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Arbeitskraftsicherung für Angestellte

Schützen Sie Ihr wertvollstes Kapital.
Arbeitskraftsicherung Angestellte

Ihr Ansprechpartner zur privaten Altersvorsorge

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
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STC übernimmt die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Verträge und hat anstehende Fristen im Blick.
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Wir handeln ausschließlich in enger Kommunikation mit Ihnen und in Ihrem Auftrag. Somit sind die Prozesse nachvollziehbar und das Handeln transparent.
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Ein Ansprechpartner für all Ihre Versicherungs- und Finanzanliegen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Expertise.

Sie kennen sich in Ihrem Job super aus und haben schon Erfahrungen gesammelt? Dann haben Sie sich einen gewissen Lebensstandard erarbeitet, den Sie bestimmt ungern wieder abgeben möchten. Doch leider gibt es keine Garantie für eine gute Gesundheit. Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Berufserfahrung. Gegen die finanzielle Folgen einer Berufsunfähigkeit gibt es allerdings Absicherungsmöglichkeiten, die die Einkommensverluste ausgleichen können. Welche das sind, stellt Ihnen STC im Folgenden vor.

Ausgangssituation

Ja nachdem, wie lang Sie bereits berufstätig sind und ob Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, erhalten Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Angestellter ist dies nach einer 5-jährigen „Wartezeit“ der Fall. Sind 5 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden, steht Ihnen bei einer Erwerbsminderung eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Die hier zu erwartenden Leistungen sind jedoch meist unzureichend.
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© STC Research, Berufsunfähigkeit: Bedarfsdarstellung auf der Zeitachse

Wann wird Leistung gezahlt?

Die gesetzliche Rentenversicherung definiert einen längerfristigen Ausfall unter dem Begriff der Erwerbsunfähigkeit (§ 43 SGB VI). Erwerbsunfähigkeit unterscheidet sich zu einer Berufsunfähigkeit dahingehend, dass eine Prüfung der körperlichen/geistigen Leistungsfähigkeit nicht alleine am zuletzt ausgeübten Beruf, sondern auch am kompletten Arbeitsmarkt geprüft wird. Eine Leistung erfolgt also nur, wenn kein (und nicht Ihr zuletzt ausgeübter) Beruf ausgeübt werden kann. Die Ablehnungsmöglichkeiten sind somit enorm hoch.

Wie hoch ist eine mögliche Erwerbsminderungsrente?

Sind die Leistungsvoraussetzungen erfüllt, so orientiert sich eine Erwerbsminderungsrente am letzten Bruttogehalt. Liegt eine volle Erwerbsminderungsrente vor, so können Angestellte mit ca. 32% des letzten Bruttoeinkommens rechnen. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung sind es 16%. Eine volle und eine teilweise Erwerbsminderungsrente orientieren sich an zeitlichen Einsatzmöglichkeiten im Arbeitsmarkt (s. § 43 SGB VI).

Elternzeit

Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente besteht auch innerhalb der Elternzeit, wenn keine Beiträge mehr durch ein laufendes Beschäftigungsverhältnis abgeführt werden. Dieser Versicherungsschutz ist aber zeitlich begrenzt: Sind in den letzten 5 Jahren nicht mindestens drei Jahre Beiträge abgeführt worden, so verfällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Früherer Renteneintritt, was passiert?

Liegt eine Erwerbsminderung vor und Sie erhalten eine entsprechende Rente, so besteht auch die Möglichkeit eines frühzeitigen Renteneintritts. So angenehm sich dies auch im ersten Moment anhört, so ernüchternd ist die Umstellung. Wenn in den letzten Jahren keine Beiträge mehr an den Rentenversicherer abgeführt worden sind, so baut sich Ihr Rentenkonto nicht weiter auf. Durch die vorgezogene Rente erhalten Sie zudem erhebliche Abzüge auf die Altersrente. In der Vorsorgeplanung sollten Sie daher darauf achten, auch die Altersrente entsprechend zu sichern.
Die Leistungen der gesetzlichen Vorsorge sind somit unzureichend, eine Absicherung der Arbeitskraft ist zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards und der finanziellen Unabhängigkeit dringend erforderlich.

