In der gewerblichen Inhaltsversicherung wird in der Regel zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt die Versicherung häufig den gesamten Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Inhaltsversicherung jedoch nur einen Teilbetrag erstatten. Es ist entscheidend, die genauen Bedingungen Ihrer Inhaltsversicherung zu überprüfen, da diese je nach Anbieter variieren können. Schäden, die absichtlich oder vorsätzlich verursacht wurden, sind grundsätzlich von der Inhaltsversicherung Gewerbe ausgeschlossen und werden nicht ersetzt.
Bargeld und Sicherheitsvorkehrungen in der Inhaltsversicherung
Bargeld ist in einer gewerblichen Inhaltsversicherung oft nur dann abgedeckt, wenn es ordnungsgemäß gesichert aufbewahrt wird. Für kleinere Bargeldbeträge genügt es in der Regel, diese in verschlossenen Schubladen zu lagern. Bei größeren Summen hingegen ist eine Aufbewahrung in einem Tresor mit einem festgelegten Mindestgewicht erforderlich. Details hierzu finden Sie in Ihrer Versicherungspolice, oder Sie können diese direkt mit Ihrem Versicherer abklären.
Es ist ebenfalls wichtig, dass angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Dies umfasst beispielsweise Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche. Klären Sie vor Abschluss oder während der Laufzeit Ihrer Inhaltsversicherung Gewerbe, ob Ihre aktuellen Sicherheitsvorkehrungen den Anforderungen entsprechen und ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, um im Schadensfall eine vollständige Entschädigung zu gewährleisten.