechungsschaden.
Außer der in der individuellen Police aufgezählten Ausschlüsse, werden - wie zumeist - Schäden infolge grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten nicht ersetzt. Unter anderem leistet der Versicherer typischerweise auch keine Entschädigung des Unterbrechungsschadens durch Alter, Abnutzung oder Mängel, was nochmals zur Klarstellung der nicht rechtzeitig vorhergesehenen Ereignisse dient. Auch gewährt nur eine Softwarebetriebsunterbrechungsversicherung gewährt in der Regel kein Versicherungsschutz für Unterbrechungsschäden von Viren.
Die genaue Ausgestaltung der Betriebsunterbrechungsversicherung für IT-Dienstleister hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Unternehmens, der Art der angebotenen Dienstleistungen, der Risikobewertung und den individuellen Bedürfnissen ab. Es ist wichtig, eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen und sich mit einem Versicherungsfachmann zu beraten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken angemessen abgedeckt sind.
Wenn Sie Fragen zur IT-Betriebsunterbrechungsversicherung haben, oder eine Beratung bei der Auswahl der auf Ihren Betrieb passende Police benötigen, steht Ihnen das STC-Team gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns an, wir helfen weiter!