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Die Arztklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum sie nur mit den richtigen Formulierungen wirklich schützt
Laura Meyer
Stand: 
Mai 31, 2025
-
4 min
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Das Wichtigste in Kürze

Präzise Formulierung der Arztklausel: Eine klare Arztklausel schützt nur, wenn sie genau festlegt, welche Tätigkeiten als „ärztlich“ gelten und bei welchen Einschränkungen Leistungen gezahlt werden.
Vermeidung von pauschalen Klauseln: Pauschale Formulierungen können den Schutz verwässern. Ärzte müssen auch bei Teilausfällen oder veränderten Tätigkeiten abgesichert bleiben.
Schutz bei Teilausfällen und verwandten Tätigkeiten: Die Klausel sollte sicherstellen, dass auch bei gesundheitlichen Einschränkungen, die den Arzt in verwandte Tätigkeiten wie Beratung oder Forschung wechseln lassen, der Versicherungsschutz nicht entfällt.

Für Ärztinnen und Ärzte ist ihre Arbeitskraft das Fundament ihrer Existenz – sowohl emotional als auch finanziell. Ein Ausfall durch Krankheit oder Unfall kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt vor den finanziellen Folgen. Doch gerade bei Ärzten reicht der Standardschutz oft nicht aus. Eine spezielle Regelung, die Arztklausel, wird hierbei zur entscheidenden Stellschraube.

Was viele nicht wissen: Die Arztklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet nur dann echten Schutz, wenn sie präzise und individuell formuliert ist. Unklare oder pauschale Formulierungen können im Leistungsfall dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt – obwohl der Arzt seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen kann.

1. Was ist die Arztklausel?

Die Arztklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine vertragliche Zusatzregelung, die auf die besonderen Anforderungen und Tätigkeiten von Ärzten zugeschnitten ist. Sie definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt als berufsunfähig gilt und welche Tätigkeiten versichert sind.

Sie wird insbesondere in folgenden Situationen relevant:

  • Der Arzt kann seine bisherige ärztliche Tätigkeit (z. B. operieren) nicht mehr ausüben.
  • Er wechselt in einen anderen medizinischen Bereich (z. B. Beratung, Lehre).
  • Der Versicherer versucht, dies als „weiterhin beruflich tätig“ zu interpretieren – und verweigert die Leistung.

Die Arztklausel schützt also davor, dass der Versicherer eine „Restverwertbarkeit“ der Arbeitskraft geltend macht und den Anspruch ablehnt.

2. Warum ist die Formulierung so entscheidend?

Die Wirkung der Arztklausel hängt stark von ihrer sprachlichen Ausgestaltung ab. Eine unklare oder schwammige Formulierung kann zur Folge haben, dass der Schutz im Ernstfall nicht greift.

🔍 Beispiel:
Ein Orthopäde, der aufgrund einer chronischen Handerkrankung nicht mehr operieren kann, aber noch Diagnosen stellen oder Dokumentationen anfertigen kann, würde ohne klare Klausel womöglich keine Leistungen erhalten – da der Versicherer argumentieren könnte, dass noch eine „Tätigkeit im medizinischen Bereich“ ausgeübt wird.

3. Häufiger Fehler: Pauschale Klauseln

Standard-Klauseln lauten oft:

„Leistungspflicht besteht, wenn der Versicherte nicht mehr im zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein kann.“

Für Ärzte zu wenig! Denn sie üben oft mehrere Tätigkeiten parallel aus – z. B. Operationen, Diagnostik, Verwaltung, Forschung. Eine pauschale Klausel lässt offen, ob eine teilweise Ausübung noch als „beruflich tätig“ gilt.

Ergebnis: Der Schutz verwässert. Die Versicherung kann ablehnen.

