




Zentrale Rolle in den Bedingungen zu jeder Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die sogenannte "Berufsunfähigkeitsklausel" - auch in der Form der speziell für Beamte entwickelte "Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel". Diese Klausel besagt im Allgemeinen, dass Versicherungsleistungen nur dann gewährt werden, wenn der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf in der Form auszuüben, wie er es vor dem Eintritt der Erkrankung tat. Die nähere Ausgestaltung und Formulierung kann von Versicherung zu Versicherung stark variieren, weshalb folgende Punkte bei der Wahl und dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten sind.
In vielen Berufen gibt es unterschiedliche Tätigkeiten, die auch unterschiedlich belastend sind. So kann es sein, dass ein Arzt aufgrund einer Erkrankung zwar nicht mehr operieren kann, aber dennoch in der Lage ist, als Praxisarzt weiterzuarbeiten. In einem solchen Fall würde die Berufsunfähigkeitsklausel verhindern, dass die Versicherungsleistungen gewährt werden, da der Arzt ja noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Es gibt jedoch auch Berufe, in denen es kaum Möglichkeiten gibt, die Tätigkeit an die gesundheitlichen Beeinträchtigungen anzupassen. In diesem Fall würde die Berufsunfähigkeitsklausel dafür sorgen, dass die Versicherungsleistungen gewährt werden, da der Versicherte tatsächlich nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
Eine wichtige Überlegung bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Definition der Berufsunfähigkeit selbst. Es gibt verschiedene Definitionen der Berufsunfähigkeit, die sich Versicherern in ihren Policen bedienen. Einige Versicherungen definieren sie als die Unfähigkeit, die Tätigkeiten des eigenen Berufs auszuführen. Andere Versicherungen verstehen darunter die Unfähigkeit, irgendeine Tätigkeit auszuführen, für die man qualifiziert ist. Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, welche Definition von Berufsunfähigkeit in der Versicherung verwendet wird. Dies kann Auswirkungen auf die im Falle des Eintritts einer Berufsunfähigkeit gewährten Leistungen haben.
Auch das sogenannte "Score-verfahren" gewinnt an Bedeutung. Darunter versteht man eine Methode, bei der die Versicherungsunternehmen das Risiko einer Berufsunfähigkeit bestimmen. Dies geschieht durch die Überprüfung von medizinischen Unterlagen und die Bewertung von Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand des Versicherten. Basierend auf diesen Bewertungen wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit eingestuft und die Prämien entsprechend angepasst.
Eine weitere wichtige Frage, die im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit oft auftaucht, ist die Frage der Beweislast. In der Regel trägt der Versicherte die Beweislast dafür, dass er tatsächlich berufsunfähig ist. Dies bedeutet, dass er nachweisen muss, dass er aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf in der Form auszuüben, wie er es vor dem Eintritt der Erkrankung tat. Hierbei kann es hilfreich sein, ärztliche Gutachten oder andere medizinische Unterlagen vorzulegen, um die Erkrankung zu belegen.
Es ist sehr wichtig, sich gründlich über die folgenden Bedingungen und Definitionen in der Police zu informieren, um sicherzustellen, dass die gewählte Versicherung die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Versicherten abdeckt.
Zunächst ist auf die Dauer der Leistungen ein Augenmerk zu legen. Einige Versicherungen bieten nur begrenzte Leistungen für einen bestimmten Zeitraum, während andere Versicherungen lebenslange Leistungen anbieten. Es ist wichtig, sich im Klaren darüber zu sein, welche Art von Leistungen die gewählte Versicherung bietet und ob diese den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Die Vereinbarung einer sogenannten „Nachversicherungsgarantie“ ermöglicht es dem Versicherten, seine Versicherungsumfänge im Laufe der Zeit zu ändern, um den Versicherungsvertrag seinen aktuellen Bedürfnisse und Anforderungen anzupassen. Dies kann insbesondere dann wichtig sein, wenn sich die berufliche oder gesundheitliche Situation des Versicherten im Laufe der Zeit verändert hat.
