




Smart Home Systeme sind bereits auf dem Markt. Lebensmittel werden bei Bedarf vom Kühlschrank selbständig bestellt. Der Backofen lässt sich aus der Ferne mit dem Smartphone vorheizen. Das Kochfeld informiert, ob die Herdplatte noch an ist. Die Alarmanlage berichtet über offene Fenster, erfasst Bewegungen in der Wohnung und schickt Fotos und Videos dem Berechtigten. Durch diese technischen Innovationen entsteht für Gebäude- und Hausratversicherer die Herausforderung, sich durch Entwicklung neuer Tarifmodelle anzupassen und neue Probleme hinsichtlich der Durchführung von Versicherungsverträgen zu lösen.
Smart Home ist die Vernetzung verschiedenster Komponente im Hausrat, die im Rahmen einer Fernwartung abgerufen werden können. Obwohl Smart Home Systeme noch keine vollständige Vernetzung der Wohnung gewährleisten können, befindet sich die Technologie bereits in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase. Die schnelle Veränderung auf dem Markt hat mit sich völlig unbekannte Umstände gebracht, deren Berücksichtigung im Rahmen eines adäquaten Versicherungsschutzes unerlässlich ist.
Das Smart Home erhält Versicherungsschutz nicht grundsätzlich von der Wohngebäudeversicherung. Vielmehr ist jedes einzelne künstlich intelligente Gerät nach den allgemeinen Kriterien der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung zuzuordnen. Die Steuerungssoftware – das zentrale Element des vernetzten Zuhauses – wird allerdings weder von der Hausrat- noch von der Gebäudeversicherung geschützt. Beide Versicherungszweigen schließen den Schutz elektronisch gespeicherter Daten und Programme in den Versicherungsbedingungen aus. Allenfalls durch eine gesonderte Cyberversicherung lässt sich auch die Smart Home Software versichern.
Die Kommunikation zwischen mehreren künstlich intelligenten Endgeräten bietet Bewohnern größeren Komfort und mehr Sicherheit.
Mit zunehmender Vernetzung werden bestehende Risiken deutlich gemindert. Man denke etwa an einen Abschaltmechanismus, der in den meisten modernen Küchen- und Haushaltsgeräten mit eingebaut ist. Durch den Einsatz einer Monitoring Software kann etwa einen Riss in der Wasserleitung vor Eintritt eines Wasserschadens entdeckt und behoben werden. Vernetzte Haushaltsgeräte können also etwaigen Wartungsbedarf oder Fehlfunktionen selbst erkennen und melden. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit für technische Defekte, die eine häufige Ursache für Versicherungsfälle darstellen.
Das Smart Home ermöglicht es, Sicherungsobliegenheiten, die im Regelfall vom Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten zu erfüllen sind, ohne menschliches Zutun zu erfüllen. So sorgt zum Beispiel ein Smart Home Thermostat selbständig für eine perfekte Raumtemperatur. Es erfüllt damit die den Versicherungsnehmer treffende Obliegenheit zur Beheizung Kontrolle der Systeme in der kalten Jahreszeit. Ferner kann das Überwachungssystem die Obliegenheit zur Kontrolle nicht genutzter Gebäude oder Gebäudeteile selbständig übernehmen. Diese Obliegenheiten kann das Smart Home allerdings nur dann erfüllen, wenn es technisch dazu in der Lage ist. Es muss eine der menschlichen gleichwertige Kontrolle gewährleistet werden.
So vorteilhaft wie die Smart Home Technologie ist, ergeben sich daraus auch bisher komplett unbekannte Risiken. Dazu zählen mögliche Cyberangriffe und sonstige Gefahren im digitalen Umfeld. Diese können zum Versagen der an sich zuverlässigen Smart Home Einrichtung führen.
Eine Gefahrerhöhung (§ 23 VVG) ist eine nachträgliche Änderung der im Zeitpunkt der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers tatsächlich vorhandenen gefahrerheblichen Umstände. Diese Änderung macht den Eintritt eines Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher.
Die Erhöhung der versicherten Gefahr kann den Versicherer nach § 26 VVG von seiner Leistungspflicht teilweise oder gänzlich befreien. Hinzukommt sein Recht aus § 25 VVG zur entsprechenden Prämienerhöhung, sowie zur Kündigung des Versicherungsvertrages nach § 24 VVG.
Allein die Installation von der Smart Home Technik reicht nicht aus, um eine Gefahrerhöhung zu bejahen. Mit der Installation für das versicherte Objekt gehen zwar gänzlich neue, nämlich digitale Risiken einher – etwa Angriffe unbefugter Dritte. Diese werden aber dadurch kompensiert, dass verwandte herkömmliche Risiken wegfallen. So kann zum Beispiel eine smarte Zutrittskontrolle gehackt werden, dafür entfällt aber das Risiko des physischen Schlüsselverlustes oder Abhandenkommens. Auch der geminderte Wartungsbedarf und die Selbsterkennung von Fehlfunktionen bieten einen angemessenen Ausgleich für die innewohnenden Risiken der Smart Home Installation an.
