

Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Falls Sie sich zum Jahresende über eine Bonuszahlung, eine Gewinnausschüttung oder über finanzielle Reserven freuen dürfen, könnten Sie sich fragen, wie Sie diese eventuell steuermindernd investieren können? Eine rentable Alternative zur klassischen Geldanlage kann die Einzahlung in eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, sein.
Die Rürup-Rente ist eine ab dem Jahr 2005 staatlich subventionierte Basisrente. Durch die Einführung wollte der Gesetzgeber vor allem Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit geben, die spätere Rente durch staatliche Unterstützung anzuheben und so vor Altersarmut zu schützen. Aber anders als bei der Riester-Rente erfolgen bei der Rürup-Rente keinen direkten staatlichen Zulagen. Die Förderung erfolgt hier ausschließlich über Steuervorteile.
Die gezahlten Beiträge zum Aufbau der Rürup-Rente sind grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen abziehbar:
Weitere Informationen zum Abschluss einer Rürup-Rente finden Sie hier: Basis-Rente
Die gezahlten Beiträge zur Rürup-Rente können wie die Beiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung zum Zeitpunkt der Einzahlung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. So kann das zu versteuernde Einkommen gemindert werden.
Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes ist die Höhe des möglichen Einzahlungsbetrags pro Jahr begrenzt. Dabei lag im Jahr 2014 der Höchstbetrag bei Ledigen bei 20.000 € und bei Verheirateten bei 40.000 €. Dieser Höchstbetrag wurde aber ab 2015 zu Gunsten des Steuerpflichtigen erhöht. Der Höchstbetrag im Jahr 2022 lag daher pro Person bei 25.639 € und bei Verheirateten bei 51.278 €.
Von diesem Höchstbetrag müssen aber die Beiträge, welche in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sind, abgezogen werden. Daher können nur Selbstständige, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, die vollen 25,639 € bzw. 51.278 € ausschöpfen. Dabei kann jedoch nicht der maximale Einzahlungsbetrag als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. 2005 waren von dem Höchstbetrag 80% als Sonderausgabe zugelassen. Dieser Prozentsatz steigt aber seit dem Jahr 2005 um jährlich 2%. Durch die Vorziehung der 100% steuerlichen Ansetzbarkeit ab dem Jahr 2023 kam die Bundesregierung der ursprünglichen Idee der prozentualen Geltendmachung zuvor. Nutzer einer Basis-Rente profitieren somit erheblich schneller von den Vorteilen in der Ansparphase.
| Jahr | Prozentsatz |
| 2019 | 88% |
| 2020 | 90% |
| 2021 | 92% |
| 2022 | 94% |
| 2023 | 100% |
Dabei wird natürlich nicht die volle Investition zurück gezahlt. Stattdessen verrechnet das Finanzamt den eingezahlten Betrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Dieser Einkommensteuersatz ist abhängig von dem persönlichen jährlichen Einkommen.
Dazu ein Rechenbeispiel: Zum Jahresende 2022 leistet ein selbstständiges Ehepaar eine Einmalzahlung in einen entsprechenden Rürup-Vertrag. Die Höhe dieser Einzahlung entspricht dabei 10.000 €. Dabei beläuft sich der Grenzsteuersatz des Ehepaars auf 42 %. Weiterhin werden keine freiwilligen Zahlungen in entsprechende Basis-Renten geleistet. So ergibt sich für das Ehepaar ein steuerlich Vorteil von 3.948 €. Die Berechnung ist wie folgt:
Der Einzahlungsbetrag in Höhe der 10.000 € ist im Jahr 2022 zu 94% als Sonderausgabe anerkannt. Daraus ergeben sich abzugsfähige Sonderausgaben in Höhe von 9.400 €. Dieser Betrag wird wiederum mit dem Grenzsteuersatz von 42 % verrechnet, sodass sich daraus ein Steuervorteil in Höhe von 3.948 € ergibt.

Da der Gesetzgeber, wie bereits dargestellt, die Rürup-Rente in der Einzahlungsphase steuerlich begünstigt, muss die Basisrente im Rentenbezug teilweise wieder versteuert werden. Dabei darf die Rendite eines Rürup-Vertrags nicht ausschließlich vom steuerlichen Vorteil innerhalb der Einzahlungsphase bestimmt werden. Vielmehr ist auch der Zeitpunkt des Rentenbeginns in der Berechnung mit zu berücksichtigen.
Die Auszahlungen, welche mit dem Renteneintritt erfolgen, sind genauso wie Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu besteuern. Dabei steigt für die Rürup-Rente die Steuerbelastung von Jahr zu Jahr. Wer im Jahr 2010 in Rente ging, musste bereits 60% seiner Rürup-Rente versteuern. Aber der zu versteuernde Anteil erhöht sich für jedes Jahr um 2%. Ab 2020 steigt dieser Anteil jedoch nur noch um 1%. So ergibt sich, dass die Rentenauszahlungen ab dem Jahr 2040 zu 100% dem persönlichen Steuersatz unterliegen.
