Der Winter hält Einzug, und mit ihm kommen nicht nur idyllische Schneelandschaften, sondern auch die Pflicht zur Schneeräumung. Als erfahrener Versicherungsmakler wissen wir, dass die Schneeräumpflicht nicht nur gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Haftung und den Versicherungsschutz von Hausbesitzern hat. In diesem Artikel gehen wir detailliert auf die Haftungsfragen und Pflichten beim Winterdienst ein und zeigen auf, wie der richtige Versicherungsschutz dabei entscheidend ist.
Wenn Sie aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen unvorhergesehenen Umständen verhindert sind, Ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen, können verschiedene Konsequenzen eintreten, abhängig von den örtlichen Gesetzen, Vorschriften und den individuellen Umständen. Hier sind einige mögliche Szenarien:
Ja, in vielen Regionen gibt es Vorgaben und gesetzliche Regelungen zur Schneeräumung. Diese Vorschriften variieren je nach Land, Bundesland oder Gemeinde. Hier sind einige allgemeine Aspekte, die in den meisten Fällen geregelt werden:
Es ist wichtig, sich über die örtlichen Vorschriften zu informieren, um rechtlichen Problemen und Strafen vorzubeugen. Dies kann auch dazu beitragen, die Sicherheit von Fußgängern und Verkehrsteilnehmern im Winter zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich bei den örtlichen Behörden oder Rechtsanwälten zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten, die auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort zutreffen.
Der Einsatz von professionellen Dienstleistern für die Schneeräumung kann eine effektive und zeitsparende Lösung sein, besonders wenn man selbst verhindert ist oder größere Flächen zu bewältigen hat. Eigentümer und Mieter können sicg auch darauf einigen, einen professionellen Dienstleister für die Schneeräumung beauftragen. Nur sollte dabei stets und dringend darauf geachtet werden, dass dessen Leistung ausreichend ist. Sonst kann die Haftbarkeit im Schadenfall auf die Auftragsgeber zurückgeführt werden.
Es ist möglich, dass Eigentümer/ Mieter einen professionellen Dienstleister als „haushaltsnahe Dienstleistung“ absetzen können. Grundlage ist das Urteil vom 20.03.2014 VI R 53/12.
Wenn Sie als Mieter Ihre Schneeräumpflicht versäumt haben und es dadurch zu einem Unfall kam, kann die private Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzansprüche einspringen. Ebenfalls schützt diese Sie vor unberechtigten Schadensansprüchen. Ergänzend kann zudem unabhängig der Haftungsfrage und somit zusätzlich eine private Unfallversicherung eine vereinbarte Leistung zahlen.
Als Vermieter und können Sie sich gegen ein solches Risiko über eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht absichern.
Gewerbliche Flächeninhaber sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf dem versicherten Betriebsgelände entstehen. Das kann auch Unfälle aufgrund nicht geräumter Wege einschließen. Manchmal wird die Betriebshaftpflichtversicherung als Teil der Grundstückshaftpflichtversicherung betrachtet. Diese Versicherung schützt vor Haftungsansprüchen für Personen- und Sachschäden auf dem versicherten Grundstück, was auch die gewerblichen Flächen einschließen kann.
Wenn auf gewerblichen Flächen öffentliche Veranstaltungen stattfinden, könnte eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung notwendig sein. Diese deckt oft Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung und den Veranstaltungsort ab.
Doch wie auch in anderen Unfallbereichen, so gilt auch bei Schäden durch versäumten Winterdienst: Gibt es ein Mitverschulden (bspw. das Tragen von hohen, dünnen Absätzen im Winter), übernimmt der Mieter/ Eigentümer nicht die volle Haftung.
Von daher gilt eins: Seien Sie selbst auf die Witterungslage vorbereitet und verlassen Sie sich nicht auf garantiert geräumte Gehwege!
Die Schneeräumpflicht im Winter ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch entscheidend für die Sicherheit von Fußgängern und Verkehrsteilnehmern. Als STC Versicherungsmakler empfehlen wir, nicht nur die rechtlichen Aspekte zu beachten, sondern auch die richtige Versicherung abzuschließen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Eine gut abgestimmte Haftpflichtversicherung kann im Winter dazu beitragen, dass Sie sich sorgenfrei am Schneeräumen beteiligen können.