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Schiffsversicherung für die Berufsschiffahrt

Schutz auf hoher See: Ihre maßgeschneiderte Schiffsversicherung für die Berufsschifffahrt
Schiffsversicherung für die Berufsschifffahrt

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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7.500 zufriedene Kunden
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juristisches Know-How
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ortsunabhängige Beratung
Stolz auf eine hohe Kundenzufriedenheit
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Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.
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Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Wir verhandeln Rahmenverträge, Konditionen und individuelle Klauseln, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz zu ermöglichen.
Sie sind in der Berufsschifffahrt tätig und führen eine eigene Rederei oder sind Eigner? Dann haben Sie sicherlich schonmal von einer Schiffsversicherung gehört. Diese dient der privaten finanziellen Absicherung im Schadensfall.
Bei Transporten Übersee bestehen verschiedenste Risikofaktoren für Ihre Schiffe, Ihr Personal und die transportierten Güter durch Kollisionen, Sturm oder ähnliches.
Bezüglich den Versicherungen können Sie sich an dem Katalog des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) orientieren. Für die Schifffahrt ist die DTV-ADS 2009 einschlägig.
STC arbeitet ausschließlich mit Spezialisten und Assekuradeuren zusammen. Zusammen mit diesen und dem großen Fachwissen zu speziellen Themen zur See, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

Abgrenzung Boot – Schiff

Es existieren auf dem Versicherungsmarkt Bootsversicherung und Schiffsversicherung. Eine Schiffsversicherung ist primär auf die gewerbliche Schifffahrt ausgelegt. Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen einem Boot und einem Schiff?
Eine klare und eindeutige Abgrenzung gibt es nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ab einer Gesamtlänge von über 50m von einem Schiff gesprochen. Laut der Marine unterscheiden sich Boote und Schiffe in den Disziplinarebenen der Kommandostruktur. Bei einem Schiff existiert zusätzlich neben dem Kommandanten noch ein 1. Offizier und eine ausreichende Crew.
In der Rechtsprechung wird die Abgrenzung an die der Marine angelehnt. Nach dem BGH liegt die Abgrenzung zudem darin, ob das Schiff über einen bestimmten Hohlraum verf

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Einzelne Versicherungen

Transportversicherung für die Seefracht

Eine Transportversicherung für die Seefracht deckt Fälle ab, in denen die Ladung beschädigt oder verloren geht durch bpsw. Stürme, Kollisionen oder auch Piraterie. Bei Schiffstransportversicherungen umfasst der Versicherungsschutz oftmals Allgefahren. Eine Allgefahrendeckung bedeutet, dass die Versicherung bei quasi allen unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen greift, durch welche die versicherten Gegenstände beschädigt werden, zerstört werden oder abhandenkommen. Die Versicherung kann zudem um den Schutz bei Be- und Entladung erweitert werden. Auch berücksichtigt werden, kann der Vor- und Nachlauf zum und vom Hafen.

Welche Gefahren sind grundsätzlich von der Versicherung erfasst?
Gefahren der Fahrt, wie Kollision, Schiffsbruch, Sturm, Stranden
Brand, Explosion, Unwetter und Blitzschlag
Vandalismus, Unterschlagung und Diebstahl
Einfluss durch Naturgewalten
Fehler durch den Versicherungsnehmer oder Besatzung des Wasserfahrzeuges

Schiffskaskoversicherung (hull insurance)

Eine Schiffskaskoversicherung umfasst den Verlust oder die Beschädigung des Schiffes durch nahezu alle Gefahren. Es greift grundsätzlich eine Allgefahrenabdeckung. Abgedeckt sind zum Beispiel Gefahren wie: Kollisionen, Feuer, Diebstahl, Erdbeben und Wassereinbruch. Sie deckt somit Schäden am versicherten Objekt ab. Allerdings sind auch Schäden neben diesem Substanzschaden abgedeckt, wie: Ersatzleistungen bei Bergung und Hilfeleistungen und Havarie grosse.
Jedoch gibt es auch Ausnahmen im Versicherungsschutz, Gefahren für die die Versicherung nicht greift. Hierunter fallen:
Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch den Versicherungsnehmer
Das Schiff nicht die zu See entsprechenden Standards aufweist und hierdurch Schäden entstehen
Schäden, die durch gefährliche Ladungen entstanden sind
Schäden aufgrund Pollutionen durch das versicherte Schiff
Krieg
Weitere Leistungsbefreiungen finden sich in den DTV-ADS 2009.
Die Schiffskaskoversicherung umfasst sowohl Binnenschiffe, als auch Seeschiffe.

