Gehen wir davon aus, Sie stellen im Rahmen einer Ihrer Aufträge ein Gerüst auf. Während dies geschieht, lässt ein Mitarbeiter eine der Gerüststangen fallen. Ein Passant, der sich gerade unter dem Gerüst befindet, wird von der Stange im Kopfbereich getroffen. Die Folge ist eine schwerwiegende Verletzung am Kopf, die für ihn langfristig sogar zur vollständigen Berufsunfähigkeit führen kann.
Die damit verbundene Klage lässt natürlich nicht lange auf sich warten. Der Passant fordert ein Schmerzensgeld im Millionen-Bereich sowie eine lebenslange Unfallrente des Verursachers. Was für die Privatperson unmöglich zu bezahlen wäre, wird in diesem Fall durch die Betriebshaftpflicht im Metallbau abgesichert. Diese haftet nicht nur für die unmittelbar entstehenden Schäden, sondern übernimmt zudem sämtliche Vermögensfolgeschäden, durch die Sie optimal abgesichert bleiben.