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil |
| 2019 | 78% |
| 2020 | 80% |
| 2030 | 90% |
| 2040 | 100% |
Doch worin liegt nun der Vorteil eines Rürup-Vertrages, wenn die Auszahlungen innerhalb der Rente im Nachhinein doch wieder besteuert werden müssen?
Die Einkünfte sind in der Regel im Berufsleben größer als im Rentenalter. So ist der Steuersatz im Rentenbezug wesentlich geringer als im Berufsleben. Zudem wirkt der sogenannte Zinseffekt innerhalb der Einzahlungsphase auf das Kapital. Aufgrund dessen ist am Ende der Einzahlungsphase ein wesentlich höherer Kapitalbetrag vorhanden als bei einer alternativen Anlageform. Die dargestellten Effekte sorgen schlussendlich dafür, dass die Rürup-Rente in der Regel günstiger und damit profitabler ist als eine private Anlageform. So überwiegen meistens die Steuervorteile der Rürup-Rente.
Bei Arbeitnehmern mit höherem Einkommen dürften sich zusätzliche Zahlungen in einen Rürup-Vertrag steuerlich nicht mehr besonders auswirken. Da die Beiträge, welche in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sind, zu einem Abzug der abzugsfähigen Sonderausgaben führen. Und das unabhängig davon ob die Beiträge auf Seiten des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers erfolgt sind. Die Rürup-Rente eignet sich somit vor allem für Selbstständige und Freiberufler mit hohem persönlichen Steuersatz. Durch die Zahlung eines Einmalbetrags zum Jahresende können daher beträchtliche Steuervorteile erzielt werden.
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Vielen Dank für eine umfassende und sehr verständliche Beratung im Bereich Finanzen und Geldanlage! Ich habe mich bei STC gut aufgehoben gefühlt.S01/09/2022
Wir waren nach einem in unserem Haus entstandenen Brandschaden zunächst einmal mit der Situation völlig überfordert. Sehr viel Unwissen über die Prozesse und vage Aussagen unseres eigentlichen Versicherungspartners sorgten bei uns für viel Verunsicherung. Uns war es primär wichtig, KEINE Nachteile in dieser Situation zu erleiden. Daher haben wir, vor der Zustimmung der Vorschläge unseres Versicherers beschlossen, eine weitere, professionelle und unabhängige Meinung einzuholen, welche sowohl kompetent als auch konsensorientiert agiert. In dieser Situation wurde uns die Firma STC Versicherungsmakler GmbH empfohlen, was sich für uns sehr positiv auswirkte. Sowohl die Art und Weise den Schaden aufzulisten, die eigene Position bzw. Interessen und Belange angemessen zu vertreten, als auch die Möglichkeiten gemeinsam mit der STC die beste Vorgehensweise zu eruieren, wurde immer unverzüglich und bestmöglich gewährleistet. Vorteile der STC GmbH für uns: • Hat uns in eine gute Verhandlungsposition manövriert, die eine ausschließliche und langjährige Klärung im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung verhindert hat • Stets den Konsens mit unserem eigentlichen Versicherungsunternehmen gesucht und hierbei immer die Sichtweisen beider Parteien berücksichtigt. • Sichtung versicherungs- bzw. juristischer Belange und entsprechende Empfehlungen • Stets daran interessiert, dass wir die bestmögliche Lösung erhalten, ohne Einbußen oder Nachteile. Fazit: Besser geht es nicht – ein Versicherungsunternehmen, welches sämtliche Bereiche abdeckt und so berät und unterstützt, wie wir uns das gewünscht und vorgestellt haben. Vielen Dank Hr. Sturm.Sascha Strauß07/08/2022
STC-TEAM, sehr kompetent und professionell. Tolle Unterstützung in allen Angelegenheiten.Fritz Kopin28/07/2022
Das Team von STC Versicherungsmarkler GmbH ist im höchsten Maße weiterzuempfehlen: sehr gute Erreichbarkeit, professionelle Beratung, individuelle Betreuung, Kommunikation auf Augenhöhe sowie schnelle Umsetzung.Manuel Diedert03/07/2022
Absolute Empfehlung! Fantastischer Kundenservice, top Beratung und sehr kompetent.Chris Calvin17/12/2020
Sie fühlen sich nicht nur gut beraten, sonder darüberhinaus absolut sicher und gut aufgehoben. Einfach empfehlenswert! Speziell Frau Wolf hat mir bei der Optimierung meiner KFZ Versicherungsbeiträge sehr weiterhelfen können :) TOPDein TRaumdeckenbauer im Westerwald27/11/2020
