

Wie verschiedene Modelle Sie gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft absichern.
Berufsunfähigkeit kann uns allen passieren. Nicht nur in risikoreichen, körperlichen Berufen, sondern auch in Bereichen, die „nur“ den Geist fordern, gibt es immer die Möglichkeit, dass wir unsere Tätigkeit nicht fortführen können. Je nachdem, welcher Berufsgruppe Sie angehören und ob Sie sich privat absichern, gibt es verschiedene Wege, für diesen Fall vorzusorgen. STC hat sie zusammengefasst.
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente um eine Absicherung, die der Staat denjenigen gewährt, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes voll oder teilweise erwerbsunfähig sind. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn ein Mensch nur noch drei oder weniger Stunden pro Tag arbeiten kann – eine teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass man zu Arbeit zwischen drei und sechs Stunden täglich in der Lage ist. Zu beachten ist hierbei, dass es – im Gegensatz zu der Berufsunfähigkeit – nicht darum geht, welchen Beruf Sie ausüben: Erlaubt es Ihr Gesundheitszustand, in einem Beruf weiterzuarbeiten, der nicht dem entspricht, den Sie vor der Erwerbsminderung hatten, so bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente. Klassische Beispiele hierfür wären Menschen, die eigentlich einen physischen Beruf gelernt haben (z.B. Maurer*innen, Tänzer*innen) und aufgrund gesundheitlicher Probleme auf weniger körperliche Stellen ausweichen müssen (Gutachter*innen, Trainer*innen).
Die Unfähigkeit zur Arbeit ist nicht die einzige Bedingung für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente. Es gibt zwei weitere wesentliche Voraussetzungen:
Vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Ausnahmen gelten u.a., wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben oder die Erwerbsminderung bis zu sechs Jahre nach Abschluss einer Ausbildung eintritt.
Innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Sie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben, z.B. als Teil eines Beschäftigungsverhältnisses.
Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ist, hängt – wie jede staatliche Rente – davon ab, wie viel Sie wie lange verdient haben. Aus Ihrem Einkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen in jedem gegebenen Jahr errechnet sich ein Faktor, der dann mit dem aktuellen Rentenwert (in 2020: 33,23 in Ost-, 34,19 in Westdeutschland) multipliziert wird. Weitere Einflüsse sind Ihr Alter bei Renteneintritt und die Art der Rente, die Sie beziehen. Bei teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie nur die halbe Rente. Diese soll vor allem dazu dienen, Menschen, die nur noch in Teilzeit arbeiten können, zu unterstützen.

In den kammerfähigen freien Berufen (z.B. Ärzt*innen, Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen,…) tritt an die Stelle der gesetzlichen Rente die Rente durch das Versorgungswerk. Im Gegensatz zur deutschen Rentenversicherung sind die Versorgungswerke recht frei in der Ausgestaltung ihrer Absicherungen und Produkte. Sie finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, die in Kapitalanlagen angelegt werden, und sind damit oft flexibler, wenn es darum geht, auf wirtschaftliche Schwankungen zu reagieren – dies bedeutet aber auch, dass die Rente, die Mitglieder erhalten, vom wirtschaftlichen Erfolg des Versorgungswerkes abhängt.
Noch strenger als in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlt das Versorgungswerk nur, wenn eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt (bei Ärzt*innen geht dies oft mit der Rückgabe der Approbation einher). Allerdings gelten nicht unbedingt die gleichen strikten Regeln wie in der GRV: Je nach Satzung gibt es keine oder kürzere Wartezeiten. Ohne teilweise Erwerbsminderungsrenten und mit nur geringfügig höheren Renten sind Versorgungswerk-Mitglieder kaum besser gestellt als gesetzlich Rentenversicherte. Genauere Informationen zu den Versorgungswerken finden Sie hier.
Falls ein*e Beamte*r aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig ist, die dienstlichen Pflichten gegenüber dem Dienstherrn zu erfüllen, gilt diese*r als dienstunfähig.
Nach dem Bundesbeamtengesetz gilt:

