Shisha-Bars sind stellen eine gewerbliche Nutzung des Gebäudes dar- eine solche ist dem Gebäudeversicherer immer mitzuteilen.
Je nach gewerblichem Interesse können Versicherer zu dem Ergebnis kommen, dass mit dieser gewerblichen Nutzung das Gebäude nicht mehr oder zu anderen Voraussetzungen versichert werden muss. Versicherer sprechen in diesem Fall von einer Gefahrenerhöhung. Viele Versicherer sehen Shisha-Bars als "Exit-Risiko", sie möchten hier also keinen Versicherungsschutz bieten.
Die Folge = Gebäudeversicherungsverträge werden gekündigt.