stc makler logo
Kontakt
stc makler logo
Kontakt

D&O Versicherung Aufsichtsrat

Laura Meyer
Stand: 
Juni 17, 2025
-
6 min
lesen

Das Wichtigste in Kürze

Persönliche Haftung trotz „nur“ Aufsicht: Aufsichtsräte haften nicht nur beratend – bei Pflichtverletzungen kann schnell eine private Haftung mit dem eigenen Vermögen entstehen, selbst bei unterlassener Handlung.
ESG & Compliance als neue Risikofelder: Durch gesetzliche Vorgaben wie die EU-Taxonomie oder das Lieferkettengesetz steigt der Druck auf Aufsichtsgremien. Versäumnisse in ESG- oder CSR-Bereichen können zu erheblichen Haftungsrisiken führen.
Nicht jede Police schützt wirklich: Viele D&O-Verträge enthalten kritische Lücken – etwa beim Ausschluss grober Fahrlässigkeit, fehlender Nachhaftung oder unklarer Regelung bei Tochtergesellschaften. Eine individuelle Beratung ist unerlässlich.

Aufsichtsräte üben eine bedeutende Kontrollfunktion in Unternehmen aus. Sie überwachen die Geschäftsführung, beurteilen wirtschaftliche Entscheidungen und sind dafür verantwortlich, Risiken frühzeitig zu erkennen. Bei Pflichtverletzungen können sie jedoch selbst ins Visier geraten – und das mit weitreichenden Konsequenzen. Denn: Aufsichtsräte haften unter Umständen mit ihrem privaten Vermögen. Die D&O-Versicherung wurde entwickelt, um dieses Risiko abzufedern. Sie bietet gezielten Schutz vor finanziellen Ansprüchen, die aus der Organverantwortung resultieren.

1. Was bedeutet D&O-Versicherung für Aufsichtsräte?

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Organmitglieder. Sie greift, wenn gegen Aufsichtsräte Schadensersatzforderungen erhoben werden – beispielsweise, weil sie Kontrollpflichten verletzt oder wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen mitgetragen haben. Sie dient sowohl der Absicherung der betroffenen Personen als auch dem Schutz der Unternehmensreputation.

Gesetzliche Grundlage: § 116 AktG Gemäß § 116 Aktiengesetz gelten für Aufsichtsräte dieselben Sorgfaltspflichten wie für Vorstände. Ein Verstöß gegen diese Pflicht kann schnell zu einer persönlichen Haftung führen. Besonders heikel sind Situationen, in denen Aufsichtsräte:

  • Warnsignale im Unternehmen ignorieren,
  • Kontrollfunktionen nur oberflächlich wahrnehmen,
  • oder zu spät auf Missstände reagieren.

Die Rechtsprechung zeigt: Auch bei unterlassener Handlung kann eine Haftung entstehen.

2. Beispiele aus der Praxis

  • Compliance-Verstöße: Ein Aufsichtsrat erhält Hinweise auf fragwürdige Auslandsgeschäfte. Weil er nicht nachfasst, wird er später mithaftend gemacht.
  • Bilanzfälschung: Der Aufsichtsrat erkennt Unstimmigkeiten in der Jahresbilanz nicht und gibt sie trotzdem frei. Investoren fordern Schadenersatz.
  • Untätigkeit bei Zahlungsschwierigkeiten: Trotz Kenntnis über Liquiditätsprobleme unterbleiben mahnende Hinweise an die Geschäftsführung. Die Insolvenz führt zu Haftungsansprüchen.

Ein prominentes Beispiel ist der Wirecard-Skandal: Auch hier geriet der Aufsichtsrat in die Kritik, weil er offenbar seiner Kontrollfunktion nicht ausreichend nachkam. Die Klärung solcher Fälle zeigt, wie schnell auch Aufsichtsratsmitglieder in die Haftung geraten können.

3. Die wichtigsten Leistungen im Überblick:

  • Rechtsschutzfunktion: Die D&O Versicherung übernimmt die juristische Prüfung von Ansprüchen und wehrt unbegründete Klagen gegen Aufsichtsräte ab.
  • Kostenschutz: Versichert sind Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten – auch bei langwierigen Verfahren.
  • Schadensersatzzahlungen: Bei berechtigter Haftung werden die geforderten Beträge im Rahmen der Deckungssumme übernommen.
  • Nachhaftung: Ehemalige Aufsichtsräte sind für eine vertraglich definierte Zeit weiterhin abgesichert (oft 5 bis 10 Jahre).
  • Rückwärtsdeckung: Auch Pflichtverletzungen aus der Vergangenheit können abgedeckt sein, sofern sie bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren.
  • Mitversicherung von Organfunktionen in Tochtergesellschaften: Besonders wichtig bei Konzernstrukturen.
  • Erweiterter Schutz für interne Haftungsfälle (Innenhaftung) – z. B. gegenüber dem eigenen Unternehmen.

