Aufsichtsräte üben eine bedeutende Kontrollfunktion in Unternehmen aus. Sie überwachen die Geschäftsführung, beurteilen wirtschaftliche Entscheidungen und sind dafür verantwortlich, Risiken frühzeitig zu erkennen. Bei Pflichtverletzungen können sie jedoch selbst ins Visier geraten – und das mit weitreichenden Konsequenzen. Denn: Aufsichtsräte haften unter Umständen mit ihrem privaten Vermögen. Die D&O-Versicherung wurde entwickelt, um dieses Risiko abzufedern. Sie bietet gezielten Schutz vor finanziellen Ansprüchen, die aus der Organverantwortung resultieren.
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability) ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Organmitglieder. Sie greift, wenn gegen Aufsichtsräte Schadensersatzforderungen erhoben werden – beispielsweise, weil sie Kontrollpflichten verletzt oder wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen mitgetragen haben. Sie dient sowohl der Absicherung der betroffenen Personen als auch dem Schutz der Unternehmensreputation.
Gesetzliche Grundlage: § 116 AktG Gemäß § 116 Aktiengesetz gelten für Aufsichtsräte dieselben Sorgfaltspflichten wie für Vorstände. Ein Verstöß gegen diese Pflicht kann schnell zu einer persönlichen Haftung führen. Besonders heikel sind Situationen, in denen Aufsichtsräte:
Die Rechtsprechung zeigt: Auch bei unterlassener Handlung kann eine Haftung entstehen.
Ein prominentes Beispiel ist der Wirecard-Skandal: Auch hier geriet der Aufsichtsrat in die Kritik, weil er offenbar seiner Kontrollfunktion nicht ausreichend nachkam. Die Klärung solcher Fälle zeigt, wie schnell auch Aufsichtsratsmitglieder in die Haftung geraten können.
Wenn von der D&O Versicherung für Aufsichtsräte die Rede ist, denken viele zunächst an Aktiengesellschaften. Tatsächlich aber erstreckt sich die Haftung von Aufsichtsgremien weit über diese Rechtsform hinaus. Auch in GmbHs mit Beirat oder Aufsichtsrat, Familienunternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Stiftungen, Genossenschaften oder eingetragenen Vereinen existieren verantwortliche Gremien mit weitreichenden Überwachungspflichten – und entsprechendem persönlichem Haftungsrisiko.
Ein häufiger Irrtum: Wer „nur beratend“ tätig ist oder kein operatives Mandat innehat, sei automatisch aus der Verantwortung. Das Gegenteil ist der Fall: Auch beratende, kontrollierende oder mitzeichnende Gremienmitglieder können zivil- und strafrechtlich in die Haftung genommen werden, wenn ihnen eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird. Das betrifft z. B. unzureichende Kontrolle der Geschäftsführung, unterlassene Hinweise auf wirtschaftliche Schieflagen oder das Nichtmelden von Unregelmäßigkeiten.
Eine professionelle D&O Versicherung Aufsichtsrat schützt nicht nur vor finanziellen Folgen, sondern auch vor Reputationsverlust, Ermittlungsverfahren und langwierigen Auseinandersetzungen – gerade in Organisationen mit öffentlichkeitswirksamem Bezug wie Stiftungen, sozialen Trägern oder Umweltvereinen. Entscheidend ist dabei, dass der Versicherungsschutz nicht auf Kapitalgesellschaften beschränkt ist, sondern auch für ehrenamtliche oder nicht operative Mandate individuell angepasst werden kann.
Die Erwartungen an Aufsichtsräte gehen längst über die klassische Kontrolle betriebswirtschaftlicher Kennzahlen hinaus. Durch gesetzliche und gesellschaftliche Entwicklungen wird der Handlungsrahmen von Kontrollorganen kontinuierlich erweitert. Besonders relevant: der Bereich ESG – Environmental, Social, Governance.
Aufsichtsgremien sind zunehmend dafür verantwortlich, zu prüfen, ob das Unternehmen seinen Nachhaltigkeitspflichten, sozialen Standards und Governance-Vorgaben gerecht wird. Das umfasst z. B.:
Versäumnisse in diesen Bereichen können zu persönlichen Haftungsansprüchen führen – etwa durch Shareholder-Klagen, Verbandsbeschwerden oder staatliche Aufsichtsbehörden. Eine moderne D&O Versicherung für Aufsichtsräte sollte daher unbedingt auch diese neuen Risikofelder abdecken. Viele Versicherer bieten mittlerweile Erweiterungen für ESG-bezogene Pflichten – allerdings ist die Qualität dieser Bausteine sehr unterschiedlich.
Die richtige D&O Versicherung für Aufsichtsräte entscheidet im Ernstfall darüber, ob persönlicher Schutz besteht – oder nicht. Denn nicht jede Police deckt automatisch die realen Haftungsrisiken eines Aufsichtsratsmitglieds ab. Deshalb ist es essenziell, beim Abschluss auf folgende Punkte zu achten:
🔎 Tipp: Lassen Sie Ihre D&O-Versicherung regelmäßig prüfen - vor allem bei Unternehmensveränderungen wie Umstrukturierungen, Börsengängen, Wechsel in der Geschäftsführung oder neuen Beteiligungsstrukturen. So stellen Sie sicher, dass Ihr persönlicher Schutz immer aktuell bleibt.
Neben den bereits genannten Punkten gibt es weitere Vertragsinhalte, die Aufsichtsräte kennen und prüfen sollten:
Gerade bei komplexen Organfunktionen wie dem Aufsichtsrat ist es essenziell, dass die D&O-Versicherung individuell auf das konkrete Mandat und die Gesellschaftsstruktur abgestimmt wird. Standardlösungen reichen hier nicht aus – zu groß ist die Gefahr, dass im Ernstfall entscheidende Risiken nicht abgedeckt sind.
STC Versicherungsmakler bietet Ihnen eine unabhängige und rechtssichere Beratung auf höchstem Niveau. Durch unser Netzwerk aus spezialisierten Juristen und Experten für Unternehmenshaftung analysieren wir Ihre individuelle Haftungssituation – und gestalten den Versicherungsschutz so, dass Sie im Ernstfall auf der sicheren Seite stehen. Besonders bei Unternehmen mit komplexer Konzernstruktur, Auslandstätigkeit oder ESG-Verantwortung profitieren Sie von unserer spezialisierten Erfahrung.
💬 „Viele Policen sehen auf den ersten Blick umfassend aus – doch im Ernstfall entscheidet das Kleingedruckte. Wir bei STC prüfen nicht nur Bedingungen, sondern denken aus Sicht der Haftung. Das schützt nicht nur Ihr Mandat, sondern auch Ihre Reputation.“
— Dr. iur. Dennis Sturm L.L.M., Gründer & Geschäftsführer STC
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