Viele Betriebe haben immer noch mit den Folgen der finanziellen Schäden zu kämpfen. Die Betriebsschließungen sind Folge des Corona-Virus. Gerade Gastronomien und Hotels hatten es nicht leicht, weil die Behörden mit einer so genannten Allgemeinverfügung die Betriebe schließen lassen haben. Viele Betriebe wollen daher auf die in jahrelanger gezahlten Betriebsschließungsversicherung inklusive angeschlossener Restaurationsbetriebe zurückgreifen. Doch Versicherer stellen sich quer. Die Entschädigung der Versicherungsunternehmen beläuft sich auf „kulanterweise“ 15 Prozent des versicherten Tagesumsatzes. Denn die Betriebsschließungen seien nicht mitversichert und nur bestimme Corona-Fälle im Betrieb versichert. Die sogenannte „Bayrische Lösung“ wurde von verschiedenen Versicherungsgesellschaften ins Leben gerufen. Aber den Betrieben mit abgeschlossener Absicherung stehen doch eine 100-prozentige Übernahme der Kosten für die Betriebsschließung zu?
Was es damit auf sich hat und wie Versicherungsunternehmen mit der Bayrischen Lösung versuchen, die Zahlungen zu umgehen, wird innerhalb des Onlineartikels der DHZ (09.06.2020) vom Autor Markus Rieksmeier diskutiert. Dabei informiert STC-Experte Dennis Sturm, dass es auch positive Versicherungsgesellschaften gibt, die eine vollständige Übernahme der Kosten bei Betriebsschließung gewährleisten.