Absicherungsmöglichkeiten - Arbeitskraftsicherung Angestellte

Um das finanzielle Risiko im Falle einer Einschränkung der eigenen Arbeitskraft abzusichern, bietet der Versicherungsmarkt unterschiedliche Variationen an Produkten an. Die Auswahl des geeigneten Produktes ist von vielen Faktoren abhängig. Sowohl der Berufsstand, mögliche Vorerkrankungen, aber auch das vorhandene Budget spielen eine Rolle bei der Auswahl des individuellen Versicherungsschutzes.

Jeder Angestellte sollte seine Arbeitskraft absichern. Ein Punkt auf den besonders Angestellte Wert legen sollten, ist der Einschluss von psychischen Erkrankungen (z.B. Burn out). Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen zählen mit fast 30 % zu der Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. Eine Mitversicherung ist daher besonders wichtig.
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Angestellte bietet die Berufsunfähigkeit den wohl umfangreichsten Schutz, da die Leistung unabhängig vom Grund der Berufsunfähigkeit fällig wird. Alles was nicht ausgeschlossen ist, ist somit eingeschlossen. Ab einem bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit (meist 50 %) wird dann eine monatliche Rente ausgezahlt.
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schwere krankheiten

Schwere Krankheiten

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung bietet finanzielle Hilfe im Fall von Erkrankungen wie Krebs, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall.
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Grundunfähigkeitsversicherung

Grundunfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet eine monatliche Rentenzahlung beim Verlust von versicherten Grundfähigkeiten (Bücken, Knien, Gebrauch der Hände usw.).
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erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit

Die Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung erweitert die meist unzureichenden Leistungen der gesetzlichen Absicherung im Falle des Verlusts der Arbeitskraft. Wie de gesetzliche Rente ist sie allerdings unabhängig von Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf und wird nur dann ausgezahlt, wenn Sie in keinem Feld mehr arbeiten können.
pflegebedürftigkeit

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung der Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen. Zusätzlich zu der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine private Absicherung sinnvoll.
Pflegerente
Pflegetagegeld
private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

Ob beim Grillfest im Garten, der Fahrradtour mit Freunden oder der tagtäglichen Hausarbeit – ein Unfall kann jederzeit vorkommen. Passiert dieser in der Freizeit, gibt es keinerlei Leistung von der gesetzlichen Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung dagegen sichert Sie weltweit in jeder Lebenssituation ab, auch in Ihrer Freizeit.
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Problem Gesundheitsfragen

Die verschiedenen Absicherungsvarianten können sich im Umfang der Gesundheitsfragen stark voneinander unterscheiden. Sie geben dem Versicherer Auskunft über Vorerkrankungen und Behandlungen und können zu einer Erhöhung der Beiträge bis hin zu einer Ablehnung des Versicherungsvertrags führen. Eine grobe Gliederung der Vorsorgevarianten nach dem Umfang der Gesundheitsfragen stellt sich meist wie folgt dar:
Umfang der Gesundheitsfragen
© STC Research
Sie sehen, Arbeitskraftsicherung ist nicht gleich Arbeitskraftsicherung. Die Unterschiede beginnen bereits bei der vorvertraglichen Gesundheitsprüfung.

Überblick über die Vorsorgevarianten

Ein kurzer Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitskraftsicherung. Je nach Tarif und Anbieter lassen sich die hier angegebenen Punkte vertraglich abändern oder an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Arbeitskraftsicherung für Angestellte
© STC Research

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Wir kooperieren mit über 200 Kooperationspartnern, um so das passende Produkt für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Die persönliche Beratung und die Vertragsunterzeichnung finden digital statt.
Sie wählen den Versicherer aus. STC erstellt Ihnen ein Angebot von mehreren Versicherern auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

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