

Ob Unfall oder Krankheit - ein frühzeitiges Ausscheiden aus der Berufswelt kann jeden treffen. Damit Berufsunfähige nicht ganz ohne Geld dastehen, gibt es in Deutschland die Absicherungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber wann zahlt die überhaupt? Und wenn ja wie viel? STC klärt sie über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf.
Um einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihre ärztlichen Unterlagen und Gutachten müssen belegen, dass Sie nicht länger als sechs Stunden am Tag (teilweise Erwerbsminderung) beziehungsweise nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten können (volle Erwerbsminderung). Dies gilt nicht nur für Ihren erlernten Beruf, sondern für alle Jobs auf dem kompletten Arbeitsmarkt.
Sie müssen mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und in den in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre im Rahmen einer Beschäftigung oder Tätigkeit Pflichtbeiträge bezahlt haben. Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten.
Scheiden Sie frühzeitig durch Unfall oder Krankheit aus der Berufswelt aus, so zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen lang Ihr Gehalt weiter. Danach erhalten Sie bis zu 72 Wochen pro Krankheitsfall von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Mit dem Ende der 78. Woche endet auch die Zahlung des Krankengeldes. Dauert Ihre Krankheit länger an, so kommt eine Erwerbsminderungsrente für Sie in Frage. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung.
§ 43 SGB VI Teilweise Erwerbsminderung:
„Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“"
§ 43 SGB VI Volle Erwerbsminderung:
„Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“
Die Höhe der Rente ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
Beitragszeit und Beitragshöhe bestimmen die vorläufige Höhe der monatlichen Rente. Je nach Rentenart (Altersrente, volle Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung...) wird dieser Wert dann nochmals durch den Rentenartfaktor angepasst. Bei voller Erwerbsminderung beträgt er beispielsweise 1 , bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5.
Vorläufige Rentenhöhe: 750,- €
Rentenart: teilweise Erwerbsminderung
Endgültige Rentenhöhe: 750,-€ * 0,5 = 375,- €
Die Höhe der monatlichen vollen Erwerbsminderungsrente (brutto) können Sie Ihrer jährlichen Renteninformation entnehmen. Ebenso finden Sie dort den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Um die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu beantragen, müssen Sie beim entsprechenden Träger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund) einen Antrag stellen. Ein formloser Rentenantrag ist auch möglich, jedoch kann sich dadurch die Prüfung des Leistungsanspruchs in die Länge ziehen.
In der Regel verfügt der Rententräger über die wesentlichen Versicherungsunterlagen, es kann aber auch vorkommen, dass einzelne Nachweise (z.B. über Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildung) fehlen. Diese Unterlagen müssen dann zusätzlich bei der Antragsstellung eingereicht werden.
Des Weiteren überprüft die gesetzliche Rentenversicherung, ob die medizinische Notwendigkeit (siehe Punkt 1) gegeben ist. Der Rententräger ist berechtigt, neben den bereits eingereichten ärztlichen Berichten weitere ärztliche Gutachten anzufordern oder auch durch den sogenannten Vertrauensarzt erstellen zu lassen. Auf diesem Weg wird das Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt festgestellt.
Eine Ablehnung ist dann möglich, wenn die vorgeschriebenen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen oder die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids kann der Antragsteller einen Monat lang von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Bei erneuter Ablehnung können Sie eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen.
Nach maximal 3 Jahren muss die Erwerbsminderungsrente wiederholt beantragt werden.
Eine unbefristete Rente wird dann gewährt, wenn keine Verbesserung der Erwerbsminderung mehr absehbar ist. Davon ist nach 9 Jahren auszugehen (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
Eine geringfügige Beschäftigung ist ohne weiteres möglich. Übersteigt Ihr Gehalt die 450,- €-Grenze nicht, so müssen Sie keine Abzüge befürchten. Zweimal im Jahr darf das Monatseinkommen sogar bei 900,- € liegen. Sie sollten jedoch beachten, dass Ihre Arbeitszeiten 3 bzw. 6 Stunden nicht überschreiten.
Rentenleistungen müssen versteuert werden. Durch die Besteuerung reduziert sich die ohnehin geringe gesetzliche Versorgung. Wird der Grundfreibetrag aus dem Einkommensteuerrecht überschritten, so fallen Steuern auf die Erwerbsminderungsrente an. Die Steuerhöhe wird individuell ermittelt und hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer z.B. im Jahr 2015 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss 70% der Rente versteuern. Nur 30% bleiben steuerfrei. Der steuerpflichtige Anteil gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Ab dem Jahr 2040 muss die Rente komplett versteuert werden.
Die gesetzlichen Leistungen zur Arbeitskraftsicherung sind vorhanden, allerdings sind die Voraussetzungen schwer zu erreichen und die Höhe der möglichen Rente mangelhaft. Um sich gut gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abzusichern, ist eine private Vorsorge auf jeden Fall zu empfehlen. Welche Varianten der privaten Absicherung es gibt und welche für Sie in Fragen kommt, hängt ganz von Ihrer individuellen Situation ab.
STC hilft Ihnen dabei, das passende Vorsorgekonzept für Sie zu finden. Füllen Sie hierzu einfach das folgende Kontaktformular aus. Sie erhalten unverbindlich und kostenlos ein Angebot.




Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016