




Bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages bestehen bestimmte Obliegenheiten auf Seiten des Versicherungsnehmers. Zu ihnen zählt die sogenannte Anzeigepflicht. Ausdruck der Anzeigepflicht ist, dass der Versicherungsnehmer alle Fragen des Versicherers bei Vertragsschluss beantwortet muss. Beispielsweise müssen im Rahmen dieser Obliegenheit alle Fragen bezüglich etwaige Vorerkrankungen bei Antragstellung einer Lebensversicherung beantwortet werden. Sollten sich die bei Vertragsschluss bestandenen Gegebenheiten einmal ändern, muss der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherer melden.
Eine weitere vorvertragliche Obliegenheit ist es, dass der Versicherungsnehmer nicht eigenhändig eine Gefahrenerhöhung vornehmen darf. Sollte eine Gefahrenerhöhung unvermeidlich sein, so muss er diese jedenfalls melden. Eine Gefahrenerhöhung ist dann anzunehmen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts oder die Höhe des potenziellen Schadens erheblich gestiegen ist. Meldet der Versicherungsnehmer eine solche Gefahrenerhöhung nicht an den Versicherer, spricht man von einer schuldhaften Obliegenheitsverletzung. In einem solchen Fall kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Dies bedeutet auch, dass der Versicherer im Schadensfall nicht leisten muss. Erfolgt die Nichtmeldung an den Versicherer jedoch im Zusammenhang mit einer unbeabsichtigten Gefahrenerhöhung, spricht man von einer nicht schuldhaften Obliegenheitsverletzung. In diesem Fall kann der Versicherer den Vertrag „nur“ innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme kündigen.
Auch bestehen Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages. Zu diesen Obliegenheiten gehört vor allem die pünktliche und regelmäßige Beitragszahlung des Versicherungsnehmers. Aber auch gehört zu diesen Obliegenheiten die Anzeigepflicht im Versicherungsfall und die Mitwirkungspflicht. Insbesondere die Anzeigepflicht ist im Schadensfall sehr wichtig. Wie viel Zeit der Kunde tatsächlich für eine Anzeige hat, ist im Versicherungsvertrag geregelt.
Nach der Mitwirkungspflicht darf der Versicherungsnehmer die Feststellung der Schadenhöhe nicht behindern. Dies beinhaltet auch das zum Beispiel beschädigte Gegenstände nicht beseitigt werden sollen. Ziel dabei ist, dass die Schadenstelle unverändert bleiben soll.
Eine weitere Obliegenheit ist die sogenannte Schadenminderungspflicht. Der Versicherungsnehmer ist also verpflichtet den Schaden so gering wie nur möglich zu halten. Zum Beispiel sollte man bei bei einem Autounfall das Warndreieck aufstellen. Außerdem darf der Versicherungsnehmer im Schadensfall keine falschen Angaben treffen. Bei bewusst falschen, unvollständigen oder versäumten Angaben droht ebenfalls eine Obliegenheitsverletzung. Konsequenzen können dann sein, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder im schlimmsten Fall gar nicht auszahlt.
Schäden entstehen oftmals durch menschliches Versagen. Schäden entstehen nämlich nicht einfach so. Insbesondere in der Sachversicherung finden sich daher besondere Obliegenheiten zur Vermeidung von Schäden oder zur Schadensminderung. Der Versicherungsnehmer sollte daher sogenannte Sicherheitsvorschriften in seinen Betrieb integrieren, um eine vollständige Regulierung im Schadenfall zu erhalten.
Folgende drei Dinge sind bei der Etablierung von Sicherheitsvorschriften von zentraler Bedeutung:
Kennen Sie die wesentlichen Schutzmaßnahmen und Vorschriften.
Organisieren Sie Unternehmen sinnvoll und verantwortungsvoll. Eine Verteilung von klaren Aufgaben und Verantwortlichkeiten ist dabei von besonderer Bedeutung.
Auch die Schulung von Mitarbeitern ist für den Erfolg von Schutzvorschriften unvermeidlich. Auch sollte eine Kontrolle und Dokumentation der jeweiligen Maßnahme als Abrundung der Schutzvorschriften erfolgen. Diese können zu wertvollen Beweisen werden.
Die Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung hängen vor allem von dem Verschuldungsgrad des Versicherungsnehmers ab. Also ob und in welchem Maße der Versicherungsnehmer die Obliegenheitsverletzung selbst zu verantworten hat.
Liegt eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung vor, leistet die Versicherung grundsätzlich. Dem Versicherer steht dann jedoch die Möglichkeit zu, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Bei einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit muss die Versicherung grundsätzlich nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.
Wird eine Obliegenheit durch den Versicherungsnehmer bewusst verletzt, so liegt eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vor. Wirkt sich diese vorsätzliche Obliegenheitsverletzung direkt auf den Eintritt oder den Umfang des Schadens aus, so muss der Versicherer nicht leisten.
Sollte der Versicherungsnehmer dem Versicherer absichtlich Falschinformationen weiterleiten, liegt eine arglistige Täuschung vor. Die Rechtsfolgen für eine solche sind gravierend:
Das Ziel eines erfolgreichen Versicherungsvertrages sollte es immer sein, einen möglichst umfangreichen Schutz im Schadensfall zu gewährleisten. Dennoch kann es bis zur Regulierung zu einigen Schwierigkeiten kommen.
Unser Ziel ist es eine möglichst effiziente Schadensregulierung für unsere Kunden zu erzielen. Daher bieten wir STC Care an, damit Sie im Schadenfall nicht allein stehen. Alle weiteren Informationen, wie genau STC Care abläuft, erhalten Sie hier:




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016