In China führten der Ausbruch und die rasante Ausbreitung des Coronavirus bereits zu zahlreichen Betriebsschließungen. Die wirtschaftlichen Folgen spüren vor allem international agierende Unternehmen. Wer haftet für derartige Ertragsausfälle und wie können Sie sich für die Zukunft absichern? Eine Betriebsschließungsversicherung ist die beste Lösung – was es dabei zu beachten gibt, zeigt STC.
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Das neuartige Virus wird offiziell SARS- CoV-2 genannt. Dieses Virus kann zu einem schweren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündungen führen. Vor allem Menschen, die ein schwaches Immunsystem haben und an chronischen Erkrankungen leiden, sind gefährdet.
Die chinesischen Behörden zählen aktuell mehr als 78.000 Infizierte sowie 2.700 Todesfälle. Auch hierzulande ist das Coronavirus bereits präsent, wobei sich die Anzahl Betroffener noch im zweistelligen Bereich bewegt. Wie hoch, die aktuelle Anzahl der bestätigten Fälle pro Land ist, können Sie hier einsehen.
Die Welthandelsorganisation (im folgenden WHO genannt) hat ein sechsstufiges Pandemie-Warnsystem entwickelt: Doch was besagen die einzelnen Stufen?
Um die Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung zu schützen, lässt die chinesische Regierung die betroffenen Betriebe schließen. In zahlreichen Provinzen werden die Industriefabriken gestoppt oder laufen erst langsam wieder an. Rund 90% der Exporte und mehr als 80% des nationalen Bruttoinlandprodukts (BIP) entfallen auf diese Regionen. Das hat zur Folge, dass die chinesische Wirtschaft zunehmend abschwächt.
Da China, als weltgrößter Exporteur, ein wichtiger Lieferant von Konsumgütern, Vorprodukten und Maschinen ist, spüren auch die Auslandsmärkte massive Einschnitte in der Wertschöpfungskette. Weitere Informationen zu den Auswirkungen des Virus auf die Weltwirtschaft, finden Sie hier.
Der Ausbruch des Coronavirus kann somit auch das wirtschaftliche Wachstum in Deutschland abschwächen. Dies zeigen aktuelle Berechnungen des deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo). Die starke Abhängigkeit deutscher Unternehmen gegenüber chinesischen Mitarbeitern oder Zulieferern spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Risiken sind:
Über unsere Unternehmensberatung STC Risk Consulting, beraten wir gezielt Unternehmen zur Umsetzung eines entsprechenden Risikomanagements.
Auch deutsche Unternehmer müssen sich unter Umständen mit dem Gedanken einer Betriebsschließung anfreunden. Betriebe, die in der Lebensmittelverarbeitung tätig sind, gelten als besonders gefährdet. Dazu zählen vor allem auch der Handel und das verarbeitende Gewerbe (Bäckereien, Brauereien, Hotels und Metzgereien, Systemgastronomie aber auch Supermärkte uvm.).
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Da das Coronavirus bereits Deutschland erreicht hat, kann eine mögliche neue Absicherung wie ein zu versicherndes Haus wirken, welches bereits brennt. Viele Versicherer haben sich daher bereits aus dem Markt zurückgezogen.
Betriebe, die eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, können aber auf umfangreichen Versicherungsschutz hoffen, sofern diese nach den jeweiligen Bedingungswerken eingeschlossen ist.
Wichtig zu wissen ist, dass…
Die Pflicht zur namentlichen Meldung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes wird auf den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie den Tod in Bezug auf eine Infektion ausgedehnt, die durch das erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretene neuartige Coronavirus („2019-nCoV") hervorgerufen wird. 2Dem Gesundheitsamt ist in Abweichung von § 8 Absatz 3 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung in Bezug auf die in Satz 1 genannte Krankheit auch dann zu melden, wenn der Verdacht bereits gemeldet wurde. 3Dem Gesundheitsamt ist auch zu melden, wenn sich der Verdacht einer Infektion nach Satz 1 nicht bestätigt. - CorViMV
Der Versicherungsschutz baut größtenteils auf der Kostenerstattung auf, die sich an den zu versichernden Tageslimits orientiert. Des Weiteren ist es möglich eine Sachentschädigung, z.B. für wegzuwerfende Waren einzuschließen.
Deutsche Betriebe, die abhängig von Lieferanten/ Zulieferern und auch Abnehmern aus China, Italien oder anderen sehr stark betroffenen Staaten sind, können vermutlich nicht für die daraus resultierenden Ertragsausfälle abgesichert werden. Erst- und Rückversicherer sehen sich hierbei von hohen, im Risiko nicht abschätzbaren Risiken- die Annahmepolitik etwaiger Versicherungen ist daher aktuell sehr stark eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen.
Wenn Ihr Betrieb von der Gesundheitsbehörde wegen einer Infektionsgefahr geschlossen wird, sichern Sie mit einer Betriebsschließungsversicherung:
Eine sehr aktuelle Aufarbeitung zu diesem Thema kann in ganz unterschiedlichen Formaten und über externe Quellen eingeholt werden. Gerne listen wir Ihnen nachfolgend einige dieser Seiten auf:
Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen kann STC hier nicht final beantworten- gerne verweisen wir bei möglichen Fragen aber an einen unserer Kooperationsanwälte.
Anmerkung STC: Leider ist zum jetzigen Stand (Mitte März) das Fenster der abzusichernden Branchen noch einmal sehr stark geschmolzen. Lediglich in wenigen Berufsbranchen (z.B. Heilweisen, jedoch mit großen Einschränkungen) bieten Versicherer noch sehr vereinzelt und selektiv Versicherungsschutz an.
Haben Sie Fragen oder wünschen sich ein individuelles Angebot? Die Experten von STC beraten Sie gern – füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.