Als Polizist, Lehrer oder auch Soldat repräsentieren Beamte den deutschen Staat. Daher nehmen sie in der Berufswelt eine ganz spezielle Rolle ein, die wiederum eine besondere Absicherung bedarf. Was als Flut von Informationen komplex und überfordernd wirkt, ist in Wahrheit jedoch recht simpel – STC erklärt Ihnen, worauf Sie während der einzelnen Schritte der Beamtenlaufbahn achten müssen. Die folgende Seite dient als Überblick zum Thema Beamtenlaufbahn im Allgemeinen, wünschen Sie gezielte Informationen zum Thema Versicherungen und Lehrer, Soldaten und Polizei folgen Sie den Links unten.
Die Beamtenlaufbahn gliedert sich in drei Etappen, die vor dem Ruhestand durchlaufen werden. Zu Beginn steht die Ausbildung, bzw. das Studium, welches als Grundlage dient. Ein Student gilt allerdings noch nicht als Beamtenanwärter, diesen Status erhalten Sie bspw. als Lehrer erst in Ihrem Referendariat.
Neben dem Werdegang und der Bezahlung ist auch der Versicherungsbedarf ein Differenzpunkt zu anderen Arbeitnehmern. Denn als Repräsentat gehen Sie eine Verantwortung ein, gegen die Sie sich speziell absichern müssen. Folgende Versicherungen sind daher allgemein als unabdingbar zu bezeichnen:
Unter vermögenswirksamen Leistungen ist eine staatlich geförderte Sparzulage zu verstehen. Dabei wird die Leistung des Arbeitgebers oder Dienstherrn in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeits- bzw. Tarifvertrag beschlossen. Diese Sparzulage steht auch Beamten und Richtern zu.
Wie ist der Anspruch geregelt?
Gemäß dem “Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit” stehen Beamten, Richtern sowie Berufssoldaten vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro pro Monat zu. Beschäftige in Teilzeit erhalten einen Anteil entsprechend ihrer Arbeitszeit. Liegen die Bezüge, Zulagen und Zuschläge eines Beamten in Vollzeitbeschäftigung unter 971,45 Euro, betragen die vermögenswirksamen Leistungen sogar bei 13,29 Euro pro Monat. Der Arbeitgeberanteil beträgt häufig ca. 40,- € im Monat.
Mögliche Anlageformen
Eine direkte Auszahlung der Vermögenswirksamen Leistungen auf das Konto ist nicht möglich. Daher muss zunächst ein passender Sparvertrag abgeschlossen werden. Aktuell sind diese Varianten, im Zusammenhang mit den VWL die populärsten:
Wenn der Staat Sie beim Sparen unterstützen will, sollten Sie dieses Angebot unbedingt warnehmen. Denn die Umwandlung des Arbeitgeberbeitrags in die Summe, die letztendlich in einen Sparvertrag fließt, ist mehr als profitabel. Welche Anlegeform am besten zu Ihrem Leben passt, erfahren Sie in einem Gespräch mit STC.
Sie sind Beamter oder gerade im Werdegang? Sie möchten wissen, welche Absicherung Sie brauchen oder haben Fragen zu Vertragsformen? Schicken Sie uns eine Anfrage, wir beraten Sie gerne – verständlich und kostenfrei.