Wie sieht also die Versorgung bei Dienstunfähigkeit aus?
Beamte, Richter*innen und Berufssoldat*innen haben in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit zurückgelegt haben. Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf fallen in aller Regel nicht in diese Kategorie.
Die Höhe des Ruhegehalts errechnet sich auf Basis der Ruhegehaltsfähigen Bezüge, in der Regel das Grundgehalt der Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe, in der sich der Beamte zuletzt befunden hat. Diese werden zu einem Prozentsatz weitergezahlt, der sich wiederum aus der Anzahl der Dienstjahre und der Kennzahl 1,79375% errechnet. Der Prozentsatz beträgt mindestens 35 und höchstens 71,75%. Der Höchstsatz ist nach vierzig Jahren Dienstzeit erreicht.
Ruhegehaltsfähige Bezüge x (Dienstjahre x 1,79375%) = Ruhegehalt
Beispiel:
Camillas letzte Bezüge betrugen 5000€. Sie war dreißig Jahre verbeamtet, bevor sie dienstunfähig wurde. Ihr Ruhegehalt errechnet sich also wie folgt:
30 Dienstjahre x 1,79375% = 53,8125% ihrer ruhegehaltsfähigen Bezüge. Diese Zahl liegt über 35% und unter 71,75%, wird also zur Berechnung angesetzt.
Camilllas Ruhegehalt beträgt also:
53,8125% von 5000€ = 2.690,63€.
Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Einen Ruhegehaltsrechner, der auch Faktoren wie Versorgungsabschlag, Scheidung und die Art der Dienstunfähigkeit beachtet, finden Sie bei der Bayerischen Versorgungskammer.
Schon aus den Grundvoraussetzungen ergibt sich, dass das Ruhegehalt immer deutlich unter dem letzten bezogenen Gehalt liegt – im besten Fall bei 71,75%, im schlimmsten nur bei 35%. Je weniger Jahre ein*e Beamter*in gearbeitet hat, umso größer ist das Risiko, dass sich der eigene Lebensstandard bei Dienstunfähigkeit nicht halten lässt.
Eine Alternative bietet die sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung.
Eigentlich handelt es sich bei dem, was landläufig „Dienstunfähigkeitsversicherung“ genannt wird, lediglich um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Betrag, der bei Dienstunfähigkeit gezahlt wird, wird vertraglich festgelegt und dann, unabhängig von der abgeleisteten Dienstzeit, ausgezahlt. Der große Unterschied – und das, worauf Sie als Versicherungsnehmer achten sollten – ist die Dienstunfähigkeitsklausel: Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer*die Versicherungsnehmerin als Versicherungsberechtigt angesehen wird, sobald der Dienstherr ihn*sie als Dienstunfähig erklärt. Die Versicherung verzichtet also darauf, in diesem Fall eingehend zu prüfen, ob eine mindestens 50%-ige Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese Klausel ist wichtig für Beamte, da eine Dienstunfähigkeit schon bei einem niedrigeren Grad an Berufsunfähigkeit möglich ist.
Besonders dann, wenn Sie früh berufsunfähig werden, aber selbst, wenn Sie viele Jahre gearbeitet haben, müssen Sie damit rechnen, dass die Hilfe, die Sie vom Staat bekommen, deutlich unter dem liegt, was Sie durch Ihre Arbeitskraft zuvor erwirtschaftet haben. Hinzu kommt, dass die entsprechenden Renten oft undurchsichtig und schwer zu berechnen sind – unvorhergesehene Probleme können also immer auftreten. Eine Möglichkeit, sich hier Planungssicherheit zu verschaffen, ist eine private Absicherung. Je nachdem, welcher Berufsgruppe Sie angehören und wie lange Sie schon im Arbeitsleben stehen, gibt es hier verschiedenste Anbieter. STC hilft Ihnen gern bei der Auswahl der richtigen Police. Kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder über unser Kontaktformular – kostenlos und unverbindlich.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016