Hiermit möchte ich meine absolute Empfehlung aussprechen! Ich bin Psychologin und habe mich vor dem Start ins Berufsleben umfassend von STC beraten lassen - und bin zu 100% zufrieden. Ich bin beeindruckt, wie kompetent und schnell die einzelnen Bedarfsanalysen durchgeführt wurden und habe schnell Vertrauen aufgebaut. Auch weiß ich, dass ich mich auf deren professionelle Einschätzung verlassen kann. Bei Rückfragen antwortet das Team von STC schnell und fundiert. Sie scheuen keine Mühen, damit sich der Kunde wohlfühlt und geben immer ihr Bestes. Auch in Zukunft werde ich STC treu bleiben und uneingeschränkt weiterempfehlen! Man ist hier in guten Händen. Macht weiter so!Carolin Strüder06/09/2020
Ich hatte das Glück Herrn Sturm über meinen Bekanntenkreis kennen zu lernen. Mit meinem damaligem Versicherungsberater war ich bis dahin eigentlich immer zufrieden gewesen. So war es auch eher ein Zufall, dass sich Herr Sturm meine bestehenden Verträge einmal ansah. Ich war schon sehr erstaunt, bei fast allen Policen konnte etwas verbessert werden. Meine bestehende BU konnte sogar völlig neu ( gleicher Beitrag/ längere Laufzeit im Schadensfall / bessere Leistung ) abgeschlossen werden. Als sehr positiv empfand ich den persönlichen Arbeitseinsatz, die Schnelligkeit der Bearbeitungszeit und die gute Erreichbarkeit bei bestehenden Fragen meinerseits. Gleichwohl ich mich vorher schon "in guten Händen" gefühlt hatte, weiß ich nun, wie eine Kommunikation auf Augenhöhe in Sachen Versicherung ( bei der man wirklich alles versteht ) aussieht. Ich habe Herrn Sturm als einen äußerst kompetenten, geduldigen, unkomplizierten und freundlichen Versicherungsmakler und Menschen kennengelernt. Selbst bei bestehenden Verträgen, lohnt sich eine zweite Meinung immer! Ich kann Herrn Dennis Sturm ohne schlechtes Gewissen weiterempfehlen. Dr. T. HerzogTaina H.21/07/2020
Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit dem zuletzt für mich tätigen Versicherungsmakler bin ich auf Empfehlung zu STC gewechselt. Den Schritt habe ich nicht bereut. Der Kundenservice hat geduldig alle meine Fragen beantwortet und mir Empfehlungen ausgesprochen, ohne mir etwas "aufzuschwatzen". Rückmeldungen habe ich sehr schnell erhalten. Auch in Corona-Zeiten erfolgte eine gute digitale Online-Beratung. Das Team war jederzeit erreichbar, kompetent und freundlich. Abschließend kann ich STC mit fünf Sternen weiterempfehlen.N. O.04/05/2020
TOP Beratung!...und vor allem verständlich und transparent rübergebracht. Das ist (leider) keine Selbstverständlichkeit. Danke Herr Sturm und STC-Team!M S04/05/2020
Danke für die super schnelle Regulierung unseres Schadens, die leider unserem lieben Deckenbauer ausversehen passiert ist. Beide Seiten haben super unkompliziert gearbeitet, die Versicherung, die in mega schneller Zeit alles anstandslos reguliert hat und auch unser Deckenbauer der es sofort anstandslos von sich aus direkt gemeldet hat. Danke der Versicherung die alles in mega schneller Zeit anstandslos reguliert hat.DDanke einfach nur top👍👏S. Roßbach06/03/2020
Besser geht nicht. Kompetent ,super nett und immer behilflich. Kann man nur empfehlen.Katharina Thomsen27/01/2020
Sehr zu empfehlen!Lucas Horz02/01/2020
Bester Service. Rund um zu empfehlen!Philipp Adam28/05/2019
Bricht die Regeln und denkt gewerbliche Versicherungen neu. Sehr spannend. Weiter so!Justin Geiß19/04/2019empfiehlt
Kompetenz, Engagement und Zuverlässigkeit werden hier groß geschrieben. Weiter so!Lucas Brenner25/02/2019
Reibungslose Abwicklung eines Schadenfalls (KFZ). Zur Kommunikation mit dem Versicherungsmakler STC GmbH: transparent, schlüssig, unkompliziert. Maximaler Service, musste mich um nichts selbst kümmern. Nur zu empfehlen.Gabriel Theis05/11/2016
Top Service und super juristischen Know-how. Sehr guter Service im Schadenfall.Fabian Schade20/05/2016