Als Makler für Versicherungen der gewerblichen und industriellen Unternehmen sowie anspruchsvollen Privatkunden agiert STC im nationalen und internationalen Versicherungsmarkt. Mit über 200 Kooperationspartnern und Zugängen zu renommierten Versicherungsbörsen verhandelt STC Konditionen, Rahmenverträge und individuelle Klauseln. Des Weiteren ermöglichen die innovativen Ausschreibungszugänge und das akademische Know-how eine spezialisierte und einzigartige Angebots- und Betreuungsdienstleistung, vor allem im Schadensfall.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Varianten von Ansprechpartnern im Bereich Versicherungen: Den Versicherungsvertreter und den Versicherungsmakler.
Die Unterschiede in der Betreuung sind erheblich: Der Versicherungsvertreter handelt ausschließlich im Sinne eines Versicherers oder eines anderen Versicherungsvertreters, um ausschließlich dessen Versicherungsverträge zu vermitteln und abzuschließen. Er ist in seiner Auswahl daher begrenzt und durch eine mögliche Absatzstrategie einseitig motiviert.
Der Versicherungsmakler dagegen handelt ausschließlich im Interesse des Kunden, ohne von einem Versicherer oder Versicherungsvertreter damit betraut zu sein – sein Auftraggeber ist nur der Kunde. Neben der Beratung übernimmt der Versicherungsmakler üblicherweise die Betreuung der Versicherungsverträge der Kunden und deren Anpassungen bei geändertem Versicherungsbedarf. Außerdem kümmert er sich um die Schadensabwicklung, um im Sinne des Kunden einen möglichst hohen Dienstleistungsgrad zu bieten.
Begriffsbestimmungen
(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.
(3) 1.Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. 2. Als Versicherungsmakler gilt, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Versicherungsmakler nach Satz 1.
Versicherungsvertreter | Versicherungsmakler |
Handelt auf Anweisung des Versicherers. | Agiert nur im Auftrag des Kunden. |
Es werden nur die Interessen des Versicherers vertreten. | Vertritt ausschließlich Ihre Interessen, auch im Schadensfall. |
Verkauft nur die Produkte eines Anbieters, auch wenn diese nicht wettbewerbsfähig sind. | Hat Kontakt zu nahezu allen Versicherern. |
Hat keinen Marktüberblick und gibt keine Hinweise, wenn es jemand anderes besser kann. | Hat einen großen Marktüberblick und gibt Tipps, wenn es jemand anderes besser kann. |
Erhält Anreize zum Absatz möglichst gewinnbringender Produkte. (hohe Prämien für weniger gute Leistungen) | Erhält keine Anreize durch den Versicherer. |
Erhält bei guten Verkaufszahlen Prämien. | Ist ausschließlich Ihnen verpflichtet. |
Darf gewerblich keine neutrale Honorarberatung anbieten. | Darf gewerbliche Honorarberatung anbieten. |
STC handelt ausschließlich im Auftrag des Kunden und vertritt somit nur Ihre Interessen. Durch den Kontakt zu nahezu allen Versicherern ist es dem Versicherungsmakler möglich, die besten Angebote zu vergleichen und zielfolgenden Ihnen anzupassen. Der umfassende Marktüberblick ermöglicht die Gegenüberstellung der besten Leistungen. Einzig Ihnen verpflichtet konzentriert sich die Betreuung auf transparente und objektive Beratung, ohne Einflüsse und Anreize durch den Versicherer.
Mehr als 200 Kooperationspartner ermöglichen spezialisierte Angebote und Betreuung in allen Bereichen.