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Schneeräumpflicht: Haftung und Pflichten beim Winterdienst für Hausbesitzer

Winterdienst und Schneeräumung- wer ist verantwortlich und wer haftet im Schadenfall?
Laura Meyer
Stand: 
Januar 23, 2022
-
5 min
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Das Wichtigste in Kürze

Haftung bei Schneeräumpflicht: Klärung der Haftungsverhältnisse zwischen Eigentümern, Mietern und Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit Unfällen aufgrund nicht geräumter Wege.
Versicherungsschutz für Sicherheit: Betonung der Bedeutung geeigneter Versicherungen, wie Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Mietrechtsschutz, um finanzielle Risiken im Falle von Unfällen zu minimieren.
Beratung zur optimalen Versicherung: Nutzen Sie fachkundige Beratung, um die optimale Versicherungsdeckung zu wählen. Von Privathaftpflicht über Betriebshaftpflicht bis hin zu spezifischen Gewerbeversicherungen – sichern Sie sich umfassend ab.

Der Winter hält Einzug, und mit ihm kommen nicht nur idyllische Schneelandschaften, sondern auch die Pflicht zur Schneeräumung. Als erfahrener Versicherungsmakler wissen wir, dass die Schneeräumpflicht nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Haftung und den Versicherungsschutz von Hausbesitzern hat. In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die Haftungsfragen und Pflichten beim Winterdienst ein und zeigen auf, wie der richtige Versicherungsschutz dabei entscheidend ist.

1. Wer ist verantwortlich für die Schneeräumpflicht?

  1. Eigentümer von Privatgrundstücken: In der Regel sind Eigentümer von Privatgrundstücken für die Schneeräumung auf Gehwegen und Zufahrten verantwortlich. Dies gilt sowohl für private Wohnhäuser als auch für gewerbliche Grundstücke.
  2. Mieter und Pächter: In einigen Fällen können auch Mieter oder Pächter für die Schneeräumung zuständig sein. Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vermieter ab.
  3. Gewerbliche Flächen: Geschäftsinhaber und Unternehmen sind in der Regel dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor ihren Geschäften sicher geräumt und gestreut sind.

Was, wenn Sie verhindert sind?

Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen unvorhergesehenen Umständen verhindert sind, Ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen, können verschiedene Konsequenzen eintreten, abhängig von den örtlichen Gesetzen, Vorschriften und den individuellen Umständen. Hier sind einige mögliche Szenarien:

  1. Haftung für Unfälle: Wenn durch nicht geräumte Wege Unfälle verursacht werden und nachgewiesen werden kann, dass Sie Ihre Schneeräumpflicht vernachlässigt haben, könnten Sie haftbar gemacht werden. Dies könnte zu rechtlichen Konsequenzen und Schadenersatzforderungen führen.
  2. Strafen und Bußgelder: In einigen Regionen können Verstöße gegen die Schneeräumpflicht mit Geldbußen oder anderen Strafen geahndet werden. Diese können je nach Schwere des Verstoßes variieren.
  3. Rechtliche Schritte durch Nachbarn: Wenn Nachbarn aufgrund Ihrer Vernachlässigung Schaden erleiden, könnten sie rechtliche Schritte gegen Sie unternehmen. Eine Verletzung der Schneeräumpflicht könnte zu zivilrechtlichen Klagen führen.
  4. Behördliche Maßnahmen: Lokale Behörden könnten intervenieren und die Schneeräumung auf Kosten des Eigentümers durchführen lassen. Die entstehenden Kosten könnten Ihnen in Rechnung gestellt werden.
  5. Versicherungsansprüche: Falls Unfälle auf nicht geräumten Flächen passieren und Sie eine Haftpflichtversicherung haben, könnte diese in Anspruch genommen werden. Allerdings könnte die Versicherung Leistungen verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass die Vernachlässigung der Schneeräumpflicht grob fahrlässig war.

