Für den deutschen Export ist sie ein wichtiges Förderungsinstrument: Die staatliche Exportkreditgarantie oder Hermesdeckung. Was genau es mit dieser Deckung auf sich hat und welche Unternehmen der Staat absichert, erfahren Sie hier.
Die Hermesdeckung ist im Wesentlichen eine Kredit- oder Lieferantenkreditversicherung für exportierende Unternehmen, die direkt vom deutschen Staat vergeben wird. Sie deckt Risiken ab, die Exportunternehmen beim Handel mit Unternehmen im Ausland eingehen: Wird ein Abnehmer zahlungsunfähig, kann das für Lieferanten große Verluste bedeuten – diese sichert die Exportkreditgarantie oder Hermesdeckung ab.
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Die Hermesdeckung funktioniert in ihren Grundzügen nicht viel anders als jede andere Versicherung: Der Versicherungsnehmer zahlt eine Prämie, um sein Risiko gewissermaßen an den Versicherer zu übertragen. Derjenige, der im Falle der Hermesdeckung das Risiko übernimmt, ist aber kein Versicherungsunternehmen, sondern der deutsche Staat.
Ein Großteil der praktischen Abwicklung liegt hierbei allerdings bei der Aktiengesellschaft Euler Hermes, die auch für den Namen der Versicherung verantwortlich ist. Hier werden die Deckungsentscheidungen vorbereitet, die dann verbindlich von Vertretern verschiedener Bundesministerien getroffen werden.
Zwar gibt es private Kreditversicherungen, die auch teilweise im Ausland greifen. Allerdings greifen diese Policen in aller Regel nicht in Entwicklungs- oder Schwellenländern. Gerade die sogenannten politischen Risiken – z.B. Krieg, Unruhen oder plötzliche Gesetzesänderungen – werden von den meisten privaten Versicherern nicht übernommen. In diesen Fällen greift die staatliche Absicherung. Das bedeutet im Klartext: Weil der deutsche Staat den Export ausbauen will, unterstützt er Unternehmen dabei, ihre Risiken zu minimieren.
Übrigens: Hierbei gilt das Prinzip „Privat vor Staat“. Das bedeutet: Wenn es für bestimmte Geschäfte eine private Absicherungsmöglichkeit gibt, wird vom Staat keine Garantie gewährt.
Etwa drei Viertel der Deckungsnehmer sind kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Die Hermesdeckung ist besonders für den Mittelstand interessant, da dieser beim Export oft erhebliche Risiken eingeht. Das Ziel der Hermesdeckung ist es, Geschäfte zu ermöglichen, die sonst für mittelständische Unternehmen zu riskant wären.
Die Hermesdeckung sichert sowohl Exporteure als auch finanzierende Banken gegen Zahlungsausfälle ab. Konkret leistet sie unter anderem in folgenden Fällen Ersatz:
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll nur einen Einblick in die Deckungsmöglichkeiten der Exportkreditgarantie ermöglichen. Eine vollständige Liste finden Sie z.B. auf www.agaportal.de.
So weit, so gut. Grundsätzlich stehen die Hermesdeckungen allen deutschen Exporteuren und Banken, die Exporte finanzieren, zur Verfügung. Aber wie läuft der Abschluss einer Exportkreditgarantie ab und welche Rolle spielt der deutsche Staat?
Über das Online-Portal myAGA können Unternehmen einen Antrag stellen, der dann von den Firmenberatern von Euler Hermes geprüft wird. Die Berater helfen auch im direkten Gespräch bei der Antragsstellung und können einschätzen, wie riskant ein Geschäft ist und wie gut die Chancen auf ein Zustandekommen der Deckung sind.
Die endgültige Entscheidung trifft dann der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Exportgarantien. Hier sitzen Vertreter der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie, Finanzen, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Auswärtigen Amtes. Wer von diesen Ministerien als förderungswürdig anerkannt wird, hat gute Chancen auf eine Hermesdeckung.
Zwei Faktoren sind bei der Entscheidung für oder gegen eine Deckung maßgeblich: Die Risikoanalyse und die Förderungswürdigkeit des Geschäfts.
Bei der Risikoanalyse spielen die Bonität des Landes, des Bestellers und etwaiger Sicherheitengeber eine Rolle. Ausschlaggebend ist die Frage, ob das Geschäft eine vernünftige Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf hat.
Als besonders förderungswürdig gelten kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Weiterhin wird geprüft, ob Ihr Geschäft neue Absatzmärkte erschließt und ob Nachhaltigkeitsstandards eingehalten werden. Zudem – schließlich geht es um deutsche Wirtschaftsförderung – finden der Anteil deutscher Wertschöpfung und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen Beachtung. Je nach Risikoeinstufung des Empfängerlandes und des Geschäftes selber wird die Prämie festgelegt. Üblich ist zudem eine Selbstbeteiligung von 5%.
Haben Sie noch Fragen oder sind sich nicht sicher, ob eine Hermesdeckung für Ihr Unternehmen infrage kommt? Kontaktieren Sie uns – schnell und unverbindlich.