Im Gegensatz kann die unsachgemäße Installation von Smart Home Anlagen eine Gefahrerhöhung begründen. Hardware, Netz und Programme des Smart Home Systems müssen mit den jeweiligen am Markt verfügbaren Sicherungsmitteln geschützt sein. Einzelne Komponente können erst dann als ausreichend gesichert angesehen werden, wenn die Steuerung des Smart Home Systems über ein eigenständiges Netzwerk erfolgt. Der Zugang muss verschlüsselt, mit einem eigenen, den modernen Sicherheitsstandards entsprechenden Passwort geschützt, und vom gewöhnlichen Internetzugang getrennt sein.
Des Weiteren ist eine unsachgemäße Absicherung anzunehmen, wenn die zum Smart Home gehörende Hardware dem physischen Zugriff Unbefugter preisgegeben wird. Dies ist etwa der Fall, wenn die Verkabelung oder Geräte im Außenbereich für Unbefugte zugänglich sind.
Unterlässt es der Versicherungsnehmer, die Absicherung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, tritt eine Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG ein. Grund dafür ist die fortlaufende Verstärkung der Gefahr für das versicherte Objekt: je mehr Zeit vergeht, umso weiter entwickelt sich das Instrumentarium für Cyberattacken. Dieser für digitale Gefahren charakteristische Zustand erfordert es, die unterbliebene Nachrüstung, etwa durch Nichtdurchführung von Softwareupdates, als subjektive Gefahrerhöhung einzustufen. Das Erfordernis einer ununterbrochenen Aktualisierung ist als Ausgleich dafür zu verstehen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vernetzung ein dynamisches und ständig wachsendes Risiko in den Versicherungsverhältnis einbringt.
Die von der Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit entwickelten Grundsätze gelten bei der Beurteilung von Schadensfällen mit digitalem Hintergrund entsprechend. Obwohl es zum sorglosen Umgang mit Passwörtern im Versicherungskontext keine Präzedenzfälle gibt, werden die zum Umgang mit physischen Einrichtungen geltenden § 81 VVG und § 276 BGB angewandt . Die Nichtänderung des Passworts in bestimmten zeitlichen Abschnitten, oder dessen achtlose Weitergabe an jeden beliebigen Dritten sind Verhaltensweisen, die unstreitig die Stufe der groben Fahrlässigkeit erreichen können. Im Gegensatz zu den Gefahren im Umgang mit physischen Sachen, sind Gefahrenquellen in der digitalen Welt für viele Versicherungsnehmer oftmals nicht so offenkundig. Mit der zunehmenden Digitalisierung des Alltags und dem steigenden Allgemeinwissen zur Anwendung neuer Technologien, werden aber strengere Anforderungen dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer zu stellen sein, auf dessen Kenntnisse und Fähigkeiten es im Rahmen der Beurteilung grob fahrlässigen Verhaltens ankommt.
Die haushaltsübliche Digitalisierung im Rahmen der fortschreitenden technischen Entwicklung ist ein Risiko, das der Versicherer tragen muss. Daraus folgt aber für Versicherer die Frage nach einer künftig drohenden Existenzgefährdung. Wenn nämlich die Technologie so weit fortschreitet, dass Risiken minimiert, oder gar ausgeschlossen werden, würde damit auch das Bedürfnis nach einer Sachversicherung wegfallen. Wenngleich Smart Home Systeme noch nicht so ausgereift sind, um eine ernsthafte Bedarfsminderung auf dem Versicherungsmarkt bewirken zu können, ist es jetzt schon für Versicherer wichtig, die Vermarktung und Ausgestaltung ihrer Produkte der neuen Perspektive anzupassen. Dafür müssen Versicherer spezielle Versicherungstarife in Gebäude- und Hausratsversicherung schaffen, die auf einen Wohnraum mit „intelligenter“ Haustechnik abgestimmt sind.
Dabei sollen sämtliche Versicherungsnehmer mitgenommen werden. Es sind nicht nur die Bedürfnisse von denjenigen mit digitaler Affinität zu berücksichtigen, sondern auch von Versicherungsnehmern mit einem eher „analogen“ Lebensstil. So ist etwa bei der Schaffung einer Klausel, die den Versicherungsnehmer zur sorgfältigen Auswahl eines Zugangspassworts für das Smart Home System verpflichtet, gleichsam strenge Anforderungen zu stellen, ohne den Versicherungsnehmer zu überlasten.
Bei Hausratsversicherungen im Privatkundenbereich ist die Tendenz spürbar, Cybergefahren – wie Phishing, Pharming und ähnliche – in Versicherungspolicen mit einzubeziehen. Spezielle Cyberversicherungen haben sich im gewerblichen Bereich mittlerweile als Produkt etabliert, während für die Privatversicherung deren Angebot noch eher bescheiden ist.
Smart Home Systeme bieten Versicherern Potential zur Entwicklung neuer, spezieller Tarifmodelle und werfen zugleich vertragsrechtliche Fragen für bereits bestehende Versicherungsverhältnisse auf.
Ein mit der Hausvernetzung eng zusammenhängendes Thema ist die Anwendung und Versicherung moderner Schließsysteme (z.B. Haustüre, Garagentore und Fenster, die sich mit digitaler Technologie bedienen lassen). Diese gewinnen immer mehr an versicherungsrechtliche Relevanz, da sie den Zugang zu den versicherten Sachen ermöglichen und ein beachtliches Gefahrenpotential haben.
Sollten Sie als Versicherungsnehmer oder Versicherer Fragen zum Thema Versicherungsschutz des Smart Home Systems haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen.






Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016