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Steuer-Optimierung für Privatpersonen

So helfen Versicherungen, Steuern zu sparen.
Mario Hachemer
Stand: 
Oktober 13, 2024
-
3 min
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Das Wichtigste in Kürze

Eine der bekanntesten Methoden zur Steueroptimierung durch Versicherungen ist die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen.
Die Riester-Rente ist eine weitere Möglichkeit, durch Versicherungen Steuern zu sparen.
Wenn private Versicherungen einen beruflichen Bezug haben, können diese auch steuerlich absetzbar sein. Sie zählen dann nicht zu den Vorsorgeaufwendungen, sondern können im Rahmen von Werbungskosten geltend gemacht werden.

Für Privatpersonen bietet das deutsche Steuersystem zahlreiche Möglichkeiten, durch den gezielten Einsatz von Versicherungen die Steuerlast zu senken. Wer seine Finanzen strategisch plant und bestimmte Versicherungen abschließt, kann nicht nur für den Ernstfall vorsorgen, sondern auch Steuervorteile nutzen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Privatpersonen durch Versicherungen ihre Steuer optimieren können.

1. Vorsorgeaufwendungen: Absetzbarkeit von Beiträgen

Eine der bekanntesten Methoden zur Steuer-Optimierung durch Versicherungen ist die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen. Zu diesen Aufwendungen gehören unter anderem Beiträge zu:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Höhe der Absetzbarkeit hängt von der Art der Versicherung und den Beitragszahlungen ab.
    • Die Basisabsicherung ist vollständig absetzbar.
    • Hierzu gehören nicht: Beiträge für Zusatzleistungen. (Ersichtlich aus der jeweiligen Beitragsbescheinigung der Krankenversicherung oder Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers)
    • Von den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung werden pauschal 4% abgezogen (sog. Krankengeld)
  • Rentenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zu Rürup-Renten (Basisrenten) und berufsständische Versorgungswerke können ebenfalls als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Rürup-Rente ist besonders interessant, da ein hoher Anteil der Beiträge steuerlich abzugsfähig ist.
    • Absetzbarkeit ebenfalls begrenzt auf die Basisabsicherung.
    • Beachte: Höchstbetrag im Jahr 2024 beträgt 27.566,00€ pro Person und Jahr (dieser wird jährlich angepasst)
  • Private Versicherungen: Ebenfalls grundsätzlich steuerlich absetzbar sind gewisse private Versicherungen. Hierzu zählen unter anderem: Zusatzleistungen (im Rahmen der Krankenversicherung), Private Haftpflichtversicherung, Todesfallabsicherung, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
    • Diese Versicherungen gelten als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ und sind ebenfalls durch Höchstbeträge gedeckelt.
      Die Höchstbeträge liegen bei:
      • 2.800,00€ pro Jahr für Selbstständige
      • 1.900,00€ pro Jahr für Angestellte, Beamte und Rentner
    • Jedoch sind diese Prämien nur dem Grunde nach absetzbar. Es gibt nämlich eine Besonderheit. Die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung werden zu den hier genannten Höchstbeiträgen angerechnet. Die Folge ist, dass der Höchstbetrag oftmals bereits erreicht ist und eine Absetzbarkeit ins Leere läuft.
      Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

2. Riester-Rente: Staatliche Förderung und Steuervorteile

Die Riester-Rente ist eine weitere Möglichkeit, durch Versicherungen Steuern zu sparen. Riester-Renten gelten nämlich nicht als sogenannte Vorsorgeaufwendungen wie oben.
Hier profitieren Sparer von zwei Seiten:

  • Direkte Zulagen: Der Staat zahlt jährliche Zulagen, die direkt dem Riester-Vertrag gutgeschrieben werden. Diese Zulagen mindern die tatsächlichen Kosten für den Sparer.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Zusätzlich können die eigenen Beiträge zur Riester-Rente bis zu einer bestimmten Grenze als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies führt zu einer direkten Reduzierung der Steuerlast.
    Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zu 2.100,00€ im Jahr absetzbar.

3. Berufliche Versicherungen

Wenn private Versicherungen einen beruflichen Bezug haben, können diese auch steuerlich absetzbar sein. Sie zählen dann nicht zu den Vorsorgeaufwendungen, sondern können im Rahmen von Werbungskosten geltend gemacht werden.

Private Versicherungen, die oftmals einen beruflichen Bezug aufweisen, sind: private Unfallversicherungen, private Rechtsschutzversicherungen.
Um zu erfahren, wie hoch der berufliche Bezug innerhalb einer privaten Versicherung ist, kann der jeweilige Versicherer um Auskunft gebeten werden.

4. Wohngebäude- und Hausratversicherung: Keine direkte Absetzbarkeit, aber indirekte Vorteile

Im Gegensatz zu den zuvor genannten Versicherungen können Beiträge zu Wohngebäude- und Hausratversicherungen in der Regel nicht direkt von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings können Vermieter die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung für vermietete Immobilien als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben, wenn die Versicherung ausschließlich für das Mietobjekt geschlossen wurde. Dadurch wird der steuerpflichtige Gewinn aus Vermietung und Verpachtung reduziert.

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im Eigenheim können als Werbungskosten seit dem 01.01.2023 ebenfalls abziehbar sein. Aber nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der Arbeitnehmer kann zwischen den tatsächlich angefallenen Aufwendungen und einer Jahrespauschale wählen. Die Jahrespauschale wird jedoch angepasst, sofern das Arbeitszimmer nicht ganzjährig den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung darstellt.

5. Sonderfall: Kapitalbildende Lebensversicherungen

Kapitalbildende Lebensversicherungen bieten sowohl einen Versicherungsschutz als auch eine Sparfunktion. Bis 2004 abgeschlossene Verträge können unter bestimmten Voraussetzungen noch steuerlich geltend gemacht werden. Für Neuverträge gilt, dass die Erträge bei Auszahlung versteuert werden müssen, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Bedingungen, um von einer günstigeren Besteuerung zu profitieren.

Fazit: Steuer-Optimierung durch Versicherungen als Teil der Finanzplanung

Versicherungen sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Absicherung, sondern können auch ein effektives Mittel zur Steuer-Optimierung sein. Durch das gezielte Nutzen von steuerlich absetzbaren Versicherungen können Privatpersonen ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig für die Zukunft vorsorgen.

Eine fundierte Beratung durch STC kann dabei helfen, die besten Strategien zu entwickeln und alle steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen.

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