Des Weiteren ist die Art der gewährten Leistungen von ausschlaggebender Bedeutung. Die meisten Versicherungen gewähren eine Art von Kapitalleistung im Falle einer Berufsunfähigkeit, die verwendet werden kann, um die finanziellen Belastungen, die mit der Berufsunfähigkeit einhergehen, abzufedern. Einige Versicherungen bieten jedoch auch regelmäßige Rentenleistungen an, die über einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden, um die finanziellen Belastungen langfristig abzufedern. Es ist wichtig, sich im Klaren darüber zu sein, welche Art von Leistungen die gewählte Versicherung bietet und ob diese den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Eine Kapitalleistung kann beispielsweise schneller und flexibler verwendet werden, um die finanziellen Belastungen der Berufsunfähigkeit abzufedern. Demgegenüber können regelmäßige Rentenleistungen eine langfristige Absicherung anbieten.
Ein letzter Faktor zu berücksichtigen ist der Schutz der Privatsphäre. Es gibt Versicherungen, die medizinische Untersuchungen verlangen und/oder Informationen von Ärzten einholen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Privatsphäre des Versicherten zu schützen und dass die Versicherungsunternehmen die medizinischen Daten des Versicherten sicher und vertraulich behandeln.
Zu klären bleibt die Frage, ob die Besonderheiten des Berufs eines Vollzugsbeamten eine Modifizierung der Berufsunfähigkeitsversicherung gebieten.
Die Vollzugsdienstunfähigeit ist von der Berufsunfähigkeit abzugrenzen. Ein Vollzugsbeamter ist vollzugsdienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügt. Außerdem muss es nicht zu erwarten sein, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt. Dabei muss er jedoch nicht unbedingt in den Ruhestand entlassen, sondern kann auch in einen anderen Bereich versetzt werden. Von einer Berufsunfähigkeit spricht man, wenn der Versicherungsnehmer den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Eine Vollzugsdienstunfähigkeit ist dagegen schon gegeben, wenn zum Beispiel ein Polizeivollzugsbeamter den Abzugsfinger an der Schusshand nicht mehr ausreichend bewegen kann. Bei einer „reinen“ Berufsunfähigkeitsversicherung würde dies lediglich einer Einschränkung der Arbeitskraft von ungefähr fünf Prozent entsprechen.
Der Abschluss einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsklausel ist für Beamte im Vollzugsdienst nicht ausreichend. In den Leistungen des Versicherers muss explizit eine Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel enthalten sein. Erst dann sind auch Polizisten, Zoll- und JVA-Beamte abgesichert. Ohne diese Klausel ist man wie jeder Beamte ausschließlich für den Fall einer Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geschützt. Wenn nämlich ein Vollzugsbeamter nicht mehr vollzugsdiensfähig ist, greift eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung meistens noch nicht. Diese würde erst einspringen, wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf mindestens zu 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Der Schwellenwert für die Vollzugsdienstunfähigkeit liegt aber deutlich niedriger. Auch steht nicht jedem Vollzugsbeamten ein gesetzliches Ruhegehalt zu. Bei diesem kann es häufig dennoch zu großen Versorgungslücken kommen.
Die Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel ist gesondert mit dem Versicherer zu vereinbaren. Dann ist auch die vom Dienstherren festgestellte Vollzugsdienstunfähigkeit abgesichert. Manche Versicherer bieten spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Sie richten sich damit direkt an Vollzugsbeamte. In der Regel handelt es sich dabei um Polizeibeamte. Echte Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel erkennt man an den expliziten Vereinbarung von Leistungen ohne Einschränkung. Nur durch eine solche „echte“ Klausel ist dem Versicherten im Falle einer Vollzugsdienstunfähigkeit die festgelegte Rente garantiert. Im Gegenteil knüpfen „unechte“ Klausel die Auszahlung der versicherten Rente an Bedingungen, die man an eine Berufsunfähigkeit anlehnt. In ihrer besonderen Situation bieten Produkte mit unechten Klauseln Vollzugsbeamten nicht den benötigten Schutz.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Ausgestaltung und der Inhalt der Berufsunfähigkeitsklausel wichtige Elemente der Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Auch die Dauer der Leistungen und die Möglichkeit der Anpassung der Versicherungsumfänge mittels Nachversicherungsgarantie spielen eine gewichtige Rolle. Sie sollten bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung Berücksichtigung finden.
Vollzugsbeamte sollten sich auf jeden Fall mit einer Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel absichern, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den meisten Fällen nicht ausreicht. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prämien für Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel in der Regel höher sind als die Prämien für Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne diese Klausel. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass diese Versicherungen eine höhere Deckung bieten und daher ein höheres Risiko für die Versicherungsunternehmen darstellen.
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
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Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016