




Auch unbenannte Gefahren werden von Versicherern gedeckt. Während die Einbeziehung unbenannter Gefahren in die industriellen Versicherung der Standardfall darstellt, ist deren Deckung in der Absicherung für Privatkunden immer noch der absolute Ausnahmefall. Die sogenannte “All Risk Deckung” ist bei privaten Versicherungen häufig als ein zubuchbares Bonusprodukt anzusehen. Sie stellt zumeist das größte Leistungspaket eines jeden Versicherers, das nur gegen beträchtliche Erhöhung der Versicherungsprämie angeboten wird dar. Anzutreffen ist die Absicherungsform vor allem in den Sachversicherungen, also der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
Typisch für die Allgefahrendeckung ist die Verwendung einer sog. “Generalklausel”, wonach Schäden aus jeglichen Ursachen deckt werden. Diese Klausel regelt den Versicherungsfall und den Umfang der versicherten Schäden. An den Eintritt des versicherten Schadens in Bezug auf Zeitpunkt, Ort, Interesse und Sache werden im Anschluss bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unbenannte Gefahren sind versicherungstechnisch von den so genannten benannten Gefahren (named-perils) abzugrenzen, die einzeln im Vertrag aufzuführen und zu definieren sind. Bei der Allgefahrendeckung fehlt es meistens die enumerative Benennung der gedeckten Gefahren. Das geltende Prinzip lautet: „Alles ist versichert, was nicht anderweitig versichert werden kann oder explizit ausgeschlossen ist.“
Auf den ersten Blick handelt es sich um eine sehr weitreichende Deckung. Gleichwohl hat auch sie ihre Grenzen, die sich zum einen aus der individuellen Risikobeschreibung selbst und im Übrigen aus den vereinbarten Risikoausschlüssen ergeben.
In der Regel leistet der Versicherer nach seinen allgemeinen Versicherungsbedingungen Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein „unmittelbar von außen her einwirkendes Ereignis“ zerstört oder beschädigt werden. Diese Einschränkung schließt solche Schadensursachen aus, die auf einem inneren, betriebsinternen Vorgang beruhen. Vor allem in den technischen Versicherungszweigen sollen so Schäden durch Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler oder Materialfehler aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden. Demzufolge ist eine bedingungsmäßige Zerstörung oder Beschädigung von vornherein nicht gegeben, wenn lediglich ein ursprünglich vorhandener Mangel – mit oder ohne Substanzveränderung – offenkundig wurde.
Die All Risk Deckung ist die Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen.
Um den Begriff der “Allgefahrenversicherung” nicht mit dem einer “Allschadenversicherung” zu verwechseln, erfasst der Versicherungsschutz regelmäßig nicht jeden Schaden, gleich aus welcher Ursache. Einbezogen wird nur die „unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung“ einer versicherten Sache. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können. Es schadet dabei nur grob fahrlässige Unkenntnis. Diese berechtigt den Versicherer dazu, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Der Deckungsumfang einer Allgefahrenversicherung wird primär durch die verwendete Definition des Versicherungsfalles begrenzt. Hinzutreten oft zahlreiche Aufzählungen der Schadenursachen und Gefahren. Da alle externen Gefahren gedeckt sind, haben Aufzählungen genannter Gefahren allerdings einen lediglich beispielhaften Charakter. Dies ergibt sich in der Regel durch den die Auflistung einleitenden Wortlaut „insbesondere“. Hiermit ist dem Versicherungsnehmer lediglich der Überblick über den Umfang der Versicherung zu erleichtern.
Auf sekundärer Ebene wird die Allgefahrendeckung durch die Anzahl und der Reichweite der explizit und abschließend zu vereinbarenden Ausschlusstatbestände eingegrenzt. Dabei ist die Klausel über den Risikoausschluss zugunsten des Versicherungsnehmers eng auszulegen. Dies erfordert ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise. Die Darlegungs- und Beweislast für die bedingungsmäßigen Voraussetzungen des Ausschlusses liegen auf Seiten des Versicherers.