2. Gibt es Vorgaben zur Schneeräumung?

Ja, in vielen Regionen gibt es Vorgaben und gesetzliche Regelungen zur Schneeräumung. Diese Vorschriften variieren je nach Land, Bundesland oder Gemeinde. Hier sind einige allgemeine Aspekte, die in den meisten Fällen geregelt werden:

  1. Zeitliche Vorgaben: Oft gibt es genaue Zeitvorgaben, bis zu denen Schnee und Eis von Gehwegen und anderen öffentlichen Bereichen geräumt sein müssen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass bis 7:00 Uhr morgens geräumt sein muss.
  2. Räumpflicht für Gehwege: In vielen Regionen sind Grundstückseigentümer oder Mieter dazu verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Dies gilt insbesondere für Wege, die von Fußgängern stark frequentiert werden.
  3. Verwendung von Streumitteln: Es gibt häufig Vorschriften darüber, welche Streumittel verwendet werden dürfen und in welcher Menge. In einigen Gebieten ist der Einsatz von Streusalz aus Umweltgründen beschränkt.
  4. Haftungsregelungen: Gesetze können auch klären, wer im Falle von Unfällen auf nicht geräumten Wegen haftbar gemacht wird. Dies kann den Eigentümer des Grundstücks oder den Mieter betreffen.
  5. Pflichten für Gewerbetreibende: Geschäftsleute und Unternehmen haben oft zusätzliche Verantwortlichkeiten, insbesondere wenn sie über öffentliche Gehwege oder Parkplätze verfügen.

Es ist wichtig, sich über die örtlichen Vorschriften zu informieren, um rechtlichen Problemen und Strafen vorzubeugen. Dies kann auch dazu beitragen, die Sicherheit von Fußgängern und Verkehrsteilnehmern im Winter zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich bei den örtlichen Behörden oder Rechtsanwälten zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten, die auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort zutreffen.

3. Der Einsatz von professionellen Dienstleistern

Der Einsatz von professionellen Dienstleistern für die Schneeräumung kann eine effektive und zeitsparende Lösung sein, besonders wenn man selbst verhindert ist oder größere Flächen zu bewältigen hat. Eigentümer und Mieter können sicg auch darauf einigen, einen professionellen Dienstleister für die Schneeräumung beauftragen. Nur sollte dabei stets und dringend darauf geachtet werden, dass dessen Leistung ausreichend ist. Sonst kann die Haftbarkeit im Schadenfall auf die Auftragsgeber zurückgeführt werden.

Absetzen von Beiträgen

Es ist möglich, dass Eigentümer/ Mieter einen professionellen Dienstleister als „haushaltsnahe Dienstleistung“ absetzen können. Grundlage ist das Urteil vom 20.03.2014 VI R 53/12.

4. Wer haftet bei einem Unfall?

Wenn Sie als Mieter Ihre Schneeräumpflicht versäumt haben und es dadurch zu einem Unfall kam, kann die private Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzansprüche einspringen. Ebenfalls schützt diese Sie vor unberechtigten Schadensansprüchen. Ergänzend kann zudem unabhängig der Haftungsfrage und somit zusätzlich eine private Unfallversicherung eine vereinbarte Leistung zahlen.

Als Vermieter und können Sie sich gegen ein solches Risiko über eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht absichern.

Gewerbliche Flächeninhaber sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf dem versicherten Betriebsgelände entstehen. Das kann auch Unfälle aufgrund nicht geräumter Wege einschließen. Manchmal wird die Betriebshaftpflichtversicherung als Teil der Grundstückshaftpflichtversicherung betrachtet. Diese Versicherung schützt vor Haftungsansprüchen für Personen- und Sachschäden auf dem versicherten Grundstück, was auch die gewerblichen Flächen einschließen kann.

Wenn auf gewerblichen Flächen öffentliche Veranstaltungen stattfinden, könnte eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung notwendig sein. Diese deckt oft Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung und den Veranstaltungsort ab.

Doch wie auch in anderen Unfallbereichen, so gilt auch bei Schäden durch versäumten Winterdienst: Gibt es ein Mitverschulden (bspw. das Tragen von hohen, dünnen Absätzen im Winter), übernimmt der Mieter/ Eigentümer nicht die volle Haftung.
Von daher gilt eins: Seien Sie selbst auf die Witterungslage vorbereitet und verlassen Sie sich nicht auf garantiert geräumte Gehwege!

5. Ihr persönliches Angebot

Die Schneeräumpflicht im Winter ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch entscheidend für die Sicherheit von Fußgängern und Verkehrsteilnehmern. Als STC Versicherungsmakler empfehlen wir, nicht nur die rechtlichen Aspekte zu beachten, sondern auch die richtige Versicherung abzuschließen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Eine gut abgestimmte Haftpflichtversicherung kann im Winter dazu beitragen, dass Sie sich sorgenfrei am Schneeräumen beteiligen können.

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