Betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nur für Arbeitnehmer als spätere Rentner? Nein, diese Aussage ist falsch. Auch für den Arbeitgeber ergeben sich Vorteile durch die betriebliche Altersvorsorge. Falls Sie diese Vorteile nutzen und Ihren Mitarbeitern gleichzeitig eine gute Altersvorsorge ermöglichen wollen, hilft Ihnen STC den richtigen Durchführungsweg für Sie und Ihre Angestellten zu finden.
Ihre Angestellten haben grundsätzlich nach § 1a BetrAVG einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Erfüllt wird dieser nur bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Wird keiner dieser Durchführungswege von Ihnen angeboten, kann Ihr Arbeitnehmer dies rechtlich verlangen. Besteht bereits eine durch Entgeltumwandlung finanzierte betriebliche Altersvorsorge ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll mit Ihren Angestellten ins Gespräch zu gehen, um Problemen vorzubeugen. Das letzte Wort bei der Entscheidung des Durchführungsweges haben allerdings Sie als Arbeitgeber.
Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von einer betrieblichen Altersvorsorge, die der Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung finanziert. Diese führt aus Arbeitgebersicht ebenfalls zu Einsparungen von Sozialversicherungsbeiträgen, wodurch Ihre Gesamtkosten für den Arbeitnehmer sinken.
Praxisbeispiel
Durch die Entgeltumwandlung von 100,- € vermindert sich das sozialversicherungspflichtige Gehalt Ihres Arbeitnehmers von 2.600,- € auf 2.500,- €. Das führt zu günstigeren Sozialversicherungsbeiträgen für Sie als Arbeitgeber (siehe Beispiel 3).
Beispiel 1: 850,- € Bruttogehalt und 50,- € Entgeltumwandlung
Beispiel 2: 1.750,- € Bruttogehalt und 100,- € Entgeltumwandlung
Beispiel 3: 2.600,- € Bruttogehalt und 100,- € Entgeltumwandlung
Eine vom Arbeitgeber unterstützte oder gar vollständig finanzierte Betriebsrente ist ein großer Anreiz für jeden Arbeitnehmer. Durch einen Beitrag Ihrerseits können Sie außerdem bereits angestellte, besonders qualifizierte oder Führungskräfte langfristig an Ihr Unternehmen binden. Das kann beispielsweise auch durch die Ersparnis, die Sie durch eine Entgeltumwandlung erhalten, realisiert werden (siehe Punkt 2). Die Beiträge, die Sie für die betriebliche Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter aufwenden, können zusätzlich meistens als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was zu Steuereinsparungen auf Ihrer Seite führen kann.
Arbeitgeberfinanzierung
Weitere Informationen: Arbeitgeberförderung
Je nach Durchführungsweg ergeben sich für Sie als Arbeitgeber unterschiedliche Vor- und Nachteile. Welcher Weg für Sie und damit auch für Ihre Mitarbeiter am geeignetsten ist, erarbeiten wir gerne mit Ihnen.
Die Direktversicherung ist die beliebteste Form der betrieblichen Altersvorsorge und bietet oftmals auch die besten Ausgestaltungen.
Direktversicherung als Arbeitgeber
Vorteile | Nachteile |
- geringer Verwaltungsaufwand - Einsparungen von sozialversicherungsbeiträgen - Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich direkt an Versicherer - Leistungen zusätzlich geschützt (Protektor) - Beitragszusage mit Mindestleistung möglich | - Beitragseinsparungen sind begrenzt |
Der Durchführungsweg durch eine Pensionskasse ähnelt sehr der Direktversicherung. Allerdings werden die Beiträge nicht für eine Lebensversicherung gezahlt, sondern in eine Pensionskasse. Die weiteren Unterschiede ergeben sich insbesondere aus der Produktgestaltung.
Pensionskasse als Arbeitgeber
Vorteile | Nachteile |
- geringer Verwaltungsaufwand - Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen - Bilanzneutralität beim Trägerunternehmen (Arbeitgeber) - Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich direkt an Pensionskasse - alle Zusageformen möglich | - Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit begrenzt - ggf. Nachschusspflicht bei Leistungsbeginn |
Weitere Informationen: Pensionskasse
Bei einem Pensionsfonds ergeben sich in der Regel erhöhte Renditemöglichkeiten. Die Vor- und Nachteile sind die Folgenden.
Pensionsfonds als Arbeitgeber
Vorteile | Nachteile |
- Einsparungen von Sozialversicheurngsbeiträgen - Alle Zusageformen möglich - Bilanzneutralität beim Trägerunternehmen (Arbeitgeber) - Ansprüche des Arbeitnehmers richten sich an Pensionsfonds - Versorgung junger Mitarbeiter möglich | - Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit begrenzt - Beitragspflicht zum Pensions-sicherungs-Verein (PSV) |
Weitere Informationen: Pensionsfonds
Unterstützungskassen sind besonders für gut verdienende Personen (z.B. Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände) geeignet.
Unterstützungskasse als Arbeitgeber
Vorteile | Nachteile |
- Einsparung von sozialversicherungsbeiträgen - Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen - Bilanzneutralität beim trägerunternehmen (Arbeitgeber) | - keine Beitragszusage mit Mindestleistung möglich - Nachschusspflicht bei Leistungsbeginn (wenn nicht rückgedeckt) - Beitragspflicht zum Pernsions-Sicherungs-Verein (PSV) |
Weitere Informationen: Unterstützungskasse
Bei der Pensionszusage wird das Geld gewöhnlich unternehmensintern angespart. Die sogenannten Pensionsrückstellungen werden gebildet.
STC hilft Ihnen gerne bei der Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen/Betrieb.