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Versicherungen für die Eigentumswohnung

So schützen Sie Ihre eigenen vier Wände.
Antonia Sophie Belz
Stand: 
September 6, 2023
-
5 min
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Das Wichtigste in Kürze

Entscheidend für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist die Frage, ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen möchten oder diese vermieten.
Einige Versicherungen werden durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zusammen getragen. So beispielsweise die Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Elementarschadenversicherung.
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, sollten Sie folgende Versicherungen beachten: eigenständige Grundbesitzerhaftpflicht, Rechtsschutzversicherung und ggf. eine Mietausfallversicherung. Wenn Sie Ihre Wohnung selbst bewohnen: Hausratsversicherung, private Haftpflichtversicherung und eine Rechtsschutzversicherung.

Sie haben den Schritt gewagt und in eine Eigentumswohnung investiert? Mit der Investition allein ist es nicht getan, jetzt gilt es diese auch ausreichend zu versichern. Ausreichender Versicherungsschutz ist wichtig, dass Ihnen Ihre Investition am Ende auch den gewünschten Nutzen und Ertrag bringt. Unvorhergesehene Ereignisse wie Rohrbrüche oder ähnliches sind nicht selten und die Sanierungskosten können schnell in die Höhe schießen.

STC informiert Sie deshalb über die wichtigsten Versicherungen rund um Ihre Eigentumswohnung.

Entscheidend für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist die Frage, ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen möchten oder diese vermieten.

1. Versicherungen durch die Wohnungsgemeinschaft (unabhängig von der Vermietung)

Einige Versicherungen werden durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zusammen getragen. Unter einer Wohnungseigentümergesellschaft versteht sich juristisch „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“.
Vereinfacht gesagt, werden Sie durch den Erwerb Ihrer Eigentumswohnung automatisch Teil der WEG. Durch den Kauf erwerben Sie nämlich auch Anteile an Gemeinschaftseigentum, wie bspw. Fassaden, Dach und Treppenhaus.
Für diese Gemeinschaftsgüter verwaltet auch die WEG selbst die Versicherungen. Ihr Anteil an der Versicherung bestimmt sich nach der Größe der Eigentumswohnung.

Die verpflichtenden Versicherungen für eine Eigentümergemeinschaft finden sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

1.1. Wohngebäudeversicherung (zusätzlich: Glasversicherung) (§ 19 II Nr.3 WEG)

Die Wohngebäudeversicherung wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft getragen, sprich jeder Wohnungseigentümer entrichtet seinen Anteil. Nicht jeder Eigentümer selbst muss eine solche abschließen, da es im Schadensfall sonst zu Streitigkeiten kommen könnte, welche Versicherung greift.
Durch die Wohngebäudeversicherung ist das Gemeinschaftseigentum versichert, aber auch die einzelnen Eigentumswohnungen.

Die Wohngebäudeversicherung dient der Absicherung von Sachschäden. Sie umfasst Schäden am Gebäude, den Wohnungen innerhalb des Gebäudes und an allen fest verbauten Gegenständen. Schäden die durch Feuer, Blitzschlag, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel. Leitungswasser und Überspannung entstanden sind.
Abgedeckt sind die Kosten für anfallende Reparaturen und gegebenenfalls der Wiederaufbau des Gebäudes.
Zusätzlich werden unmittelbare Folgeschäden wie bspw. Mietausfälle bis zu 12 Monaten getragen oder die Kosten für Aufräumarbeiten.

Beachten Sie allerdings die konkreten Versicherungsklauseln. Denn manchmal ist ein Versicherungsschutz bei Schäden durch grob fahrlässiges Handeln ausgeschlossen.

Die Wohngebäudeversicherung kann erweitert werden und Glasbruch miteingeschlossen werden. Im Rahmen der Glasbruchversicherung sind Sie gegen Glasbruch versichert, unabhängig von der Schadensursache.
Denn bei der reinen Wohngebäudeversicherung sind zum einen nur festverbaute Bestandteile abgesichert, sowie festverbaute Türen und Fenster. Zum anderen auch nur gegen die obengenannten Gefahren.

Zusätzlich kann über eine Versicherung der Photovoltaik- Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlage nachgedacht werden.

1.2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (§ 19 II Nr.3 WEG)

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist notwendig, um gegen Schäden an Dritten durch das Gemeinschaftseigentum abgesichert zu sein. Abgedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter.
Eigentümer einer Immobilie kommt eine Verkehrssicherungspflicht zu. Bedeutet, dass diese dafür Sorge tragen müssen, dass Dritte die Immobilie unbeschadet betreten können und an dieser vorbeilaufen können. Man denkt zum Beispiel an den klassischen Fall von Glatteis auf dem Gehweg vor dem Grundstück.

1.3. Elementarschadenversicherung

Eine Elementarschadenversicherung dient der Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um Elementarschäden.
Unter Elementarschäden verstehen sich durch Unwetter hervorgerufene Schäden, wie durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung oder Schneedruck.
Vor allem in Zeiten des Klimawandels ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll. Extremwettereignisse nehmen immer mehr zu und die finanziellen Folgen sind oft verheerend. Folgeschäden können oft das finanzielle Aus bedeuten. Sorgen Sie deshalb bereits mit einer Elementarschadenversicherung vor, hierzu rät auch der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE).