Für diese Versicherung besteht keine Konditionenempfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ältere Klauseln listen eine Reihe von konkret benannten und im Anschluss definierten Gefahren auf. Da es aber auf die Begriffsdefinitionen der beispielhaft aufgelisteten Gefahren letztlich nicht ankommt, beschränken sich neuere Klauseln auf die Festlegung der Voraussetzungen für eine Deckung der unbenannten Gefahren. Beispiele:
Enge Klausel :
„Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache zerstört oder beschädigt werden, z. B. Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Anprall von Fahrzeugen, Rauch/Ruß, Sengschäden und Überschallknall.“
Weite Klausel:
„Wir leisten Entschädigung für versicherte Gebäude, die durch andere als gemäß §§ 1 bis 6 versicherbare Gefahren und Schäden unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden (Sachschäden).“
In den USA gibt es das sog. „Home Owners Police“ Modell inklusive einer Allgefahrendeckung im Haushaltsbereich schon seit der 1950er Jahren. Das Produkt “all risk insurance“ ist also schon längst auf dem Markt etabliert. In Deutschland hat sich dieses Modell nicht wirklich durchgesetzt. Grund dafür dürfte ein ausgesprochenes “Anspruchsdenken” des deutschen Versicherungsnehmers sein. Während US-Amerikanische Versicherer wegen vergleichsweise geringwertigen Beschädigungen kaum einspringen müssen, ist in Deutschland die Anzahl der Schadensmeldungen in Privatversicherungen um einiges höher. Dies stellt sich für deutsche Versicherer als eine spürbare wirtschaftliche Hürde dar, Policen mit Allgefahrendeckung anzubieten. Unbenannte Gefahren sind eher im Rahmen einer “Add-on” Lösung versichert, die in erster Linie von sehr solventen Versicherungsnehmern mit einem gehobenen Leistungsanspruch gewählt wird.
Die Statistik zeigt, dass Versicherungsnehmer mit einer All Risk Deckung, öfter Schäden in erheblichem Umfang anmelden. Um Missbrauchs- und Betrugsfällen effektiv einzudämmen, sehen sich Versicherungsunternehmen nicht selten dazu gezwungen, das Produktangebot aufgrund der zu hohen Schadensquote einzustellen.
Unbenannte Gefahren müssen in ihrer möglichen Anzahl beschränkt werden. Großer Nachteil für Versicherer sind damit die Leistungsausschlüsse, die zwingend in der Police in einer aufwendigen und komplizierten Auflistung enthalten sind. Die große Anzahl an Ausschlüssen entspricht dieser der denkbaren Sachverhalte, die eintreten können. Da Lebensgeschehen oft unvorhersehbar und kompliziert sind, erfordert die Erfassung von möglichst vielen Ausschlüssen einen riesigen Arbeitsaufwand. Dabei ist das Ergebnis auch nicht sichergestellt, da sich mit der Zeit immer mehr neue Sachverhalte als relevant erweisen.
Was die Transparenz angeht, ist fraglich, ob eine All Risk Deckung gegenüber der Benennung einzelner Gefahren wirklich überlegen ist. Ob der Versicherungsnehmer über einen Ausschluss die Policendeckung überschreitet, oder über einen nicht vorhandenen Einschluss nicht in den Genuss der Deckung kommt, lässt sich pauschal nicht beantworten, sondern nur nach dem Einzelfall. Die Wahrscheinlichkeit über einen nicht vorhandenen Einschluss in den Genuss der Deckung überhaupt nicht reinzukommen, ist schon um einiges höher bei deutschen Versicherern, die traditionell die Einzelaufzählung vornehmen. Umso wichtiger sind die präzisen Ausschlüsse, da der Versicherer diese auch streng beweisen muss. Versicherungsnehmer genießen oftmals eine deutlich günstigere Stellung im Vertragsverhältnis.
Aus unserer Perspektive (die eines Maklers) zeigt sich, dass die Deckung unbenannter Gefahren von Hausratsversicherungen eher zu den teuren Produkten im Privatkundenbereich gehört, die von höherwertigen Hausartversicherern (und deren Tarifen) angeboten wird, und zwar eher für Besitzer von wertvollen Gegenständen (Schmuckstücke, Mobiliar, Kunst, etc.). Im gewerblichen und industriellen Bereich werden auch gemischte Varianten der entsprechenden Klausel eingesetzt. Versicherer arbeiten einerseits mit Ausschlüssen und auch mit sehr engen Einschlüssen. Die Einordnung des Schadensereignisses und die Verteilung der Beweislast bei der Allgefahrenversicherung sind also äußerst spannende Themen, die die Rechtsprechung mit etlichen Problemen bereichert haben.
Sollten Sie sich für den Abschluss einer Allgefahrenversicherung interessieren, setzen Sie sich gerne mit dem Team vom STC in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!







Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016