4. D&O Versicherung Aufsichtsrat: Bedeutung über klassische Gesellschaftsformen hinaus

Wenn von der D&O Versicherung für Aufsichtsräte die Rede ist, denken viele zunächst an Aktiengesellschaften. Tatsächlich aber erstreckt sich die Haftung von Aufsichtsgremien weit über diese Rechtsform hinaus. Auch in GmbHs mit Beirat oder Aufsichtsrat, Familienunternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen, Genossenschaften oder eingetragenen Vereinen existieren verantwortliche Gremien mit weitreichenden Überwachungspflichten – und entsprechendem persönlichem Haftungsrisiko.

Ein häufiger Irrtum: Wer „nur beratend“ tätig ist oder kein operatives Mandat innehat, sei automatisch aus der Verantwortung. Das Gegenteil ist der Fall: Auch beratende, kontrollierende oder mitzeichnende Gremienmitglieder können zivil- und strafrechtlich in die Haftung genommen werden, wenn ihnen eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird. Das betrifft z. B. unzureichende Kontrolle der Geschäftsführung, unterlassene Hinweise auf wirtschaftliche Schieflagen oder das Nichtmelden von Unregelmäßigkeiten.

Eine professionelle D&O Versicherung Aufsichtsrat schützt nicht nur vor finanziellen Folgen, sondern auch vor Reputationsverlust, Ermittlungsverfahren und langwierigen Auseinandersetzungen – gerade in Organisationen mit öffentlichkeitswirksamem Bezug wie Stiftungen, sozialen Trägern oder Umweltvereinen. Entscheidend ist dabei, dass der Versicherungsschutz nicht auf Kapitalgesellschaften beschränkt ist, sondern auch für ehrenamtliche oder nicht operative Mandate individuell angepasst werden kann.

5. ESG, CSR & Compliance: D&O Versicherung Aufsichtsrat unter neuen Anforderungen

Die Erwartungen an Aufsichtsräte gehen längst über die klassische Kontrolle betriebswirtschaftlicher Kennzahlen hinaus. Durch gesetzliche und gesellschaftliche Entwicklungen wird der Handlungsrahmen von Kontrollorganen kontinuierlich erweitert. Besonders relevant: der Bereich ESG – Environmental, Social, Governance.

Aufsichtsgremien sind zunehmend dafür verantwortlich, zu prüfen, ob das Unternehmen seinen Nachhaltigkeitspflichten, sozialen Standards und Governance-Vorgaben gerecht wird. Das umfasst z. B.:

  • die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung
  • die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • die Prüfung von Menschenrechts- und Umweltstandards in der Lieferkette
  • die Kontrolle unternehmerischer Sorgfaltspflichten bei ESG-Risiken
  • sowie die Beachtung von Whistleblowing-, Antikorruptions- und Datenschutzrichtlinien

Versäumnisse in diesen Bereichen können zu persönlichen Haftungsansprüchen führen – etwa durch Shareholder-Klagen, Verbandsbeschwerden oder staatliche Aufsichtsbehörden. Eine moderne D&O Versicherung für Aufsichtsräte sollte daher unbedingt auch diese neuen Risikofelder abdecken. Viele Versicherer bieten mittlerweile Erweiterungen für ESG-bezogene Pflichten – allerdings ist die Qualität dieser Bausteine sehr unterschiedlich.

6. Worauf sollten Aufsichtsräte beim Abschluss einer D&O Versicherung achten?

Die richtige D&O Versicherung für Aufsichtsräte entscheidet im Ernstfall darüber, ob persönlicher Schutz besteht – oder nicht. Denn nicht jede Police deckt automatisch die realen Haftungsrisiken eines Aufsichtsratsmitglieds ab. Deshalb ist es essenziell, beim Abschluss auf folgende Punkte zu achten:

  • Ausreichende Deckungssumme: Die Versicherungssumme sollte zur Größe und Risikostruktur des Unternehmens passen – inklusive etwaiger Tochtergesellschaften und Auslandstätigkeiten. Eine Unterdeckung kann im Ernstfall schnell zu einer privaten Haftungslücke führen. In der Regel sollten mindestens 1 Mio. Euro vereinbart sein, bei größeren Unternehmen deutlich mehr.
  • Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit: Viele Versicherer schließen grobe Fahrlässigkeit aus – etwa bei unterlassener Kontrolle. Das kann problematisch werden, da gerade Aufsichtsräte für Versäumnisse haften. Eine leistungsstarke D&O Police sollte diesen Ausschluss vermeiden oder klar einschränken.
  • Rückwärtsdeckung: Pflichtverletzungen werden oft erst Jahre später entdeckt – etwa nach einem Wechsel im Gremium. Die Police sollte rückwirkenden Schutz für bereits begonnene Mandate bieten. Achten Sie auf einen klar definierten Zeitraum, der mindestens das Mandatsbeginn-Datum umfasst.
  • Nachhaftung: Auch nach dem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat drohen Haftungsrisiken. Gute Verträge beinhalten eine Nachhaftung von mindestens fünf, besser zehn Jahren. So sind auch spätere Vorwürfe aus der Amtszeit abgedeckt.
  • Mitversicherung von Nebentätigkeiten: Viele Aufsichtsräte sind in mehreren Funktionen tätig – z. B. in Tochtergesellschaften, Beiräten oder internationalen Gremien. Diese Tätigkeiten sollten explizit mitversichert sein, um Deckungslücken zu vermeiden.
  • Klare Regelung bei Tochtergesellschaften: Ist der Aufsichtsrat auch für Organe innerhalb von Tochterunternehmen verantwortlich, sollte dies eindeutig im Versicherungsvertrag abgebildet sein.
  • Verständliche Vertragsbedingungen: Der Versicherungsvertrag sollte eine klare Sprache verwenden. Insbesondere Selbstbehalte, Meldefristen und Ausschlüsse müssen nachvollziehbar formuliert sein, um im Schadensfall nicht zur Stolperfalle zu werden.