Die Wohngebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft kann um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.
Deshalb sollten Sie als Wohnungseigentümer überprüfen, ob eine solche besteht. Und gegebenenfalls in der Wohnungseigentümerversammlung ansprechen und die Verwaltung beauftragen sich Angebote einzuholen. Gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern können Sie sich dann für ein passendes Angebot entscheiden.

2. Versicherungen, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen

Welche Versicherungen sind zusätzlich notwendig, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen?

2.1. Hausratsversicherung

Eine Hausrechtsversicherung muss jeder Bewohner selbst abschließen. Durch eine Hausratsversicherung werden alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung abgesichert. Als Beispiel: Gebrauchsgegenstände wie Spülmaschine, Geschirr; Verbrauchsgegenstände; Wertsachen; Möbel und sonstige Gegenstände wie bpsw. Sportequipment. Die Hausratsversicherung greift bei Beschädigung Ihres Inventars durch: Leitungswasser, Sturm und Hagel, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Feuer, Überspannung und Vandalismus. Zusätzlich sind Sie gegen Einbruch und Diebstahl abgesichert. Im Falle einer Beschädigung oder Diebstahl ersetzt Ihnen die Versicherung den Neuwert der Gegenstände.

Wie bereits erwähnt, muss jeder Bewohner selbst diese Versicherung abschließen. Bewohnen Sie Ihre Eigentumswohnung nicht selbst, sondern vermieten Sie diese, liegt dies im Aufgabenfeld Ihres Mieters.
Sprich Sie müssen keine Hausratsversicherung für Ihren Mieter abschließen.

Zudem ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht für den Abschluss Ihrer Hausratsversicherung zuständig. Sie müssen diese selbst abschließen.
Wichtig ist es, dass Sie bei Abschluss der Versicherung Ihren Hausrat mit einer ausreichend deckenden Versicherungssumme versichern. So vermeiden Sie im Schadensfall das Risiko einer „Unterversicherung“.

2.2. Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein Allrounder-Paket und ein absolutes Muss. Entsteht durch Ihre Wohnung bei anderen Wohnungseigentümern ein Schaden oder werden Dritte durch Ihr Eigentum geschädigt, greift die private Haftpflichtversicherung.

2.3. Rechtsschutzversicherung

Auch eine Rechtsschutzversicherung ist durchaus sinnvoll. Denn wie das leider oft so ist, ist nicht immer alles Friedefreude Eierkuchen, wenn mehrere Personen ein Haus bewohnen. Auch innerhalb einer Eigentümergemeinschaft kann es zu Konflikten kommen.
Seien Sie hierauf mit einer Rechtsschutzversicherung vorbereitet. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten trägt diese Ihre Gerichts- und Anwaltskosten.

3. Versicherungen, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, müssen Sie Ihr Augenmerk auf andere Versicherungen setzen. Beispielsweise ist eine Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung dann nicht ausreichend.

3.1. Eigenständige Grundbesitzerhaftpflicht

Um gegen Schäden abgesichert zu sein, die durch Ihren Mieter an Dritten entstehen, bedarf es einer zusätzlichen Grundbesitzerhaftpflicht. Auch unabhängig davon, ob bereits eine solche im Rahmen der Eigentümergemeinschaft besteht. Denn die Grundbesitzerhaftpflicht der Eigentümergesellschaft sichert nur Schadensfälle durch das Gemeinschaftseigentum ab. Hierunter fällt Ihre private Eigentumswohnung nicht.
Als Eigentümer müssen Sie dafür Sorge tragen, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahren für Dritte ausgehen. Diese Pflicht können Sie auch nicht vollständig im Fall der Vermietung auf Ihren Mieter abwälzen. Der klassische Fall: Streupflicht im Winter. Natürlich können Sie Ihren Mieter beauftragen, im Winter Wege zu streuen. Kommt er dem jedoch nicht nach und Dritte verletzen sich, fällt dies auf Sie zurück. Denn die Verkehrssicherungspflicht lag bei Ihnen und zudem müssten Sie überprüfen, ob Ihr Mieter dieser Pflicht auch nachkommt.
In diesem Fall greift dann die eigenständige Grundbesitzerhaftpflicht.

3.2. Mietausfallversicherung

Eine Mietausfallversicherung spricht schon für sich. Durch diese schützen Sie sich vor Mietausfällen seitens Ihres Mieters.
Immer mehr hört man von Mietnomaden, die keine Miete zahlen oder Ihr Mieter verletzt sich und kann seinem Job nicht mehr nachgehen.
Durch die Mietausfallversicherung können Sie sich somit vor Einkommenseinbußen schützen.

3.3. Rechtsschutzversicherung

Auch im Falle einer Vermietung ist eine Rechtsschutzversicherung definitiv sinnvoll. Sie haben rechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Mieter, der die Miete nicht zahlt oder ähnliches.
Falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, sind die Rechtskosten durch diese Versicherung abgedeckt.

4. Fazit

Welche Versicherungen Sie benötigen, hängt von der Nutzung Ihrer Eigentumswohnung ab.
Seien Sie sich bewusst, dass Eigentum auch immer Verantwortung bedeutet. Und diese Verantwortung muss ausreichend abgesichert sein.
STC berät Sie gerne für Ihren individuellen Fall. Bei Fragen kontaktieren Sie STC über das Kontaktformular.

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