Kollisionshaftpflichtversicherung (P&I Insurance)

Eine Kollisionshaftpflichtversicherung deckt Sie gegenüber Schäden an Dritten ab. Die genaue Definition lautet:

„Versicherung der Haftung des Schiffseigners für durch ihn oder seine Besatzung verschuldete Schäden, die aus der Teilnahme am Schiffsverkehr entstehen. Dabei muss es zu keiner Kollision des versicherten Schiffs mit einem anderen Schiff oder z.B. mit Hafenanlagen kommen; auch Schäden durch falsches An- und Ablegen, Ankern oder Fernschäden durch Dünung oder Sog gehören dazu. Nicht zu den Kollisionsschäden gehören z.B. Schäden, die beim Be- und Entladen, der Aufnahme von Treibstoff oder mangelnder Fürsorge an der Ladung entstehen.“

Rechtsgrundlage hierfür ist im Rahmen der Schifffahrt §§ 480, 570 ff. HGB. Für die Binnenschifffahrt gilt §§ 3-5 BinSchG.

Nicht von der Kollisionshaftpflichtversicherung umfasst sind Beschädigungen und der Verlust von Waren an Board. Hierfür greift eine Transportversicherung.

Kosten von Schiffsversicherungen

Die Kosten der Versicherung und der damit verbundene Leistungsumfang richtet sich nach dem Einsatzgebiet des Schiffes, dem Schiffstyp, der Höchstgeschwindigkeit und der transportieren Ware. Somit können keine pauschalen Aussagen getroffen werden bezüglich den Kosten für eine Versicherung.

STC berät sie jedoch gerne und findet die passende Versicherung für Sie!

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Wie kann STC Ihnen helfen?

Mit uns sparen Sie Zeit: Als unabhängiger Versicherungsmakler kooperieren wir mit über 200 renommierten Versicherungs- und Finanzgesellschaften und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge und gesonderte Klauseln, um so für Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche die bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
Ein Ansprechpartner von Angebotsausschreibungen bis hin zur Schadensabwicklung.
Fachkundige und akademische Kompetenzen mit Kooperationen zu Fachanwälten und Spezialisten.
Wir wickeln komplizierte Millionenschäden mit einem guten Netzwerk von Experten erfolgreich ab.

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Das sagen unsere Kunden über uns

  • BridgeFlow_Logo_linksbuendig_RGB_darkblue
    BridgeFlow GmbH
    Bernd Kopin

    Unsere Mitarbeiter arbeiten international, so passierte uns vor kurzer Zeit ein Diebstahl eines Firmengerätes in einer europäischen Großstadt. Wir haben den Schaden direkt mit STC abgesprochen und mussten uns nicht um die weitere Abwicklung kümmern. In wenigen Tagen kam die Entschädigung bei uns an und der Schadensfall war erfreulicherweise ohne viel Schreibarbeit erledigt.
  • Zilonis
    Zilonis GmbH
    Musa Smakaj
    Unsere Unternehmensgruppe ist im Engineering, Design und in der Herstellung von Wärmetauschern, Druckbehältern sowie Sonderapparaten aktiv. STC begleitet uns seit vielen Jahren bei allen versicherungsrelevanten Fragen, sowohl bei M&A Prozessen, aber auch bei der Betreuung von Versicherungsverträgen und in der Schadensabwicklung. Bisherige Schäden wurden immer zügig in unserem Sinne bearbeitet und bei Rückfragen erhalten wir zügig und unkompliziert schnelle und lösungsorientierte Antworten.
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    Als Unternehmen Fintech mit dem Schwerpunkt "Buchhaltung" setzen wir bei der Betreuung unserer Versicherungsverträge auf das Wissen mit STC. Schadensfälle werden zügig erledigt und auch das Know-How z.B. bei der Betreuung von Finanzierungsrunden in der Betreuung der Versicherungsverträge ist vorhanden.
  • Reku GmbH
    Durch die komplette Übernahme seitens STC mit Versicherern, Polizei, Sachverständigen etc. mussten wir keine Diskussionen führen. Auch wurden wir von Herrn Sturm bezüglich der Argumentation auf mögliche Problemstellungen hingewiesen. Anmerkungen des Versicherers wie Unterversicherungsverzicht und Obliegenheiten wurden seitens STC kurzfristig aus dem Weg geräumt.
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