4. Welche Formulierungen schützen wirklich?

Folgende Aspekte sollten verbindlich und schriftlich in der Arztklausel festgehalten sein:

4.1 Exakte Beschreibung der ärztlichen Tätigkeit

Die Klausel sollte nicht nur den Fachbereich benennen, sondern auch typische Tätigkeiten umfassen:

TätigkeitsfeldBeispiele
DiagnostikAnamnese, klinische Untersuchung
TherapieOP, manuelle Eingriffe, Medikation
Beratung & AufklärungPatientengespräche, Angehörigenarbeit
Verwaltung & OrganisationArztbriefe, Verwaltung medizinischer Daten
Forschung & LehreStudienleitung, Unterrichten von PJlern

4.2 Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen

Gerade in chirurgischen Fächern kann eine Einschränkung der Feinmotorik oder der Belastbarkeit bedeuten, dass Kernaufgaben nicht mehr ausführbar sind. Die Klausel muss klar regeln: Auch Teilausfälle oder Einschränkungen, die bestimmte Tätigkeiten unmöglich machen, führen zur Leistungspflicht.

4.3 Verwandte Tätigkeiten nicht automatisch als Ersatz bewerten

Ein Arzt, der in eine weniger belastende Position wechselt (z. B. Gutachter, Medizininformatik, Pharmabranche), sollte nicht automatisch als „nicht berufsunfähig“ gelten. Hier braucht es die klare Formulierung:

„Eine Ausübung verwandter medizinischer Tätigkeiten gilt nicht als Fortführung des bisherigen Berufs im Sinne dieser Versicherung.“

4.4 Kein Verweis auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

🔎 Wichtig: Die Arztklausel darf nicht zulassen, dass der Versicherer auf andere Berufe oder Tätigkeiten außerhalb des Medizinbereichs verweist (wie es bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oft der Fall ist).

5. Formulierungsbeispiele Arztklausel Berufsunfähigkeitsversicherung

5.1 Gute (empfehlenswerte) Formulierungen:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, ihre zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit – so wie sie konkret ausgestaltet war – zu mindestens 50 % auszuüben.“

Warum gut:
Diese Formulierung bezieht sich auf die konkrete Ausgestaltung der ärztlichen Tätigkeit. Es wird nicht auf abstrakte Berufsbilder oder den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen.

„Maßgeblich ist die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausprägung – unabhängig davon, ob medizinische Tätigkeiten in anderen Bereichen noch möglich sind.“

Warum gut:
Der Fokus liegt auf der zuletzt konkret ausgeübten Tätigkeit – nicht auf generellen Fähigkeiten oder theoretischen Möglichkeiten.

5.2 Kritische oder problematische Formulierungen:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben kann.“

Warum schlecht:
Zu pauschal. Ein Arzt könnte theoretisch noch in einem Labor arbeiten oder wissenschaftlich tätig sein – und würde trotz erheblicher Einschränkung keine Leistungen erhalten.

„Leistungspflicht besteht nur, wenn der Arzt in keinem medizinischen Berufsfeld mehr tätig sein kann.“

Warum schlecht:
Diese Klausel verwischt die Grenze zur Erwerbsunfähigkeit. Sie verlangt, dass jede Form medizinischer Tätigkeit ausgeschlossen sein muss – unrealistisch und nicht fair.

6. Was passiert ohne präzise Arztklausel?

Ohne eine saubere Formulierung sind Ärztinnen und Ärzte im Leistungsfall auf die Auslegung des Versicherers angewiesen – mit ungewissem Ausgang. Viele Betroffene erleben dann im Ernstfall Enttäuschungen, langwierige Gutachten und finanzielle Belastungen.

💬 „Die Arztklausel ist kein Luxus, sondern die Lebensader jeder BU-Absicherung für Mediziner. Wer sich hier auf Standardformulierungen verlässt, riskiert den Totalverlust seiner Existenzabsicherung.“
Dr. iur. Dennis Sturm, LL.M., Gründer und Geschäftsführer STC

7. Fazit zur Arztklausel Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Arztklausel BU Versicherung ist einer der wichtigsten Bestandteile Ihrer Absicherung – aber nur, wenn sie juristisch sauber und berufsbezogen formuliert ist. Lassen Sie Ihre BU-Police im Zweifel professionell prüfen und achten Sie auf die Details:

✔ Klare Definition ärztlicher Tätigkeiten
✔ Schutz bei Teilausfall
✔ Kein Automatismus bei beruflicher Umorientierung
✔ Kein Verweis auf andere Berufe

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Als spezialisierter Versicherungsmakler mit Fokus auf Heilberufe prüfen wir Ihre Police auf Lücken und bieten Ihnen individuelle Absicherungslösungen – ohne Kleingedrucktes.

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