🔎 Tipp: Lassen Sie Ihre D&O-Versicherung regelmäßig prüfen - vor allem bei Unternehmensveränderungen wie Umstrukturierungen, Börsengängen, Wechsel in der Geschäftsführung oder neuen Beteiligungsstrukturen. So stellen Sie sicher, dass Ihr persönlicher Schutz immer aktuell bleibt.

7. Zusätzliche Fallstricke in D&O-Verträgen

Neben den bereits genannten Punkten gibt es weitere Vertragsinhalte, die Aufsichtsräte kennen und prüfen sollten:

  • Deliktausschlüsse: Der Versicherungsschutz entfällt häufig bei bestimmten Vergehen wie Insiderhandel, vorsätzlicher Untreue oder Wettbewerbsverstößen. Gerade in regulierten Branchen kann das zu kritischen Deckungslücken führen.
  • Begrenzung der Innenhaftung: Manche Policen beschränken den Schutz bei Ansprüchen durch das eigene Unternehmen. Diese sogenannte Innenhaftung ist für Aufsichtsräte jedoch besonders relevant, da viele Klagen aus dem Unternehmen selbst kommen – z. B. durch neue Vorstände oder Insolvenzverwalter.
  • „Claims-made“-Prinzip ohne Nachmeldefrist: Wird ein Schaden nicht innerhalb der Vertragslaufzeit gemeldet, entfällt der Versicherungsschutz. Ohne ausreichende Nachmeldefrist kann das bei verzögert entdeckten Pflichtverletzungen problematisch werden.

8. Warum STC bei D&O Versicherung Aufsichtsrat?

Gerade bei komplexen Organfunktionen wie dem Aufsichtsrat ist es essenziell, dass die D&O-Versicherung individuell auf das konkrete Mandat und die Gesellschaftsstruktur abgestimmt wird. Standardlösungen reichen hier nicht aus – zu groß ist die Gefahr, dass im Ernstfall entscheidende Risiken nicht abgedeckt sind.

STC Versicherungsmakler bietet Ihnen eine unabhängige und rechtssichere Beratung auf höchstem Niveau. Durch unser Netzwerk aus spezialisierten Juristen und Experten für Unternehmenshaftung analysieren wir Ihre individuelle Haftungssituation – und gestalten den Versicherungsschutz so, dass Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite stehen. Besonders bei Unternehmen mit komplexer Konzernstruktur, Auslandstätigkeit oder ESG-Verantwortung profitieren Sie von unserer spezialisierten Erfahrung.

💬 „Viele Policen sehen auf den ersten Blick umfassend aus – doch im Ernstfall entscheidet das Kleingedruckte. Wir bei STC prüfen nicht nur Bedingungen, sondern denken aus Sicht der Haftung. Das schützt nicht nur Ihr Mandat, sondern auch Ihre Reputation.“
— Dr. iur. Dennis Sturm L.L.M., Gründer & Geschäftsführer STC

✔️ Persönlicher Ansprechpartner mit Expertise in Aufsichtsrat-Haftung
✔️ Analyse von Unternehmensstruktur und Satzung
✔️ Beratung zu Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und ESG-Risiken
✔️ Zugang zu Sonderkonditionen und Spezialkonzepten führender Versicherer
✔️ Inklusive regelmäßiger Policen-Checks bei Unternehmensveränderungen

Schreiben Sie uns Ihre Nachricht und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort von uns.
02663 97995-0
info@stc-makler.de
Kontakt aufnehmen

Ihr Ansprechpartner, vor allem im Schadenfall

Wir von STC wissen, dass Ihre Zeit ein wertvolles Gut ist und nicht in aufwendigen Diskussionen mit Versicherungsunternehmen verbraucht werden sollte. Als alleiniger Ansprechpartner übernehmen wir daher sämtliche Bearbeitungsschritte im Versicherungsmanagement und verhandeln Konditionen, Rahmenverträge sowie gesonderte Klauseln, sodass Sie sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren können.
7.500 zufriedene Kunden
juristisches Know-How
ortsunabhängige Beratung

Wir unterstützen Sie in allen Lebenslagen

Sicher - Transparent - Clever
Zum Kontaktformular
© Jacob Lund, stock.adobe.com © NDABCREATIVITY, stock.adobe.com, © Drazen, stock.adobe.com, © Phimwilai, stock.adobe.com
© 2014-2024 STC GmbH
magnifiercrossmenuCookie Consent mit Real Cookie Banner